Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben

Alle über das Radverkehrskonzept hinausgehenden Planungsunterlagen zum Bau von Radverkehrswegen. Insbesondere bitte ich um die konkreten Ausbaupläne mit Grafiken und Beschreibungen der Ausbauweise vor Ort auch wenn diese noch unvollständig sein sollten.
Weiter bitte ich um den Zeitplan in welcher Reihenfolge welche Orte konkret ausgebaut werden sollen.
Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben [#181631]
Datum
28. Februar 2020 17:50
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle über das Radverkehrskonzept hinausgehenden Planungsunterlagen zum Bau von Radverkehrswegen. Insbesondere bitte ich um die konkreten Ausbaupläne mit Grafiken und Beschreibungen der Ausbauweise vor Ort auch wenn diese noch unvollständig sein sollten. Weiter bitte ich um den Zeitplan in welcher Reihenfolge welche Orte konkret ausgebaut werden sollen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181631 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bornheim
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen…
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Betreff
AW: Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben [#181631]
Datum
2. März 2020 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne senden wir Ihnen die gewünschten Unterlagen zu. Allerdings sind daran nicht nur verschiedene Ämter, sondern auch externe Büros beteiligt, sodass die Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bitte Sie also um ein wenig Geduld. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der R…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben [#181631]
Datum
5. Juni 2020 18:31
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben“ vom 28.02.2020 (#181631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181631
Kommunalverwaltung Bornheim
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, dass Sie - bis auf die Eingangsbestätig…
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Betreff
AW: Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben [#181631]
Datum
12. Juni 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, dass Sie - bis auf die Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail - von der Stadtverwaltung bislang noch keine substanzielle Rückmeldung erhalten haben. Das Sie drei Monate auf eine Rückmeldung warten müssen, war so nicht beabsichtigt und sollte auch in Corona-Zeiten nicht vorkommen. Allerdings ist es tatsächlich so, dass die Corona-Pandemie die Verwaltungsarbeit beeinflusst hat. Zudem hat die Verwaltung seit einiger Zeit umfangreiche Umzugsarbeiten zu leisten. Betroffen davon ist auch das für Ihr Anliegen zuständige Tiefbau- und Straßenverkehrsamt. Unter diesen Umständen war es leider nicht möglich, Ihre Anfrage in der gebotenen Zeit zu bearbeiten. Aufgrund Ihrer Erinnerungsmail habe ich mich bei den Kollegen noch einmal über den Stand der Dinge informiert. Demnach können Sie im Laufe der kommenden Woche mit einer Antwort rechnen. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der R…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben [#181631]
Datum
20. Juni 2020 11:35
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radverkehrskonzept - Unterlagen zum Ausbau der Radverkehrswege und die Ausführung derselben“ vom 28.02.2020 (#181631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181631/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bornheim
Ihre Anfrage an die Stadt Bornheim Sehr geehrteAntragsteller/in die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich…
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Betreff
Ihre Anfrage an die Stadt Bornheim
Datum
29. Juni 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage bitte ich nochmals zu entschuldigen. Wie Sie an den Tabellen im Anhang sehen können, ist allein die Aufarbeitung der noch offenen Maßnahmen des Radwegekonzeptes sehr umfangreich und war nur mit erheblichem Aufwand der Kolleginnen und Kollegen zu leisten. Das Radwegekonzept umfasst rund 200 Maßnahmen. Rund die Hälfte sind bereits umgesetzt und realisiert worden. Details entnehmen Sie bitte der angehängten Vorlage für den Stadt- und Entwicklungsausschuss. Rund 100 weitere Maßnahmen werden nun noch sukzessive in die Tat umgesetzt. Worum es sich dabei handelt, entnehmen Sie bitte den beiden beigefügten Tabellen. Über das Radwegekonzept hinaus sind der Ausbau des Heerweges von Hemmerich bis Brenig und des Uedorfer Weges bis zur Bornheimer Straße zu nennen. Die Ausbaupläne sehen in beiden Fällen jeweils einen kombinierten Geh- und Radweg vor. Die Planung der Pendlerroute von Bornheim-Roisdorf und Alfter bis Bonn sind so gut wie abgeschlossen. Noch in der Abstimmung befindet sich der Bürgerradweg, der entlang der L300 von Hersel nach Widdig führen wird. Insgesamt ist festzustellen, dass zu vielen der hier genannten bzw. im Anhang zu findenden Vorhaben noch gar keine konkreten Planungen vorliegen. Teilweise befinden sie sich in finanzieller Klärung. Sofern Planungen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, sie über das Ratsinformationssystem, das Sie über die städtische Internetseite (www.bornheim.de) aufrufen können, einzusehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Heraussuchen und die Übermittlung von Planungsunterlagen in dem zu erwartenden Umfang die Möglichkeiten der Stadtverwaltung in erheblichem Maße übersteigen. Wenn Sie sich über die konkrete Planung einer Maßnahme informieren möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit den zuständigen Mitarbeitern einen Termin zu vereinbaren. Sie weisen darauf hin, dass die Verwaltung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes verpflichtet ist, Ihrem Wunsch in der geforderten Form nachzukommen. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sagt allerdings auch ganz klar, dass Auskunftsanspruch bzw. die Antwortpflicht auf solche Informationen begrenzt ist, die dem Bürgermeister vorliegen oder die mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Dies ist im vorliegenden Fall ganz sicher nicht der Fall. Einige Dutzend Pläne, Grafiken und Dokumente herauszusuchen, um sie zu kopieren oder einzuscannen und schließlich per E-Mail oder auf dem Postweg zu versenden, stellt unserer vollen Überzeugung nach keinen vertretbaren Aufwand mehr da und ist deshalb nicht zumutbar. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen