Radarüberwachung, Blinklichter und Ultraschall-Tonanlagen in Koblenz

1. Hat die Stadt Koblenz jemals Radarüberwachung, Blinklichter und/oder Ultraschall-Tonanlagen, wie "The Mosquito", im öffentlichen Raum angebracht betrieben und/oder getestet, um gezielt Jugendliche zu vertreiben?
2. Hat die Stadt Koblenz die Anbringung solcher Anlagen jemals in Erwägung gezogen?
3. Gibt es solche Anlagen aktuell im Stadtgebiet Koblenz und/oder werden sie betrieben, wenn ja wo und von wem?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
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Anna Schultz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat die Stadt Koblenz jemals Ra…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
Anna Schultz
Betreff
Radarüberwachung, Blinklichter und Ultraschall-Tonanlagen in Koblenz [#278344]
Datum
8. Mai 2023 12:29
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat die Stadt Koblenz jemals Radarüberwachung, Blinklichter und/oder Ultraschall-Tonanlagen, wie "The Mosquito", im öffentlichen Raum angebracht betrieben und/oder getestet, um gezielt Jugendliche zu vertreiben? 2. Hat die Stadt Koblenz die Anbringung solcher Anlagen jemals in Erwägung gezogen? 3. Gibt es solche Anlagen aktuell im Stadtgebiet Koblenz und/oder werden sie betrieben, wenn ja wo und von wem?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Schultz Anfragenr: 278344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278344/ Postanschrift Anna Schultz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Schultz

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