Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee)

Gegenstand dieser Anfrage ist die
Begründung für das implizite Verbot der Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer
in Kronshagen im Eichkoppelweg östlich der Kopperpahler Allee.

Dort ist durchgehend 30 km/h.
Es gibt eine südseitige Nebenanlage, diese ist als in beiden Richtungen benutzungspflichtiger
rechtsseitiger und linksseitiger Radweg beschildert
mit StVO Verkehrszeichen Nummer 241 „getrennter Rad- und Fußweg“

Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen kam es wann zu dieser Beschilderung?
Mit welcher Begründung wurde das verordnet und inwieweit wurde dabei
* die geringe Breite der Nebenanlage
* die mehreren scharfen Kurven in der Nebenanlage
* die vielfachen Hindernisse durch Straßenbeleuchtung in der Nebenanlage
in eine Ermessensentscheidung einbezogen?

Ich bitte um ermessensfehlerfreie Neuentscheidung
und damit
Beendigung des Fahrbahn-Nutzungs-Verbot durch Radfahrer
auf diesem Straßenabschnitt.

Es gibt keinerlei Grund für das Verbot.

Vergleiche umfangreiche Ausführungen unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Juliabackhausen/Radwegbenutzungspflicht

Ergebnis der Anfrage

02.01.2024 Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
21.02.2024 Schilder sind bestellt, Lieferzeit 8 Wochen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegenstand dieser Anfrage ist die Beg…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
7. September 2023 17:47
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegenstand dieser Anfrage ist die Begründung für das implizite Verbot der Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer in Kronshagen im Eichkoppelweg östlich der Kopperpahler Allee. Dort ist durchgehend 30 km/h. Es gibt eine südseitige Nebenanlage, diese ist als in beiden Richtungen benutzungspflichtiger rechtsseitiger und linksseitiger Radweg beschildert mit StVO Verkehrszeichen Nummer 241 „getrennter Rad- und Fußweg“ Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen kam es wann zu dieser Beschilderung? Mit welcher Begründung wurde das verordnet und inwieweit wurde dabei * die geringe Breite der Nebenanlage * die mehreren scharfen Kurven in der Nebenanlage * die vielfachen Hindernisse durch Straßenbeleuchtung in der Nebenanlage in eine Ermessensentscheidung einbezogen? Ich bitte um ermessensfehlerfreie Neuentscheidung und damit Beendigung des Fahrbahn-Nutzungs-Verbot durch Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt. Es gibt keinerlei Grund für das Verbot. Vergleiche umfangreiche Ausführungen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Juliabackhausen/Radwegbenutzungspflicht
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östli…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
10. Oktober 2023 20:21
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee)“ vom 07.09.2023 (#287843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östli…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
15. November 2023 16:53
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee)“ vom 07.09.2023 (#287843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie Sie ja unser bisherigen Zusammenarbeit wissen, kümmern wir uns i…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie Sie ja unser bisherigen Zusammenarbeit wissen, kümmern wir uns immer umgehend um Ihre Anliegen. Dieser Antrag ist aber wirklich erst jetzt hier bei mir eingegangen. Und auch diesmal kann ich Ihnen wieder zusichern, dass wir uns der Sache so schnell wie möglich annehmen werden. Ich würde diesen Antrag gerne auf der kommenden Verkehrsschau (Anfang Dezember = 49. KW) in der Gemeinde Kronshagen mit thematisieren. Insofern bitte ich hiermit um dementsprechende Fristverlängerung. Ich bitte ferner darum, dass "Nichtweiterleiten" (aus welchem Grunde auch immer das nicht funktioniert hat) zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
... jetzt die richtige Mailadresse 😉 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [cid:image6378ae.PNG@34002dca.4ea998…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Radfahrer-Fahrbahn-Nutzungs-Verbot Kronshagen Eichkoppelweg (östlich Kopperpahler Allee) [#287843]
Datum
13. Dezember 2023 14:15
Status
Warte auf Antwort
image6378ae.png
12,0 KB


... jetzt die richtige Mailadresse 😉 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [cid:image6378ae.PNG@34002dca.4ea998dd] Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Verkehr Kaiserstraße 8 • 24768 Rendsburg Telefon: 04331 202-287 E-Mail: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
... dass die Verkehrsschau in dieser Angelegenheit ... auf den 27.12.2023 verschoben wurde.
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
... dass die Verkehrsschau in dieser Angelegenheit ... auf den 27.12.2023 verschoben wurde.
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen Guten Tag << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen
Datum
2. Januar 2024 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Eingabe in Sachen RWBP in Kronshagen – hier Eichkoppelweg – wurde die entsprechende Anordnung zur Aufhebung mit heutigen Tage an die Gemeinde Kronshagen übermittelt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag << Antragsteller:in >> Her…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
2. Januar 2024 18:07
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag, vielen Dank noch einmal für die Übers…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
11. Februar 2024 11:44
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank noch einmal für die Übersendung Ihres Schreibens vom 02.01.2024 an die Gemeinde Kronshagen. Entschuldigen Sie bitte, aber ich habe da tatsächlich noch ein paar Fragen, die dadurch entstehen, dass die Umsetzung nunmehr fünf Wochen lang nicht erfolgt ist: Wird Ihrerseits üblicherweise nachgehakt, ob die Umsetzung erfolgte? Wenn ja, nach welchen Fristen? Erfolgt Ihrerseits eine Überprüfung der Umsetzung? Wenn ja, nach welchen Fristen? Bestehen seitens der Gemeinde Kronshagen Rechtsmittel gegen Ihre Anordnung, die gleichen Rechtsmittel, die auch mir zur Verfügung stehen (Widerspruch)? Bestehen Ihrerseits rechtliche Mittel, um die Umsetzung zu forcieren? Bestehen meinerseits rechtliche Mittel, um die Umsetzung zu forcieren? Wäre das richtige Mittel (nach drei Monaten) eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag, mit Schreiben vom 02.01.2024 erhielten Sie vom Kreis Re…
An Gemeinde Kronshagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
11. Februar 2024 11:55
An
Gemeinde Kronshagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Schreiben vom 02.01.2024 erhielten Sie vom Kreis Rendsburg-Eckernförde die im Betreff genannte Anordnung. Ich habe ein paar Fragen an Sie, die dadurch entstanden sind, dass die Umsetzung nunmehr fünf Wochen lang nicht erfolgt ist: Wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde üblicherweise nachgehakt, ob die Umsetzung erfolgte? Wenn ja, nach welchen Fristen? Wie erfolgt Ihrerseits intern eine Überprüfung der Umsetzung? Wenn ja, nach welchen Fristen? Bestehen seitens der Gemeinde Kronshagen Rechtsmittel gegen die Anordnung, die gleichen Rechtsmittel, die auch mir zur Verfügung stehen (Widerspruch)? Bestehen meinerseits rechtliche Mittel, um die Umsetzung zu forcieren? Wäre das richtige Mittel (nach drei Monaten) eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS: Sie können diese E-Mail als Bürgeranfrage ansehen und bereits aus reiner Nettigkeit beantworten. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch hier ein Gesetz, das Informationszugangsgesetz IZG-SH, welches mir einige Rechte und Ihnen einige Pflichten auferlegt. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie mir innerhalb eines Monats eine Antwort zukommen lassen. Ich präferiere eine Antwort per einfacher E-Mail. Wenn Sie gerne formal antworten möchten, präferiere ich eine De-Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Und formaler gefragt, implizieren meine obigen Fragen: Bitte beraten Sie mich dahin gehend, die richtige Frage nach den richtigen Schriftstücken/Akten, die Ihnen vorliegen, derart zu formulieren, dass sich aus den dann durch Sie zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Handlungsleitfäden) sich die obigen Fragen beantworten lassen. Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Kronshagen
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen D…
Von
Gemeinde Kronshagen
Betreff
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
14. Februar 2024 09:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die E-Mail. Ihr Anliegen wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
WG: [EXTERN] AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag, << Antragsteller:in…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: WG: Anordnung Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
20. Februar 2024 09:34
Status
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten (blauer Text). Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Michael Steinicke [cid:imaged00dd5.PNG@aace3f28.439ef508] Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Verkehr Kaiserstraße 8 • 24768 Rendsburg Telefon: 04331 202-278 Fax: 04331 202-602 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Kronshagen
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bed…
Von
Gemeinde Kronshagen
Betreff
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
21. Februar 2024 11:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bedanke ich mich für Ihre Mail und kann Ihnen hierauf wie folgt antworten: Die Gemeinde Kronshagen ist bemüht die Anordnung der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde zügig umzusetzen. Die entsprechende Beschilderung wird derzeit beschafft. Die Lieferzeiten hierfür betragen rund acht Wochen. Danach wird der Bauhof der Gemeinde die Beschilderung tauschen. Der Gesetzgeber sieht für die Umsetzung der Anordnung keine starre Frist vor, es darf parallel aber auch keine wissentliche Verzögerung vorliegen. Unter den vorgenannten Ausführungen kann ich keine wissentliche Verzögerung erkennen. Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten unterliegt der Verwaltungspraxis der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde, die hierzu zu befragen wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag, die neuen Schilder sind montiert. Es bedarf aber sehr…
An Gemeinde Kronshagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
11. April 2024 18:58
An
Gemeinde Kronshagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die neuen Schilder sind montiert. Es bedarf aber sehr viel Fantasie um eine Ähnlichkeit zu der verkehrsrechtlichen Anordnung, insbesondere Seite 2 des folgenden PDFs zu erkennen: https://fragdenstaat.de/anfrage/radfahrer-fahrbahn-nutzungs-verbot-kronshagen-eichkoppelweg-oestlich-kopperpahler-allee/862026/anhang/anlageaufhebungrwbpeichkoppelwegneu.pdf Wenn man aus einer Nebenstraße des Eichkoppelwegs kommt, muss dem Radfahrer in beiden Richtungen klar sein, dass er die Nebenanlage benutzen darf. Ist die Nebenanlage auf der eigenen Seite, muss der Blick des Radfahrers nach rechts Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zeigen, der Blick nach links nur das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. Ist die Nebenanlage auf der anderen Seite, muss entweder (a) der Blick des Radfahrers nach links Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zeigen, der Blick nach rechts nur das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ oder (b) der Blick nach gegenüber Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ und darunter ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile zeigen. Das ist an nahezu keiner Kreuzung auf der Strecke gegeben. Der erste Fehler ist schon an der Kreuzung Eckernförder Straße und Eichkoppelweg. Die Beschilderung dort widerspricht der expliziten Anordnung in dem obigen PDF. Bitte gründlich überarbeiten und korrigieren. Das kommt nicht unbedingt ohne neue Masten aus, es sind entsprechend neue Masten aufzustellen. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843] Guten Tag, die neuen Schilder …
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843]
Datum
11. April 2024 19:00
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die neuen Schilder sind im Eichkoppelweg Kronshagen nun montiert. Es bedarf aber sehr viel Fantasie um eine Ähnlichkeit zu der verkehrsrechtlichen Anordnung, insbesondere Seite 2 des folgenden PDFs zu erkennen: https://fragdenstaat.de/anfrage/radfahrer-fahrbahn-nutzungs-verbot-kronshagen-eichkoppelweg-oestlich-kopperpahler-allee/862026/anhang/anlageaufhebungrwbpeichkoppelwegneu.pdf Wenn man aus einer Nebenstraße des Eichkoppelwegs kommt, muss dem Radfahrer in beiden Richtungen klar sein, dass er die Nebenanlage benutzen darf. Ist die Nebenanlage auf der eigenen Seite, muss der Blick des Radfahrers nach rechts Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zeigen, der Blick nach links nur das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. Ist die Nebenanlage auf der anderen Seite, muss entweder (a) der Blick des Radfahrers nach links Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zeigen, der Blick nach rechts nur das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ oder (b) der Blick nach gegenüber Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ und darunter ZZ1000-30 Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile zeigen. Das ist an nahezu keiner Kreuzung auf der Strecke gegeben. Der erste Fehler ist schon an der Kreuzung Eckernförder Straße und Eichkoppelweg. Die Beschilderung dort widerspricht der expliziten Anordnung in dem obigen PDF. Bitte gründlich überarbeiten (lassen) und korrigieren (lassen). Das kommt nicht unbedingt ohne neue Masten aus, es sind entsprechend neue Masten aufzustellen. Sie sind die Fachaufsicht, wenn die nachgeordneten Behörden nicht umsetzen, was Sie verordnen, sollten Sie das ja auch wissen... Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Kronshagen
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843] Guten Tag << Antragsteller:in >> die Gem…
Von
Gemeinde Kronshagen
Betreff
WG: [EXTERN] Aufhebung RWBP Eichkoppel Kronshagen [#287843]
Datum
15. April 2024 13:22
Status
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5,4 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> die Gemeinde Kronshagen steht mit der Verkehrsbehörde in Kontakt und wird im Ergebnis die notwendigen Maßnahmen kurzfristig veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843] Guten Tag <<…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843]
Datum
16. April 2024 15:20
Status
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12,0 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> über ein paar Umwege ist Ihre Mail nun bei mir gelandet. Ich habe Ihre Mail zum Anlass genommen, den Fall nochmals zu prüfen. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich für Ihre Hinweise und habe dementsprechend gehandelt. Die Anordnung vom 02.01.2024 wurde von mir aufgehoben und durch Anordnung vom heutigen Tage ersetzt. Tenor der neuen Anordnung: Unter Beteiligung der PD Neumünster sowie des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Kronshagen wird die Radwegebenutzungspflicht in der Straße „Eichkoppelweg“ aufgehoben: - Auf der aus der Anlage ersichtlichen Strecke sind alle Verkehrszeichen VZ 240 sowie VZ 241 zu entfernen. - Die in diesem Zusammenhang mit aufgestellten Zusatzzeichen ZZ 1000-30 sowie 1000-31 sind ebenfalls zu entfernen Insofern ist hier die Radwegebenutzungspflicht in Gänze aufgehoben. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Kronshagen wird in den kommenden Tagen mit der Umsetzung der Anordnung zu rechnen sein. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843] Guten Tag, vi…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843]
Datum
17. April 2024 18:47
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe Ihre Anordnung nicht ganz verstanden. Die RWBPflicht ist ja aufgehoben worden. Es wurde jedoch die Erlaubnis falsch / nicht korrekt beschildert. Soll ein Radfahrer zukünftig die Nebenanlage benutzen dürfen oder nicht? Das wird mir aus Ihrer Mail/Anordnung nicht so recht klar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287843/

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Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843] G…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnungen - Aufhebung RWBP Eichkoppelweg Kronshagen [#287843]
Datum
18. April 2024 06:49
Status
image1c8652.png
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Guten Tag, ja, Sie haben Recht. Die RWBP war "eigentlich" schon mit der ersten AO aufgehoben. Aber im letzten Bereich (vor der Eckernförder Straße) hatten sich hinsichtlich der Beschilderung - aus den Seitenstraßen - Fehler meinerseits eingeschlichen. Die Pflicht die Nebenanlage zu nutzen ist aufgehoben. Ich möchte in diesem Fall jedoch auf die Besonderheit gem. § 2 (4) Satz 3 StVO verweisen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen