Racial Profiling

hiermit beantrage ich eine Anfrage zu einer Statistik über Polizeikontrollen aufgrund von Racial Profiling der Polizeibeamten*innen von den Polizei Behörden des Landes Schleswig-Holstein.

Ich bitte Sie im Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz Stellung zu der genannten Anfrage zu beziehen und die Zahlen zu rassistisch motivierten Polizeikontrollen offen zu legen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Peer Hahn
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit beantrage…
An Polizeidirektion Bad Segeberg Details
Von
Peer Hahn
Betreff
Racial Profiling [#206929]
Datum
19. Dezember 2020 22:46
An
Polizeidirektion Bad Segeberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit beantrage ich eine Anfrage zu einer Statistik über Polizeikontrollen aufgrund von Racial Profiling der Polizeibeamten*innen von den Polizei Behörden des Landes Schleswig-Holstein. Ich bitte Sie im Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz Stellung zu der genannten Anfrage zu beziehen und die Zahlen zu rassistisch motivierten Polizeikontrollen offen zu legen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peer Hahn Anfragenr: 206929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206929/
Mit freundlichen Grüßen Peer Hahn

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeidirektion Bad Segeberg
Sehr geehrter Herr Hahn! Nach hiesigen Erkenntnissen werden in Schleswig-Holstein keine Polizeikontrollen mit dis…
Von
Polizeidirektion Bad Segeberg
Betreff
Racial Profiling [#206929]
Datum
23. Dezember 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
16,3 KB


Sehr geehrter Herr Hahn! Nach hiesigen Erkenntnissen werden in Schleswig-Holstein keine Polizeikontrollen mit diskriminierenden Fahndungsmethoden durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen