Radweg Seffenter Weg

Aus welchen Gründen wurde der Radweg am Seffenter Weg auf die Straße verlegt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radweg Seffenter Weg [#282983]
Datum
2. Juli 2023 19:10
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen Gründen wurde der Radweg am Seffenter Weg auf die Straße verlegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282983/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 02.07.2023 - Radweg Seffenter Weg; Eingangsbestätigung
Datum
20. Juli 2023 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen D 744-23 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre mit o.g. Auskunftsbegehren gestellte Frage zur Entfernung des Ra…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 02.07.2023 - Anfragenr: 282983, Radweg Seffenter Weg
Datum
1. August 2023 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre mit o.g. Auskunftsbegehren gestellte Frage zur Entfernung des Radwegs am Seffenter Weg antworte ich wie folgt: Der Radweg am Seffenter Weg war bis vor einigen Jahren als Beidrichtungsradweg befahrbar. In den Jahren davor ist es zu vielen Unfällen zwischen Radfahrenden und Kfz an den einmündenden Straßen gekommen. Diese Stellen wurden als sogenannte Unfallhäufungsstellen identifiziert, weswegen sich die Unfallkommission eingehend mit der Situation am Seffenter Weg beschäftigt hat. Es wurden viele Maßnahmen zur Beschilderung und Markierung diskutiert und umgesetzt, die dem Schutz der Radfahrer*innen dienen. Trotz dieser Maßnahme traten weiterhin Unfälle an den Einmündungen mit Radfahrenden auf dem Radweg auf. Daher wurde der Seffenter Weg zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg in die bestehende Tempo-30-Zone im Bereich Hörn einbezogen. Somit durften Radfahrende den Radweg im Seitenraum stadtauswärts in Richtung Kastanienweg nicht mehr benutzen. Radfahrende stadteinwärts hatten weiterhin die Wahl zwischen der Fahrt im Mischverkehr auf der Fahrbahn und der Nutzung des sogenannten anderen Radwegs (erkennbar durch rotes Pflaster) im Seitenraum. Schließlich wurde im Dezember 2021 das rote Pflaster in den Einmündungsbereichen in der Nebenanlage entfernt. Damit wurde und wird verdeutlicht, dass der Radverkehr zum Schutz vor Unfällen an den Einmündungen ausschließlich die Fahrbahn nutzen soll. Die Radverkehrsführung ist dadurch inzwischen eindeutig, weil Radfahrende in beiden Richtungen auf der Fahrbahn fahren müssen. Eindeutige und für alle verständliche Lösungen tragen erfahrungsgemäß zur Verkehrssicherheit bei. Die gefährlichen Situationen an den Einmündungen konnten dadurch bereits entschärft werden. Außerdem werden dadurch Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Seitenraum vermieden, wodurch sich die Verkehrssicherheit am Seffenter Weg weiter erhöht. Trotzdem hat sich gezeigt, dass nicht allen Verkehrsteilnehmenden klar geworden ist, dass Radfahrende auf der Fahrbahn fahren müssen. Daher wurden nun zusätzlich speziell für den Seffenter Weg angefertigte Schilder an den Einmündungen angebracht. Diese weisen den Radverkehr darauf hin, dass die Nebenanlage nicht genutzt werden darf und zeigen gleichzeitig dem Kfz-Verkehr an, dass der Radverkehr die Fahrbahn benutzen muss. Damit sorgen die Schilder dafür, dass die Situation für alle eindeutiger verständlich wird. Sie sollen zur Erhöhung des gegenseitigen Verständnisses beitragen und die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Mit freundlichen Grüßen