Radverkehrsführung Haupstraße von und nach Siegburg

Unterlagen und Pläne zur Radverkehrsführung auf der Haupstraße zwischen dem Kreisverkehr Auelsweg/Bachstraße von und nach Siegburg, aus denen insbesondere für jede Fahrrichtung hervorgeht:
Wo befindet sich eine Radverkehrsführung, ist diese beschildert oder anders angeordnet? Wenn eine vorhanden ist, wie?
Wie breit sind diese Führungen?
Wie breit sind die Gehwege auf beiden Seiten in allen Abschnitten?
Wie breit ist der Schutzstreifen, der in Fahrtrichtung Lohmar aufgebracht ist?
Seit wann ist dieser aufgebracht?
Warum hat man sich für diese Anordnung eines Schutzstreifens entschieden?
Welche Querungen sind wo für den Radverkehr vorgesehen?
Wie sind diese erkennbar oder ausgewiesen?
Befindet sich an der Stelle Ziegelfeldweg/Aggersttr. noch das VZ357, das durch ein 357-50 getauscht werden kann?
Welche Mängel sind Ihnen auf dem Teilstück bereits bekannt?
Welche Mängel werden geplant beseitigt?
Auf welche Sicherheitsaspekte für Radfahrer und Fußgänger wird in der bestehenden Anordnung besonders eingegangen?
Stammt die rote Farbe vor der Tankstelle von einer Unfallhäufungsstelle?
Warum gibt es auf dem Stück in Richtung Siegburg nirgendwo ein 241er, obgleich die Anordnung den Anschein erweckt?

Ich möchte zu allen Fragen gerne Pläne, Unterlagen und die Kommunikation bzgl. der bestehenden Anordnung von den Beteiligten Parteien, die gefragt werden, wie Polizei, Feuerwehr, RSVG und den Städtischen Stellen, die bei der Planung berücksichtigt werden (Mobilitätsmanagement, Ordnungsamt), um mir vom Ist-Stand ein Bild zu machen. Gerne können Sie Pläne und Kommunikation für kommende und vorgschlagene Anordnungen auch zusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Lohmar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radverkehrsführung Haupstraße von und nach Siegburg [#300069]
Datum
14. Februar 2024 10:46
An
Kommunalverwaltung Lohmar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Pläne zur Radverkehrsführung auf der Haupstraße zwischen dem Kreisverkehr Auelsweg/Bachstraße von und nach Siegburg, aus denen insbesondere für jede Fahrrichtung hervorgeht: Wo befindet sich eine Radverkehrsführung, ist diese beschildert oder anders angeordnet? Wenn eine vorhanden ist, wie? Wie breit sind diese Führungen? Wie breit sind die Gehwege auf beiden Seiten in allen Abschnitten? Wie breit ist der Schutzstreifen, der in Fahrtrichtung Lohmar aufgebracht ist? Seit wann ist dieser aufgebracht? Warum hat man sich für diese Anordnung eines Schutzstreifens entschieden? Welche Querungen sind wo für den Radverkehr vorgesehen? Wie sind diese erkennbar oder ausgewiesen? Befindet sich an der Stelle Ziegelfeldweg/Aggersttr. noch das VZ357, das durch ein 357-50 getauscht werden kann? Welche Mängel sind Ihnen auf dem Teilstück bereits bekannt? Welche Mängel werden geplant beseitigt? Auf welche Sicherheitsaspekte für Radfahrer und Fußgänger wird in der bestehenden Anordnung besonders eingegangen? Stammt die rote Farbe vor der Tankstelle von einer Unfallhäufungsstelle? Warum gibt es auf dem Stück in Richtung Siegburg nirgendwo ein 241er, obgleich die Anordnung den Anschein erweckt? Ich möchte zu allen Fragen gerne Pläne, Unterlagen und die Kommunikation bzgl. der bestehenden Anordnung von den Beteiligten Parteien, die gefragt werden, wie Polizei, Feuerwehr, RSVG und den Städtischen Stellen, die bei der Planung berücksichtigt werden (Mobilitätsmanagement, Ordnungsamt), um mir vom Ist-Stand ein Bild zu machen. Gerne können Sie Pläne und Kommunikation für kommende und vorgschlagene Anordnungen auch zusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300069/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lohmar
Guten Tag << Antragsteller:in >> angesichts Ihrer umfangreichen Anfrage und der Tatsache, dass versch…
Von
Kommunalverwaltung Lohmar
Betreff
AW: Radverkehrsführung Haupstraße von und nach Siegburg [#300069]
Datum
6. März 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> angesichts Ihrer umfangreichen Anfrage und der Tatsache, dass verschiedenste Fachbereiche der Verwaltung hier betroffen sind, muss ich um Fristverlängerung für die Rückantwort um einen Monat bis zum 15.04.24 bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Lohmar
Radverkehrsführung Hauptstraße von und nach Siegburg Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten s…
Von
Kommunalverwaltung Lohmar
Betreff
Radverkehrsführung Hauptstraße von und nach Siegburg
Datum
28. März 2024 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten sie die Antwort nebst Anlagen zu ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen