Quelltext der „BW Map mobile“-Anwendung

den Quelltext der „BW Map mobile“-Anwendung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Quelltext der „BW Map mobile“-…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quelltext der „BW Map mobile“-Anwendung [#281263]
Datum
16. Juni 2023 06:30
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Quelltext der „BW Map mobile“-Anwendung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281263/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 16. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im Ministerium für Landesentw…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 16. Juni 2023
Datum
22. Juni 2023 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am 16.06.2023 eingegangen. Für die App "BW Map mobile" ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zuständig. Wir haben Ihren Antrag dorthin weitergeleitet. Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg wird Ihnen antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> der Begriff der „amtlichen Information“ ist in § 3 Nr. 3 Landesinformatio…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Quelltext der „BW Map mobile“-Anwendung [#281263]
Datum
12. Juli 2023 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Begriff der „amtlichen Information“ ist in § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) legal definiert. Danach sind „amtliche Informationen“ jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Der begehrte Quelltext (Quellcode) kann nach der Rechtsprechung hierunter nicht gefasst werden, weil die im Quellcode erfasste Aufzeichnung schon nicht „amtlichen Zwecken“ im Sinne der benannten Norm dient. Der Quellcode ist nach der Rechtsprechung – vergleichbar mit Büromaterial – lediglich Hilfsmittel für die Verwaltung bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben, so dass die im Quellcode enthaltende Aufzeichnung keinen amtlichen Zwecken dienen könne. Daher ist aus unserer Sicht der Quellcode keine „amtliche Information“ im Sinne des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Zudem ist der begehrte Quellcode im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen