Radio ZuSa

Anfrage an: Stadt Winsen

sämtliche Unterlagen betreffend der Freigabe des Zuschusses von 3.000 Euro
an den Radiosender Radio ZuSa.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Ben Reimers
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen betreffend der Fre…
An Stadt Winsen Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Radio ZuSa [#287311]
Datum
30. August 2023 10:04
An
Stadt Winsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen betreffend der Freigabe des Zuschusses von 3.000 Euro an den Radiosender Radio ZuSa.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 287311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287311/
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers

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Stadt Winsen
Sehr geehrter Herr Reimers, welchen Umweltbezug der Zuschuss der Stadt an einen lokalen Radiosender hat, vermag i…
Von
Stadt Winsen
Betreff
Radio ZuSa [#287311]
Datum
30. August 2023 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reimers, welchen Umweltbezug der Zuschuss der Stadt an einen lokalen Radiosender hat, vermag ich nicht zu erkennen. Ihre diesbezügliche Anfrage ist deshalb offensichtlich keine nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es für die Kommunen in Niedersachsen nicht. Und für Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist die Stadt nicht die richtige Ansprechpartnerin; abgesehen davon, dass Ihre konkrete Frage sich auch nicht auf ein Erzeugnis im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder auf ein Verbraucherprodukt nach § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes bezieht. Auf Ihre "Bürgeranfrage" nach dem Zuschuss der Stadt an Radio ZuSa kann ich sagen, dass es sich um eine Zuwendung als freiwillige Leistung im Rahmen der Förderung des kulturellen Angebots handelt. Derartige Zuwendungen unterliegen dem Budgetrecht des Rates, aber auch den Bindungen des kommunalen Haushaltsrechtes. Freundliche Grüße