Quelltexte der Landesgesetze

Die Bundesgesetze und -rechtsprechung wurden uns in http://gesetze-im-internet.de zur Verfügung gestellt. Schwieriger ist es aber mit den Landesgesetzen. Z.B. das Ministerium aus SH mauert ganz kräftig und stellt die Gesetze und -rechtsprechung nur in aufbereiteter Form (pdf, html) und unvollständig zur Verfügung. Dadurch wird das Suchen in den Gesetzen sehr erschwert. Man ist als Laie einmal wieder auf "professionelle" Hilfe angewiesen. Damit bricht das Land SH auch geltendes Recht, weil sie Transparenz gewähren müssen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
Jens-Detlev Doll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesgesetze und -rechtsprechung…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
Quelltexte der Landesgesetze [#289893]
Datum
10. Oktober 2023 08:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesgesetze und -rechtsprechung wurden uns in http://gesetze-im-internet.de zur Verfügung gestellt. Schwieriger ist es aber mit den Landesgesetzen. Z.B. das Ministerium aus SH mauert ganz kräftig und stellt die Gesetze und -rechtsprechung nur in aufbereiteter Form (pdf, html) und unvollständig zur Verfügung. Dadurch wird das Suchen in den Gesetzen sehr erschwert. Man ist als Laie einmal wieder auf "professionelle" Hilfe angewiesen. Damit bricht das Land SH auch geltendes Recht, weil sie Transparenz gewähren müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 289893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289893/ Postanschrift Jens-Detlev Doll << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Doll, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 10. Oktober 2023. Wie Ihnen nach den Angabe…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Bitte um Übernahme: Quelltexte der Landesgesetze [#289893] - BMJ-ID: [36216002]
Datum
19. Oktober 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Doll, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 10. Oktober 2023. Wie Ihnen nach den Angaben in Ihrer Anfrage bekannt ist, stellt das Bundesministerium der Justiz unter www.Gesetze-im-Internet.de gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Gesetze und Rechtsverordnungen können dort in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Dies gilt allerdings allein für das Bundesrecht. Für die Veröffentlichung landesgesetzlicher Rechtsvorschriften ist allein das jeweilige Bundesland zuständig. Ich bitte daher um Verständnis, dass das Bundesministerium der Justiz Ihnen dazu keine Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen