Radverkehrsanbindung vom Hauptbahnhof zur Bergischen Universität Wuppertal

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Die Bezirksvertretung Elberfeld hat am 23. November 2022 positiv über die Vorlage VO/0542/22 abgestimmt. Damit wurde die "Optimierung der Radverkehrsanbindung vom Hauptbahnhof zur Bergischen Universität Wuppertal" beschlossen.

Wie ist der aktuelle Planungsstand zu diesem Sachverhalt in der Verwaltung?
Gibt es bereits einen Realisierungszeitraum?
Bis wann soll das Projekt spätestens abgeschlossen sein?
Gibt es andere Änderungen an dem Vorhaben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radverkehrsanbindung vom Hauptbahnhof zur Bergischen Universität Wuppertal [#280297]
Datum
2. Juni 2023 13:18
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bezirksvertretung Elberfeld hat am 23. November 2022 positiv über die Vorlage VO/0542/22 abgestimmt. Damit wurde die "Optimierung der Radverkehrsanbindung vom Hauptbahnhof zur Bergischen Universität Wuppertal" beschlossen. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu diesem Sachverhalt in der Verwaltung? Gibt es bereits einen Realisierungszeitraum? Bis wann soll das Projekt spätestens abgeschlossen sein? Gibt es andere Änderungen an dem Vorhaben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280297/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wuppertal
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ressort 104 Straßen- …
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Radverkehrsanbindung vom Hauptbahnhof zur Bergischen Universität Wuppertal [#280297]
Datum
5. Juni 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Ressort 104 Straßen- und Verkehr weitergeleitet. Die Planung wird gemäß der Beschlussvorlage VO/0542/22 in diesem Jahr umgesetzt. Ein konkreter Realisierungszeitraum liegt noch nicht vor, da die Maßnahme mit laufenden Baumaßnahmen abgestimmt werden muss. Änderungen an der Planung sind nicht vorgesehen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bzgl. Ihrer Fragen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen