Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee
Gegenstand dieser Anfrage ist die
Begründung für das implizite Verbot der Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer
auf der Hamburger Landstraße in der Gemeinde Molfsee im Amt Eidertal,
dies ist die K79 Abschnitt 10 und Abschnitt 20.
Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen kam es wann zu dieser Beschilderung?
Mit welcher Begründung wurde das verordnet und inwieweit wurde dabei die schlechte Qualität der Nebenanlagen in eine Ermessensentscheidung einbezogen?
Seit wann weiß der Kreis von den roten x auf den Fahrradpiktogrammen auf diesen Schildern?
Sind diese roten x tatsächlich amtlich angeordnet
ODER wann wurde Strafanzeige erstattet wegen Amtsanmaßung?
Wann sollte diese Behelfs-Beschilderung durch korrekte Beschilderung ersetzt werden
ODER wann sollten die Schilder gereinigt und in den Zustand ohne x versetzt werden?
Ich bitte um ermessensfehlerfreie Neuentscheidung und damit
Beendigung des Fahrbahn-Nutzungs-Verbot durch Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt.
Es gibt keinerlei Grund für das Verbot.
Vergleiche umfangreiche Ausführungen unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Juliabackhausen/Radwegbenutzungspflicht
Situation
(1) Entlang der K79 ist ab Kreisverkehr Richtung Norden bis Hausnummer 42b, etwa Höhe Kirchenweg nur westseitig eine Nebenanlage mit gleichmäßigem Belag, beschildert mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, auf der Südseite der Abschnittstrennung 10/20 ist das Schild verdreht.
Höhe Freilichtmuseum sind fünf Wurzelaufbrüche von 15cm Höhe über die gesamte Breite.
Höhe Hausnummer 72 ist eine Schilder-Kombination "Achtung Radwegschäden",
sichtbar in Fahrt Richtung Süden.
(2) Entlang der K79 sind nördlich von Hausnummer 42c, etwa Höhe Kirchenweg, bis zur Kieler Stadtgrenze die Nebenanlagen auf beiden Seiten als benutzungspflichtige Radwege jeweils in beiden Richtungen beschildert.
Vor Haus Nummer 23 ist im östlichen Radweg ein etwa 50cm hoher Wurzelaufbruch, vor Nummer 9 ein 10cm hoher. Im westlichen Radweg sind etliche Wurzelaufbrüche
(3) Nördlich von Kirchenweg sind beide Seiten mal mit mit StVO 240 Verkehrszeichen „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, mal mit mit StVO Verkehrszeichen 241 „getrennter Rad- und Fußweg“ beschildert. Manchmal ist trotz getrennter Beschilderung keinerlei Trennung erkennbar, manchmal ist trotz gemeinsamer Beschilderung eine Trennung erkennbar. Wenn eine erkennbare Trennung da ist, dann werden die Fußgänger/Inliner/Kinderwagen/Rollstühle auf einen wassergebundenen Sandschotterweg verwiesen.
(4) Auf der Ostseite ist das Fahrrad auf vielen, aber nicht allen Schildern mit einem teilweise kaum sichtbaren roten x durchkreuzt. Auf der Ostseite sind zusätzlich vielmals unter VZ240/VZ241 die Schilder "Achtung Geh- und Radwegschäden" aufgestellt.
(5) Radfahrer, die von "Am Hang" auf die K79 treffen sehen nur ostseitig VZ241, westseitig gar nichts. Sie sind also verpflichtet, die ostseitige Nebenanlage zu benutzen und dafür die Fahrbahn an der Ampel zu überqueren.
(6) Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist OHNE ABSTAND jeweils über dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ bzw. Zeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.
Die beiden Schilder gehören zusammen.
Derzeit beträgt der Abstand teilweise 20cm.
An Kreuzungen mit beidseitiger Beschilderung fehlt eins von beiden.
Ergebnis der Anfrage
Die IZG-Anfragen wurden nicht beantwortet,
die Situation vor Ort aber durch eine neue Beschilderung verbessert,
wodurch letztlich egal geworden ist,
was die Antwort auf die IZG-Anfragen gewesen wäre.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum31. August 2023
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7. November 2023
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- Betreff
- Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 31. August 2023 09:37
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- Betreff
- K79-Molfsee Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung-Verbots-Aufhebung
- Datum
- 31. August 2023
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- Betreff
- Verkehrsschau
- Datum
- 4. September 2023
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- AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 7. September 2023 09:26
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- AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 7. September 2023 09:40
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- AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 4. November 2023 23:09
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- AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 7. November 2023 10:09
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- Anfrage abgeschlossen
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- Radfahrer-Nebenanlagen-Nutzungs-Erlaubnis in Molfsee entlang der Hamburger Chaussee [#287381]
- Datum
- 7. November 2023 17:12
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- AW: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
- Datum
- 17. November 2023 06:26
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- WG: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
- Datum
- 13. Dezember 2023 13:24
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- Betreff
- Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
- Datum
- 30. Dezember 2023 22:46
- An
- Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
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- Betreff
- Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
- Datum
- 1. Februar 2024 17:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
- Datum
- 4. Februar 2024 17:59
- An
- Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
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- Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Molfsee - Radfahrer-Fahrbahn-Nutzung [#287381]
- Datum
- 5. Februar 2024 12:10
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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