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Radio Bremen erfüllt sein Auftrag nicht wie andere

Während andere Landesrundfunkanstalten ihre eigene Orchester haben und ihr Auftrag erfüllen, hat das Radio Bremen weder ein Sinfonieorchester, noch eine Bigband oder gar eine Philharmonie. Radio Bremen erfüllt seinen Programmauftrag also nicht wie andere Rundfunkanstalten.

Welche Informationen haben Sie zu dieser Situation?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2017
  • Frist
    22. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radio Bremen erfüllt sein Auftrag nicht wie andere [#25370]
Datum
20. November 2017 12:25
An
Bremische Bürgerschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während andere Landesrundfunkanstalten ihre eigene Orchester haben und ihr Auftrag erfüllen, hat das Radio Bremen weder ein Sinfonieorchester, noch eine Bigband oder gar eine Philharmonie. Radio Bremen erfüllt seinen Programmauftrag also nicht wie andere Rundfunkanstalten. Welche Informationen haben Sie zu dieser Situation?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage liegen der Bremischen Bürgerschaft keine Informationen vor. Ggf. ka…
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: Radio Bremen erfüllt sein Auftrag nicht wie andere [#25370]
Datum
21. November 2017 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage liegen der Bremischen Bürgerschaft keine Informationen vor. Ggf. kann Ihnen die Senatskanzlei, Referat 11 (Medien und IT), bei medienpolitischen und rundfunkrechtlichen Fragen weiterhelfen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß
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