Radverkehrsführung Lindenstraße und Alte Heerstraße

Unterlagen, aus denen die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Radverkehr für die Strecke von Lindenstraße (Höhe Nonnenstrombergstraße) bis Alte Heerstraße (Höhe Großenbuschstraße) hervorgehen.

Insbesondere möchte ich wissen, welche Abschnitte der Nebenanlagen als Gehwege, Gehwege mit Fahrradfreigabe, gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege deklariert sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Radverkehrsführung Lindenstraße und Alte Heerstraße [#286463]
Datum
19. August 2023 15:29
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Radverkehr für die Strecke von Lindenstraße (Höhe Nonnenstrombergstraße) bis Alte Heerstraße (Höhe Großenbuschstraße) hervorgehen. Insbesondere möchte ich wissen, welche Abschnitte der Nebenanlagen als Gehwege, Gehwege mit Fahrradfreigabe, gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege deklariert sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 286463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286463/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr geehrter Herr Ueding, ich bestätige den Eingang Ihres untenstehenden Antrages. Derzeit kläre ich, ob und gg…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
WG: Radverkehrsführung Lindenstraße und Alte Heerstraße [#286463]
Datum
29. August 2023 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ueding, ich bestätige den Eingang Ihres untenstehenden Antrages. Derzeit kläre ich, ob und ggf. in welchem Umfang Verwaltungsgebühren erhoben werden; ich melde mich diesbezüglich unaufgefordert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr geehrter Herr Ueding, Lindenstraße Der Bereich befindet sich in einer Tempo-30-Zone; der Radverkehr wird …
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Radverkehrsführung Lindenstraße und Alte Heerstraße [#286463]
Datum
30. August 2023 14:09
Status
Sehr geehrter Herr Ueding, Lindenstraße Der Bereich befindet sich in einer Tempo-30-Zone; der Radverkehr wird daher auf der Fahrbahn geführt. Die Lindenstraße war vor Jahrzehnten an die Bonner Straße angebunden; seinerzeit bestand die Regelhöchstgeschwindigkeit innerorts (50 km/h) sowie ein angeordneter Geh-/Radweg. Nach Abbindung der Lindenstraße von der Bonner Straße erfolgte eine Ausweisung als Tempo-30-Zone und eine Rücknahme der Radweganordnung. Die diesbezüglichen Verkehrsanordnungen befinden sich nicht im laufenden Aktenbestand der Örtlichen Verkehrsbehörde und müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Archiv recherchiert werden. Alte Heerstraße (ab Einmündung Lindenstraße bis Großenbuschstraße) Siehe beiliegende Verkehrsanordnungen nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen