Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee

Gegenstand dieser Anfrage ist die
Begründung für das implizite Verbot der Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer
auf der Hamburger Landstraße in der Gemeinde Molfsee im Amt Eidertal,
dies ist die K79 Abschnitt 10 und Abschnitt 20.

Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen kam es wann zu dieser Beschilderung?
Mit welcher Begründung wurde das verordnet und inwieweit wurde dabei die schlechte Qualität der Nebenanlagen in eine Ermessensentscheidung einbezogen?

Seit wann weiß der Kreis von den roten x auf den Fahrradpiktogrammen auf diesen Schildern?

Sind diese roten x tatsächlich amtlich angeordnet
ODER wann wurde Strafanzeige erstattet wegen Amtsanmaßung?

Wann sollte diese Behelfs-Beschilderung durch korrekte Beschilderung ersetzt werden
ODER wann sollten die Schilder gereinigt und in den Zustand ohne x versetzt werden?

Ich bitte um ermessensfehlerfreie Neuentscheidung und damit
Beendigung des Fahrbahn-Nutzungs-Verbot durch Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt.
Es gibt keinerlei Grund für das Verbot.
Vergleiche umfangreiche Ausführungen unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Juliabackhausen/Radwegbenutzungspflicht

Situation
(1) Entlang der K79 ist ab Kreisverkehr Richtung Norden bis Hausnummer 42b, etwa Höhe Kirchenweg nur westseitig eine Nebenanlage mit gleichmäßigem Belag, beschildert mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, auf der Südseite der Abschnittstrennung 10/20 ist das Schild verdreht.

Höhe Freilichtmuseum sind fünf Wurzelaufbrüche von 15cm Höhe über die gesamte Breite.
Höhe Hausnummer 72 ist eine Schilder-Kombination "Achtung Radwegschäden",
sichtbar in Fahrt Richtung Süden.

(2) Entlang der K79 sind nördlich von Hausnummer 42c, etwa Höhe Kirchenweg, bis zur Kieler Stadtgrenze die Nebenanlagen auf beiden Seiten als benutzungspflichtige Radwege jeweils in beiden Richtungen beschildert.

Vor Haus Nummer 23 ist im östlichen Radweg ein etwa 50cm hoher Wurzelaufbruch, vor Nummer 9 ein 10cm hoher. Im westlichen Radweg sind etliche Wurzelaufbrüche

(3) Nördlich von Kirchenweg sind beide Seiten mal mit mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, mal mit mit StVO Verkehrszeichen 241 „getrennter Rad- und Fußweg“ beschildert. Manchmal ist trotz getrennter Beschilderung keinerlei Trennung erkennbar, manchmal ist trotz gemeinsamer Beschilderung eine Trennung erkennbar. Wenn eine erkennbare Trennung da ist, dann werden die Fußgänger/Inliner/Kinderwagen/Rollstühle auf einen wassergebundenen Sandschotterweg verwiesen.

(4) Auf der Ostseite ist das Fahrrad auf vielen, aber nicht allen Schildern mit einem teilweise kaum sichtbaren roten x durchkreuzt. Auf der Ostseite sind zusätzlich vielmals unter VZ240/VZ241 die Schilder "Achtung Geh- und Radwegschäden" aufgestellt.

(5) Radfahrer, die von "Am Hang" auf die K79 treffen sehen nur ostseitig VZ241, westseitig gar nichts. Sie sind also verpflichtet, die ostseitige Nebenanlage zu benutzen und dafür die Fahrbahn an der Ampel zu überqueren.

(6) Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist OHNE ABSTAND jeweils über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bzw. Zeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38. 
Die beiden Schilder gehören zusammen.
Derzeit beträgt der Abstand teilweise 20cm.
An Kreuzungen mit beidseitiger Beschilderung fehlt eins von beiden.

Ergebnis der Anfrage

Die IZG-Anfragen wurden nicht beantwortet,
die Situation vor Ort aber durch eine neue Beschilderung verbessert,
wodurch letztlich egal geworden ist,
was die Antwort auf die IZG-Anfragen gewesen wäre.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegenstand dieser Anfrage ist die Be…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
31. August 2023 09:37
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegenstand dieser Anfrage ist die Begründung für das implizite Verbot der Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer auf der Hamburger Landstraße in der Gemeinde Molfsee im Amt Eidertal, dies ist die K79 Abschnitt 10 und Abschnitt 20. Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen kam es wann zu dieser Beschilderung? Mit welcher Begründung wurde das verordnet und inwieweit wurde dabei die schlechte Qualität der Nebenanlagen in eine Ermessensentscheidung einbezogen? Seit wann weiß der Kreis von den roten x auf den Fahrradpiktogrammen auf diesen Schildern? Sind diese roten x tatsächlich amtlich angeordnet ODER wann wurde Strafanzeige erstattet wegen Amtsanmaßung? Wann sollte diese Behelfs-Beschilderung durch korrekte Beschilderung ersetzt werden ODER wann sollten die Schilder gereinigt und in den Zustand ohne x versetzt werden? Ich bitte um ermessensfehlerfreie Neuentscheidung und damit Beendigung des Fahrbahn-Nutzungs-Verbot durch Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt. Es gibt keinerlei Grund für das Verbot. Vergleiche umfangreiche Ausführungen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Juliabackhausen/Radwegbenutzungspflicht Situation (1) Entlang der K79 ist ab Kreisverkehr Richtung Norden bis Hausnummer 42b, etwa Höhe Kirchenweg nur westseitig eine Nebenanlage mit gleichmäßigem Belag, beschildert mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, auf der Südseite der Abschnittstrennung 10/20 ist das Schild verdreht. Höhe Freilichtmuseum sind fünf Wurzelaufbrüche von 15cm Höhe über die gesamte Breite. Höhe Hausnummer 72 ist eine Schilder-Kombination "Achtung Radwegschäden", sichtbar in Fahrt Richtung Süden. (2) Entlang der K79 sind nördlich von Hausnummer 42c, etwa Höhe Kirchenweg, bis zur Kieler Stadtgrenze die Nebenanlagen auf beiden Seiten als benutzungspflichtige Radwege jeweils in beiden Richtungen beschildert. Vor Haus Nummer 23 ist im östlichen Radweg ein etwa 50cm hoher Wurzelaufbruch, vor Nummer 9 ein 10cm hoher. Im westlichen Radweg sind etliche Wurzelaufbrüche (3) Nördlich von Kirchenweg sind beide Seiten mal mit mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, mal mit mit StVO Verkehrszeichen 241 „getrennter Rad- und Fußweg“ beschildert. Manchmal ist trotz getrennter Beschilderung keinerlei Trennung erkennbar, manchmal ist trotz gemeinsamer Beschilderung eine Trennung erkennbar. Wenn eine erkennbare Trennung da ist, dann werden die Fußgänger/Inliner/Kinderwagen/Rollstühle auf einen wassergebundenen Sandschotterweg verwiesen. (4) Auf der Ostseite ist das Fahrrad auf vielen, aber nicht allen Schildern mit einem teilweise kaum sichtbaren roten x durchkreuzt. Auf der Ostseite sind zusätzlich vielmals unter VZ240/VZ241 die Schilder "Achtung Geh- und Radwegschäden" aufgestellt. (5) Radfahrer, die von "Am Hang" auf die K79 treffen sehen nur ostseitig VZ241, westseitig gar nichts. Sie sind also verpflichtet, die ostseitige Nebenanlage zu benutzen und dafür die Fahrbahn an der Ampel zu überqueren. (6) Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist OHNE ABSTAND jeweils über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bzw. Zeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  Die beiden Schilder gehören zusammen. Derzeit beträgt der Abstand teilweise 20cm. An Kreuzungen mit beidseitiger Beschilderung fehlt eins von beiden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
K79-Molfsee Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung-Verbots-Aufhebung Antrag in juristisch wasserdichter Form
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
K79-Molfsee Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung-Verbots-Aufhebung
Datum
31. August 2023
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Verkehrsschau ... habe ich am heutigen Tage zur weiteren Bearbeitung bekommen. Ihre Eingabe wird seitens der Ve…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsschau
Datum
4. September 2023
Status
Warte auf Antwort
... habe ich am heutigen Tage zur weiteren Bearbeitung bekommen. Ihre Eingabe wird seitens der Verkehrskommission zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Amt Eidertal auf der kommenden Verkehrsschau bearbeitet. Die ggf. daraus resultierenden Anordnungen werden dann seitens der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls zeitnah erstellt werden.
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> jetzt ist Ihre Anfrage auch über diesen Weg hier bei uns eingegangen…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
7. September 2023 09:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> jetzt ist Ihre Anfrage auch über diesen Weg hier bei uns eingegangen. In der Sache hatten wir ja bereits telefoniert. Ich hatte Ihnen auch bereits mitgeteilt, dass diese Thematik auf der kommenden Verkehrsschau Anfang Oktober thematisiert und entschieden wird. Sie bitten darum, Ihnen die angeforderten Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Da die Verkehrsschau Anfang Oktober ist und die Protokollierung dann auch noch ein paar Tage in Anspruch nimmt, bitte ich diesbezüglich um angemessene Fristverlängerung. Sofern das Protokoll gefertigt wurde und das Resultat der erneuten Prüfung feststeht, wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Ich hoffe, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Mit der Bitte um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für das freundliche Telefonat und ihre E-Mail. Sie habe…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
7. September 2023 09:40
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für das freundliche Telefonat und ihre E-Mail. Sie haben die Frist-Verlängerung gut begründet. Ich bin mit der von Ihnen geschilderten Vorgehensweise einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie hatten mir geschrieben das zusammen mit dem Amt Eidertal eine Ve…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
4. November 2023 23:09
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie hatten mir geschrieben das zusammen mit dem Amt Eidertal eine Verkehrsschau Anfang Oktober in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee geplant war. Ist die Protokollierung mittlerweile abgeschlossen? Könnten Sie mir das Protokoll übersenden? Steht "das Resultat der erneuten Prüfung fest"? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dieses mitteilen. An die im Betreff genannte IZG-Anfrage #287381 sei hiermit erinnert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag [geschwärzt], in Bezug auf die meinerseits erwähnte Verkehrsschau kann ich Ihnen mitteilen, dass diese…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
7. November 2023 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag [geschwärzt], in Bezug auf die meinerseits erwähnte Verkehrsschau kann ich Ihnen mitteilen, dass diese mittlerweile stattgefunden hat. Auf Grund meiner krankheitsbedingten Abwesenheit wurde diese durch meine Kollegen [geschwärzt] sowie [geschwärzt] in Zusammenarbeit mit der PD Neumünster sowie des LBV-SH durchgeführt. Nachfolgend habe ich den entsprechenden Protokollauszug eingefügt und die im Protokoll erwähnte gesonderte Anordnung als Anlage beigefügt. [[geschwärzt]] … [[geschwärzt]] Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] "[geschwärzt]"? [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Radfahrer-Nebenanlagen-Nutzungs-Erlaubnis in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381] Guten Tag, vielen D…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radfahrer-Nebenanlagen-Nutzungs-Erlaubnis in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
Datum
7. November 2023 17:12
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Arbeit und die Zeit, die Sie und Ihre Kollegen da hinein gesteckt haben. Zwei Sachen dazu noch: Zu folgendem Antrag haben Sie überhaupt keine Anordnung getroffen, die Fehlbeschilderung wird also auch weiterhin vorhanden und zu korrigieren sein, an allen ROT markierten Kreuzungen in Ihrer Anordnung: (6) Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist OHNE ABSTAND jeweils über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bzw. Zeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38. Die beiden Schilder gehören zusammen. Derzeit beträgt der Abstand teilweise 20cm. An Kreuzungen mit beidseitiger Beschilderung fehlt eins von beiden. Mein Antrag (5) hatte ich wahrscheinlich schlecht formuliert, den haben Sie womöglich nicht bedacht, ich formuliere das noch mal neu und hoffentlich verständlicher: (5a) Wer als Radfahrer von Süden nach Norden einfach nur durch den gesamten Ort durchfahren will, der muss nunmehr die Straßenseite von links nach rechts wechseln. Dass für den nach Norden linksseitigen Radverkehr es (indirekt) verboten ist über "Am Hang" hinaus weiterzufahren, kommt für den Radfahrer, der ja keine optische Veränderung der Nebenanlage wahrnimmt, überraschend. Der Radfahrer sollte also rechtzeitig darauf hingewiesen werden, dass er die Seite wechseln muss. VZ422-26 oder VZ422-27 sollte den Radfahrer darauf hinweisen. Er muss ja nun ein Mal die Fahrbahnseite wechseln. Das mögen nicht alle Radfahrer ohne Querungshilfe tun. Sie haben ja eine Querungshilfe, das ist die Ampel. Aber an der Ostseite der Ampel fehlt eine Anordnung für ein Schild, dass man hier zumindest Richtung Norden die Nebenanlage benutzen darf. Hier müsste also ein Bürger, der mit seinem Rad gerne auf der Nebenanlage fährt, kurzfristig die Fahrbahn nehmen, auf der Nebenanlage schieben oder widerrechtlich auf der Nebenanlage Rad fahren (55 Euro Bußgeld). Das ist der Effekt, der wohl am ehesten einem Molfsee-auf-Fahrrad-Durchquerer auffällt. Für die Anwohner, insbesondere Schüler, gibt es darüber hinaus die folgenden, womöglich unerwünschten Effekte, den Ihre Anordnung hat: (5b/5c) Es gibt eine Ampel Höhe Kreuzung Eschenbrook/Am Hang. Ein Radfahrer, der gerne auf Nebenanlagen fährt, und diese Ampel nutzen möchte, um von der westlichen auf die östliche Nebenanlage zu kommen, - (5b) muss Richtung Norden Richtung Eschenbrook von der Ampel aus das kleine Stück auf der Fahrbahn fahren oder auf der östlichen Nebenanlage 30m schieben oder widerrechtlich auf der Nebenanlage Rad fahren (55 Euro Bußgeld). - (5c) muss Richtung Süden Richtung Schulenhof/Waldwinkel entweder ohne Ampel direkt im Kreuzungsbereich queren oder auf der östlichen Nebenanlage 40m schieben oder widerrechtlich auf der Nebenanlage Rad fahren (55 Euro Bußgeld). (5d) Wer mit dem Rad aus Schulenhof/Waldwinkel kommt und gerne auf Nebenanlagen fährt und die Ampel zur Querung nutzen möchte, ebenfalls auf der östlichen Nebenanlage 40m schieben oder die 40m bis zur Ampel auf der Fahrbahn fahren oder widerrechtlich auf der Nebenanlage Rad fahren (55 Euro Bußgeld). // Mein Vorschlag wäre dazu: 5A oder 5B umsetzen 5A: von der Ampel aus auf der Ostseite Richtung Norden den Radverkehr durch Schilderkombi über/neben der Ampel zulassen, von oben nach unten VZ239, ZZ1022-10, ZZ1000-10. 5B: von der Ampel aus auf der Ostseite in beide Richtungen den Radverkehr zuzulassen, durch Schilderkombi über/neben der Ampel zulassen, von oben nach unten VZ239, ZZ1022-10, ZZ1000-30 und an der Kreuzung Eschenbrook Richtung Süden ZZ1022-10 und an der Kreuzung Schulenhof Richtung Norden VZ239, ZZ1022-10 und an der Kreuzung Schulenhof für den ausfahrenden KfZ-Verkehr ZZ1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ über dem VZ205 „Vorfahrt gewähren“. Mit freundlichen Grüßen und vielen herzlichen Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#28784…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
17. November 2023 06:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie Sie ja unser bisherigen Zusammenarbeit wissen, kümmern wir uns immer umgehend um Ihre Anliegen. Dieser Antrag ist aber wirklich erst jetzt hier bei mir eingegangen. Und auch diesmal kann ich Ihnen wieder zusichern, dass wir uns der Sache so schnell wie möglich annehmen werden. Ich würde diesen Antrag gerne auf der kommenden Verkehrsschau (Anfang Dezember = 49. KW) in der Gemeinde Kronshagen mit thematisieren. Insofern bitte ich hiermit um dementsprechende Fristverlängerung. Ich bitte ferner darum, dass "Nichtweiterleiten" (aus welchem Grunde auch immer das nicht funktioniert hat) zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
WG: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#28784…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
13. Dezember 2023 13:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> auf diesem Wege möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Verkehrsschau in dieser Angelegenheit auf Grund meiner krankheitsbedingten Abwesenheit auf den 27.12.2023 verschoben wurde. Ich wünsche Ihnen bereits jetzt eine besinnliche Vorweihnachts- und Adventszeit sowie fröhliche Weihnachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381] Guten Tag, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrb…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
Datum
30. Dezember 2023 22:46
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee“ vom 31.08.2023 (#287381) hatte ich Ihnen am 07.11.2023 noch die folgende Nachfrage gesendet: https://fragdenstaat.de/anfrage/radfahrer-fahrbahn-nutzungs-verbot-in-molfsee-entlang-der-hamburger-chaussee/#nachricht-847776 Hierauf habe ich noch keine Reaktion von Ihnen vorliegen. Ich würde mich über eine Rückmeldung an <<E-Mail-Adresse>> freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > Anfragenr: 287381 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/287381/ Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anreg…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
Datum
1. Februar 2024 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
37,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anregungen und Hinweise. Die Neuausrichtung der Zusatzzeichen 1000-32 habe ich veranlasst. Hinsichtlich der zusätzlichen Beschilderung an der Ampel ist die Verkehrskommission zu dem Entschluss gekommen, dass an der K 79, Höhe Einmündung "Am Hang" alles durch die am 11.10.2023 angeordneten Verkehrszeichen an den straßenbegleitenden Geh-/Radwege eindeutig geregelt ist, sodass das eine Anordnung des VZ 422-26 seitens der Verkehrskommission als nicht notwendig angesehen wird. Das Zeichen 422-26 hat zudem nicht die hier angedachte Funktion, auf den Wechsel der Straßenseite hinzuweisen, vielmehr dient dieses Verkehrszeichen als Wegweiser für den Radverkehr. An der K 79, Einmündung "Am Hang" in Fahrtrichtung links, ist für den asphaltierten Rad-/Gehweg keine Beschilderung erforderlich: In Fahrtrichtung links geführte, nicht beschilderte straßenbegleitende Wege, die aufgrund ihres Ausbaus als Radweg erkennbar sind, dürfen aufgrund des Rechtsfahrgebots NICHT durch Radfahrende befahren werden. Es sei denn, es wird dem Radfahrenden durch ZZ 1000-22 gestattet, oder ihm wird durch VZ 237 oder VZ 240 die Pflicht auferlegt den in Fahrtrichtung links geführten Radweg gegen die Fahrtrichtung zu befahren. Dies ist an dieser Stelle nicht der Fall. Um hier die Verkehrsregelung für Radfahrende erkennbarer zu machen wird, wie im angehängtem Bild verdeutlicht, am Rad- und Gehweg in Fahrtrichtung links zusätzlich auf das Rechtsfahrgebot durch das VZ 239 hingewiesen. Ich hoffe, somit Ihrem Anliegen zumindest in Teilen entsprochen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381] Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail und die dahinter stehen…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
Datum
4. Februar 2024 17:59
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail und die dahinter stehende Verkehrsschau. (1) Die von Ihnen getroffenen Entscheidungen sind wohl im Rahmen von zulässig ausgeübtem Ermessen, wenngleich ich dieses Ermessen anders ausgeübt hätte. (2) Wenn – wie hier – bei einer linksseitigen Nebenanlage darauf hingewiesen werden soll, dass die Nebenanlage NUR ein Fußweg ist und nicht für Radfahrer ist, und es einen begrünten Streifen zwischen Fahrbahn und Nebenanlage gibt, dann gehört das von Ihnen angeordnete VZ239 in eben diesen Grünstreifen, damit es rechts der Nebenanlage steht, für die es gelten soll. Bei dem im Foto eingezeichneten Standort könnte ein Radfahrer das Schild als rechts der Seitenstraße stehend eben dieser Nebenstraße zuordnen. Pedantische Bürger haben in solchen Fällen schon mal das Verwaltungsgericht Schleswig angerufen... (Vergleiche Verwaltungsgericht Schleswig, Aktenzeichen 3 B 8/24, https://fragdenstaat.de/anfrage/vz239-daenische-strasse-radwegbenutzungspflicht/865655/anhang/20240115-251488-2-widerspruch-an-stadt-kiel_geschwaerzt.pdf) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287381/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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AW: [EXTERN] AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381] Guten Tag << Antragsteller:in >> viel…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
Datum
5. Februar 2024 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank, das werde ich in der Anordnung berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen