Querverweise beim Wahlprüfungsgesetz NW auf die dazu erlassenen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen
die bei der adressierten Stelle, dem für Inneres zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, im Allgemeinen und im Besonderen bei dessen oder deren für die Verkündungsmedien zuständigen Stelle im Referat 14 in der Abteilung 1 der adressierten Stelle vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- ob und gegebenenfalls seit wann es die im Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW - und darin in Artikel I Paragraph 13 erwähnten erforderlichen Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen gibt und wann sie in Kraft getreten sind und
- um welche Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen es sich dabei namentlich oder ihrer jeweiligen Bezeichnung nach handelt und
- wo diese gemäß Paragraph 13 Wahlprüfungsgesetz NW erlassenen Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen in den Verkündungsmedien und im Internet zu finden sind,
- wo und in welchen Informationssammlungen sowie unter welchen Bezeichnungen und unter welchen aktenplanmäßigen Zuordnungen die für die "für die Führung der Wählerliste (Wahlkartei) zuständigen Gemeindebehörden" maßgeblichen Ausführungsbestimmungen für die Bescheinigung der Wahlberechtigung der zustimmenden Wahlberechtigten zu finden sind.
Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise im Internetauftritt des Landes Nordrhein-Westfalen im Allgemeinen und im Besonderen unter den Fußnoten oder redaktionellen Hinweisen auf den Seiten für das Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW - (URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=3351&aufgehoben=N&anw_nr=2 ) und in den die "Wahlprüfung" und das "Wahlprüfungsgesetz" und die "Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen zum Wahlprüfungsgesetz" und die "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1951" und die "Durchführungsverordnung zum Wahlprüfungsgesetz" und die "Ausführungsbestimmungen zum Wahlprüfungsgesetz" betreffenden Suchfunktionen der Verkündungsmedien im Internetauftritt des Landes unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der betreffenden Fundstellen und permanenten Links zu den begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Mai 2022
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28. Juni 2022
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