Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8

Die (statistisch aggregierten) Ergebnisse zum Fragenkomplex 8 aus der Querschnittsprüfung der LfD Niedersachsen von 50 Unternehmen zur Umsetzung der seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), Abschlussbericht November 2019 (https://lfd.niedersachsen.de/download/149301).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
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Betreff
Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8 [#275358]
Datum
10. April 2023 08:57
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die (statistisch aggregierten) Ergebnisse zum Fragenkomplex 8 aus der Querschnittsprüfung der LfD Niedersachsen von 50 Unternehmen zur Umsetzung der seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), Abschlussbericht November 2019 (https://lfd.niedersachsen.de/download/149301).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch g…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8 [#275358]
Datum
10. April 2023 09:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen anschließend ggf. eine Rückmeldung zukommen lassen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten, aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO. Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung. Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutzerklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-und-artikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120-4500 Telefax: +49 511 120-4599 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az. [geschwärzt] Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen dazu allerdings mitteilen, da…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8 [#275358]
Datum
12. April 2023 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. [geschwärzt] Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen dazu allerdings mitteilen, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen keine Auskunft gewährt werden kann. Außerdem ist es unsere Aufgabe, die Grundrechte und -freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um diesem Auftrag weiterhin gerecht werden zu können, müssen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit unter anderem auf die fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden und die angemessene Prüfung von gemeldeten Datenpannen legen. Das bedeutet leider auch, dass wir angesichts der Vielzahl von Anfragen derzeit grundsätzlich keine individuellen Beratungen durchführen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]!! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
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Guten Tag, es geht hier nicht um eeine datenschutzrechtliche Einzelberatung, sondern um ein informationsfreiheits…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8 [#275358]
Datum
12. April 2023 12:24
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es geht hier nicht um eeine datenschutzrechtliche Einzelberatung, sondern um ein informationsfreiheitsrechtliche Anfrage, so wie sie eingangs beschrieben wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail und die Nachfrage. Niedersachsen verfügt weiterhin über kein allgemeines I…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Querschnittsprüfung 2019 - Ergebnisse zu Fragenkomplex 8 [#275358]
Datum
12. April 2023 12:58
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail und die Nachfrage. Niedersachsen verfügt weiterhin über kein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, auf dessen Grundlage ich Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung stellen könnte. Sie haben sich bei Ihrem Antrag auf Aktenauskunft auf § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, berufen. Ich kann vorliegend nicht erkennen, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Informationszugang erfüllt sind. Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen aus § 3 Abs. 1 NUIG bezieht sich nur auf Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 UIG. Die von Ihnen begehrten aggregierten Ergebnisse zum Fragenkomplex 8 aus der Querschnittsprüfung der LfD Niedersachsen fallen nicht unter diesen Begriff. Entsprechendes gilt für den Informationsanspruch aus § 2 Abs. 1 VIG. Ein Zusammenhang zwischen Daten aus der Querschnittsprüfung und den relevanten Daten des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 VIG ist nicht herstellbar. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen