Racial Profiling

Abschriften aller Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling seit dem 01. Januar 2016

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  • Datum
    26. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Abschriften alle…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Racial Profiling [#31278]
Datum
26. Juni 2018 14:16
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Abschriften aller Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling seit dem 01. Januar 2016
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Racial Profiling“ vom 26.06.2018 (#31278) wurde …
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Racial Profiling [#31278]
Datum
13. Oktober 2019 16:32
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Racial Profiling“ vom 26.06.2018 (#31278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 443 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundespolizeidirektion Pirna
210202_20191015_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Anfrage vom 13. Oktober 2019 Bundespolizeidirektion Pirna …
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
210202_20191015_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Anfrage vom 13. Oktober 2019
Datum
15. Oktober 2019 11:16
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion Pirna Pirna, 15. Oktober 2019 Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit 210202 - 2018 - 0035 Betreff: Bürgeranfrage hier: Ihre Email vom 13. Oktober 2019 an die Bundespolizeidirektion Pirna Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Anlage haben Sie bereits im Juli 2018 eine Antwort von unserem vorgesetzten Bundespolizeipräsidium bekommen, insofern verweise ich auch auf diesen Schriftverkehr und die darin benannten Ansprechpartner und Verfahrensweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210202_20191015_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Anfrage vom 13. Oktober 2019 [#31278] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210202_20191015_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Anfrage vom 13. Oktober 2019 [#31278]
Datum
15. November 2019 02:50
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, welche Akten zum Gegenstand meines Antrages überhaupt vorliegen, da dies aus Ihrem Schreiben nicht hervorgeht. Mit der Schwärzung personenbezogener Angaben erkläre ich mich einverstanden, weshalb sich eine Begründung nach § 7 I 3 IFG erübrigt. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31278
Bundespolizeidirektion Pirna
210202_20191121_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereit…
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
210202_20191121_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.11.2019
Datum
21. November 2019 12:50
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits schon in meiner Antwort vom 15. Oktober 2019 erwähnt, ist Ihre Anfrage damals zentral durch das Bundespolizeipräsidium übernommen und beantwortet worden. In dieser Hinsicht bitte ich auch alle weiteren Fragen zu diesem Vorgang dort einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210202_20191121_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.11.2019 [#31278] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210202_20191121_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.11.2019 [#31278]
Datum
3. Dezember 2019 21:37
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke, dass Sie das postalische Schreiben des Bundespolizeipräsidiums hier hochgeladen haben. Damit ist dieses auch für Jedermann einsehbar, was dem Konzept von FragdenStaat.de entspricht. Da das Bundespolizeipräsidium in dem Schreiben ausführt, "zentral für Bundespolizeidirektionen" zu antworten, gehe ich davon aus, dass mein IFG-Antrag bei der Bundespolizeidirektion Pirna und meine gleichlautenden Anträge bei neun übrigen Bundespolizeidirektionen als einheitlicher Antrag behandelt werden. Ist dies zutreffend? Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich meine Anträge aufrecht erhalte. Bitte veranlassen Sie unverzüglich die Durchführung etwaig notwendiger Drittbeteiligungsverfahren bzw. die Gewährung des Informationszugangs. In dem Schreiben bezieht sich das Bundespolizeipräsidium auf eine E-Mail von mir "an die Bundespolizeidirektionen Stuttgart, Sankt Augustin und München". Anträge habe ich jedoch auch bei den übrigen neun Bundespolizeidirektionen, einschließlich Pirna, gestellt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die genannte Gebühr in Höhe von bis zu 500,00 Euro sich dann auf den Informationszugang zu allen neun Anträgen bezieht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31278
Bundespolizeidirektion Pirna
210202_20191204_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2019 Bundespolizeidirektion Pirna …
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
210202_20191204_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2019
Datum
4. Dezember 2019 08:19
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Bundespolizeidirektion Pirna Pirna, 4. Dezember 2019 Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit 210202 - 2018 - 0035 Betreff: Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in insbesondere da Sie damals eine Anfrage an mehrere Bundespolizeidirektionen gestellt haben, wurde diese zentral durch das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) übernommen. Da sich Ihre Nachfragen weiterhin auf diesen Vorgang und die durch das BPOLP gegebene Antwort beziehen, bitte ich Sie, sich zunächst auch mit Bezug auf das Schreiben von 2018 wieder an diese Stelle zu wenden. Die Hintergründe bzw. die Details zu dem Antwortschreiben sind mir nicht ausreichend bekannt. Sollten sich aus Ihrer Anfrage anschließend weitere Aufträge für die Bundespolizeidirektion Pirna ergeben, so würden diese entsprechend ausgelöst bzw. wird Ihnen der weitere Verfahrensgang mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210202_20191204_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2019 [#31278] Sehr geehrteAntragste…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210202_20191204_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2019 [#31278]
Datum
5. Dezember 2019 11:57
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Nachdem ich meinen IFG-Antrag bei der Bundespolizeidirektion Pirna und nicht beim Bundespolizeipräsidium gestellt habe, muss mir die Bundespolizeidirektion Pirna, unabhängig von einer Befassung einer höheren Stelle mit meinem Antrag, doch mitteilen können, ob mein IFG-Antrag bei der Bundespolizeidirektion Pirna und meine gleichlautenden Anträge bei neun übrigen Bundespolizeidirektionen als einheitlicher Antrag behandelt werden, da dies die Bundespolizeidirektion Pirna, wo ich meinen Antrag gestellt habe, als einzelne Direktion betrifft. Gleiches gilt für meine Frage, ob sich die genannte Gebühr in Höhe von bis zu 500,00 Euro sich dann auch auf den Informationszugang bezüglich der Bundespolizeidirektion Pirna bezieht. Bitte veranlassen Sie unverzüglich die Durchführung etwaig notwendiger Drittbeteiligungsverfahren bzw. die Gewährung des Informationszugangs in Bezug auf meinen IFG-Antrag bei der Bundespolizeidirektion Pirna. Sie teilen mit, das Bundespolizeipräsidium habe meine Anfrage "übernommen", dennoch seien "die Hintergründe bzw. die Details zu dem Antwortschreiben" des Bundespolizeipräsidiums "nicht ausreichend bekannt". Dies lässt für mich auf Defizite bei der internen Kommunikation schließen. Warum ist Ihnen dies nicht bekannt, obwohl es die Bundespolizeidirektion Pirna betrifft und bekannt sein müsste? Haben Sie versucht, entsprechend interne Erkundigungen einzuholen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Ich bitte Sie um Rückantwort bis morgen Mittag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31278
Bundespolizeidirektion Pirna
210202_20191205_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in unse…
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
210202_20191205_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2019
Datum
5. Dezember 2019 12:50
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Sehr geehrteAntragsteller/in unsere interne Kommunikation funktioniert hervorragend, das möchte ich Ihnen versichern. Es ist aber gängige Praxis, dass bei Abgabe eines Vorgangs auch jede weitere Kommunikation durch die verantwortliche Stelle übernommen wird. Insofern ist anschließend eine Beteiligung der nachgeordneten Geschäftsbereiche nicht mehr notwendig. Laut meinen Informationen sind Sie bereits den richtigen Weg gegangen und stehen aktuell in Kontakt mit dem Referat 71 des Bundespolizeipräsidiums. Ich bitte daher von weiteren Anfragen zu diesem Vorgang bei der Bundespolizeidirektion Pirna abzusehen und den bestehenden Kontakt zum Bundespolizeipräsidium für alle Nachfragen zu nutzen. Danke für Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210202_20191205_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2019 [#31278] Sehr geehrte Damen un…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210202_20191205_StStOeA_2018_0035_Antwort auf Ihre Anfrage vom 5. Dezember 2019 [#31278]
Datum
1. Oktober 2021 11:49
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Racial Profiling“ vom 26.06.2018 (#31278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/31278/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Racial Profiling“ [#31278]
Datum
7. Juli 2022 18:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31278/auth/589e82d5700ea08699598e7c23167a5301a5843d/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich an das Bundespolizeipräsidium verwiesen werde, obwohl dies eine andere Behörde ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 31278.pdf - 2019-10-15_1-BescheidBPOLP.pdf - 2019-10-15_1-smime.p7s - 2019-11-21_1-smime.p7s - 2019-12-04_1-smime.p7s - 2019-12-05_2-smime.p7s Anfragenr: 31278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/31278/upload/a2afcbcfca476a28839cd87e699a7c2e13f911dd/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Juli 2022 12:30
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Juli 2022 12:42
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0660 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0660
Datum
26. Juli 2022 16:05
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
65505-2022schreibenanpetent.pdf
169,3 KB
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0660 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0660 [#31278] Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/007 II#0660 [#31278]
Datum
2. Februar 2024 13:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht kann ich leider jetzt erst beantworten. Beim Bundespolizeipräsidium habe ich gar keinen Antrag gestellt, sondern nur bei jeder einzelnen Direktion. Sie sprechen in Ihrem Schreiben von einer einheitlichen Beantwortung durch das Bundespolizeipräsidium, antworten dies aber hier in der Anfrage an das Bundespolizeidirektion Pirna. Grund? Wo soll ich mich denn hinwenden, wenn ich zentral Auskunft haben möchte vor dem Hintergrund, dass man mich von A nach B schickt und es bei A nur eine Teilauskunft geben sollte und bei B ebenfalls (zu doppelten Gebühren natürlich)? Können Sie mir das als Antragsteller transparent mitteilen? Sehe ich etwas nicht und es gibt einen Thread/eine Anfrage zum Bundespolizeipräsidium, der mir dann hier in FragdenStaat nicht angezeigt wurde? Ansonsten wäre ich ja hier richtig und dann würde sich die Frage stellen, warum man nicht einfach hier zentral antworten konnte, wenn man auch hier dezentral Verwirrung stiften konnte. Das von genannte Schreiben des Bundespolizeiopräsidiums vom 30. Juli 2018 ist ein Schreiben auf Papier, soweit ich dieses vor dem Hintergrund, dass hier erst auf FragdenStaat mit vielen Direktionen-Accounts Verwirrung gestiftet wurde, um dann zentral auf Papier zu antworten (nicht bürgerfreundlich), nach Ablauf der Zeit auf die Schnelle sehen kann. Ich kann aber nicht hier auf FragdenStaat auf ein Papierschreiben des Bundespolizeipräsidiums antworten, wenn es hier auf FragdenStaat gar keinen zugehörigen Antrag/Thread gibt, in den ich die Antwort der Bundespolizei transparent hochladen könnte. Um Rückantwort bitte ich bis zum 06. Februar 2024, 11 Uhr (Eingang bei mir). Ich behalte mir vor, Ihre Antworten zu veröffentlichen. Hochachtungsvoll << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>