Quelltext der WarnWetter-App

- Aktueller Quelltext der WarnWetter-App für Android, iOS und Windows
- Dokumentation der App
- Quelltextversionsverlauf mit schriftlichen Anmerkungen (Quelltextveränderungen in Form von z.B. Revisionen ("Commits") samt Revisionsbeschreibungen)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktueller Quelltext der …
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quelltext der WarnWetter-App [#223690]
Datum
18. Juni 2021 18:27
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktueller Quelltext der WarnWetter-App für Android, iOS und Windows - Dokumentation der App - Quelltextversionsverlauf mit schriftlichen Anmerkungen (Quelltextveränderungen in Form von z.B. Revisionen ("Commits") samt Revisionsbeschreibungen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223690/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Wetterdienst
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir zu gegebener Zeit antworten werden. Hiermit bestä…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: Quelltext der WarnWetter-App [#223690]
Datum
25. Juni 2021 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir zu gegebener Zeit antworten werden. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Wetterdienst
Sehr Antragsteller/in mit Email vom 18. Juni 2021 bitten Sie insbesondere unter Bezugnahme auf das Informationsfr…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
Quelltext der WarnWetter-App [#223690]
Datum
7. Juli 2021 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Email vom 18. Juni 2021 bitten Sie insbesondere unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) u.a. um die Übersendung des " aktuellen Quelltext der WarnWetter-App für Android, iOS und Windows". Leider können wir Ihnen den Quellcode der WarnWetter-App nicht zur Verfügung stellen. Dem Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht § 6 S. 1 IFG entgegen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Geschützt wird der jeweilige Inhaber des Rechts (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 6 Rn. 25). Dieser ist vorliegend mit dem (ggf. eingeschränkten) Informationszugang nicht einverstanden. Laut EVB-IT Service AGB, auf der unsere Verträge mit unseren Entwicklungsfirmen beruhen, sind wir gegenüber diesen verpflichtet, den Quellcode wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich zu machen. Ferner steht einem Anspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG jedenfalls § 3 Nr. 6 IFG entgegen. Das Bekanntwerden des Quellcodes wäre geeignet, die fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen. Die strategische Position und Wettbewerbsfähigkeit des DWD ginge ihm verloren, wenn der von ihm genutzte Quellcode öffentlich bekannt werden würde, da er dann nachvollzogen und somit kopiert werden könnte. Auch wenn es nicht Ihre Absicht ist, die Daten zu diesem Zwecke zu verwenden, so genügt die Gefahr, dass allein dadurch, dass die Anwendungs- und Programmiermerkmale den geschützten Bereich der zuständigen Techniker beim DWD verlassen, eine anderweitige Verwendung möglich wäre (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 08.05.2019, 3 K 1708/17). Zudem bestehen sicherheitsrelevante Bedenken, da durch die Freigabe des Codes Schnittstellen zur Datenversorgung der App offengelegt werden, die es dem Deutschen Wetterdienst ggf. unmöglich machen könnten, seinen gesetzlichen Auftrag nach §4 Abs. 1 des DWD-Gesetzes im bisherigen Umfang zu erfüllen. Anbei sende ich Ihnen jedoch die Dokumentation der App in Form der kompletten Infotexte aus der WarnWetter-App als Gesamtbeschreibung der Funktionen sowie eine Übersicht über die erfolgten Releases (seit Version 1.6) samt der darin enthaltenen Änderungen zu. Da wir diese Information umfänglich in einem elektronischen System führen, bitte ich die Form der Auszüge als pdfs zu entschuldigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Geschäftsbereich Personal und Betriebswirtschaft des Deutschen Wetterdienstes Frankfurter Straße 135 in 63067 Offenbach am Main schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen