Sehr Antragsteller/in
mit Email vom 18. Juni 2021 bitten Sie insbesondere unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) u.a. um die Übersendung des " aktuellen Quelltext der WarnWetter-App für Android, iOS und Windows".
Leider können wir Ihnen den Quellcode der WarnWetter-App nicht zur Verfügung stellen.
Dem Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht § 6 S. 1 IFG entgegen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Geschützt wird der jeweilige Inhaber des Rechts (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 6 Rn. 25). Dieser ist vorliegend mit dem (ggf. eingeschränkten) Informationszugang nicht einverstanden.
Laut EVB-IT Service AGB, auf der unsere Verträge mit unseren Entwicklungsfirmen beruhen, sind wir gegenüber diesen verpflichtet, den Quellcode wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich zu machen.
Ferner steht einem Anspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG jedenfalls § 3 Nr. 6 IFG entgegen.
Das Bekanntwerden des Quellcodes wäre geeignet, die fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen. Die strategische Position und Wettbewerbsfähigkeit des DWD ginge ihm verloren, wenn der von ihm genutzte Quellcode öffentlich bekannt werden würde, da er dann nachvollzogen und somit kopiert werden könnte. Auch wenn es nicht Ihre Absicht ist, die Daten zu diesem Zwecke zu verwenden, so genügt die Gefahr, dass allein dadurch, dass die Anwendungs- und Programmiermerkmale den geschützten Bereich der zuständigen Techniker beim DWD verlassen, eine anderweitige Verwendung möglich wäre (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 08.05.2019, 3 K 1708/17).
Zudem bestehen sicherheitsrelevante Bedenken, da durch die Freigabe des Codes Schnittstellen zur Datenversorgung der App offengelegt werden, die es dem Deutschen Wetterdienst ggf. unmöglich machen könnten, seinen gesetzlichen Auftrag nach §4 Abs. 1 des DWD-Gesetzes im bisherigen Umfang zu erfüllen.
Anbei sende ich Ihnen jedoch die Dokumentation der App in Form der kompletten Infotexte aus der WarnWetter-App als Gesamtbeschreibung der Funktionen sowie eine Übersicht über die erfolgten Releases (seit Version 1.6) samt der darin enthaltenen Änderungen zu.
Da wir diese Information umfänglich in einem elektronischen System führen, bitte ich die Form der Auszüge als pdfs zu entschuldigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Geschäftsbereich Personal und Betriebswirtschaft
des Deutschen Wetterdienstes
Frankfurter Straße 135
in 63067 Offenbach am Main
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen