Racial Profiling bei der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

1. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wann Personen, die aussehen als könnten sie theoretisch zum Clanmilieu gehören, zu kontrollieren sind.
2. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wann Personen, die in irgendeiner Weise migrantisch aussehen, zu kontrollieren sind.
3. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wie Personen auch ohne Verdacht der Täterschaft zu behandeln sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Racial Profiling bei der Polizei Berlin [#244728]
Datum
27. März 2022 15:01
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wann Personen, die aussehen als könnten sie theoretisch zum Clanmilieu gehören, zu kontrollieren sind. 2. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wann Personen, die in irgendeiner Weise migrantisch aussehen, zu kontrollieren sind. 3. Dokumente und/oder Anweisungen dazu, wie Personen auch ohne Verdacht der Täterschaft zu behandeln sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244728/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Eingangsbestätigung
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. März 2022
Status
Warte auf Antwort

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Polizei Berlin
Bescheid Es ergeht folgender Bescheid: 1. lhren Antrag lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Es ergeht folgender Bescheid: 1. lhren Antrag lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.