Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr.

wie wird die Abweichung von der VwV zu StVO §2 hinsichtlich der geforderten Breiten für benutzungspflichtige Radwege begründet? Dabei beziehe ich mich insbesondere auf den Satz

"Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den
Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen
Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten
(z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen
werden."

1) Welche besondere Gefahrenlage haben Sie in die jeweiligen Fahrtrichtungen festgestellt?

2) Wie lautet die Begründung für die Anordnung von VZ 241 (vormals 240) in Richtung Süden?

3) Bitte senden Sie mir die Niederschrift zu der sicherlich unverzüglich durchgeführten Verkehrsschau nach Anordnung von VZ 241 in Richtung Süden zu.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    22. August 2016
  • Frist
    23. September 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr. [#17656]
Datum
22. August 2016 18:43
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie wird die Abweichung von der VwV zu StVO §2 hinsichtlich der geforderten Breiten für benutzungspflichtige Radwege begründet? Dabei beziehe ich mich insbesondere auf den Satz "Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden." 1) Welche besondere Gefahrenlage haben Sie in die jeweiligen Fahrtrichtungen festgestellt? 2) Wie lautet die Begründung für die Anordnung von VZ 241 (vormals 240) in Richtung Süden? 3) Bitte senden Sie mir die Niederschrift zu der sicherlich unverzüglich durchgeführten Verkehrsschau nach Anordnung von VZ 241 in Richtung Süden zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Aufgrund des beengten Stra…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr. Ihre Email vom 22.08.2016
Datum
31. August 2016 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Aufgrund des beengten Straßenraumes der Kruppstraße konnte der Radweg in der Länge des barrierefreien Neubaus der Bushaltestelle Kruppstraße (neue Linienführung der Buslinie 736) nur mit reduzierten Breiten und hinter der Wartefläche für Fahrgäste umgesetzt werden. Die Planung der Haltestelle wurde im Amt für Verkehrsmanagement in Abstimmung mit der Polizei erstellt und dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 11.November 2015 als Informationsvorlage vorgestellt. Die bauliche Anlage mittels roter Pflasterung sorgt für eine klare Trennung und somit Reduzierung der Konflikte von Fahrgästen, Fußgängern und Radfahrern im Bereich der Bushaltestelle, sodass eine Verbesserung der Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer geschaffen wurde. Die Neuaufteilung der Flächen führt zur Umwandlung des Verkehrszeichens gemeinsamer Geh-/Radweg (Verkehrszeichen VZ Z240) in getrennter Geh-/Radweg (VZ241). Aus dem Bau der Haltestelle ergibt sich somit kein Grund, die seit langem bestehende Radwegebenutzungspflicht mit VZ241 auf der Kruppstraße in Frage zu stellen. Die Radwegebenutzungspflicht auf der Kruppstraße leitet sich aus dem Empfehlungen für den Radverkehr ERA ab und ergibt sich aus der Verkehrsstärke von 35.000Kfz/16h und 4% Schwerverkehrsanteil auf zwei Fahrstreifen pro Richtung. Die Situation wird durch Polizei und Verwaltung beobachtet. Eine Verkehrsschau ist in Abständen für das gesamte Düsseldorfer Straßennetz vorgesehen, auch in Bezug auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Eine Überprüfung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Bereich Kruppstraße ist aktuell nicht vorgesehen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal mir die Begründungen der Anordnung von VZ 241 in beide R…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
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Betreff
AW: Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr. Ihre Email vom 22.08.2016 [#17656]
Datum
31. August 2016 23:06
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal mir die Begründungen der Anordnung von VZ 241 in beide Richtungen zukommen zu lassen. Außerdem bitte ich Sie mir die Niederschrift der letzten Verkehrsschau zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren habe ich vergeblich den Gehweg im Bereich des Haltestellenunterstandes an der Westseite gesucht. Wo genau ist es möglich dort entlang zu gehen? Ist davon auszugehen, dass zu Fuß gehende die sperrige Gegenstände wie z.B. einen Kinderwagen mitführen nach § 25 StVO die Fahrbahn benutzen müssen? Leider konnte ich in der Straßenverkehrsordnung und in der Verwaltungsverordnung zur selbigen keinen Satz finden, der bedeutet, dass verbesserte Zustände die Erfüllung der Mindestanforderungen ersetzen. Sicherlich können Sie mich dazu belehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsi…
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Von
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Betreff
AW: AW: Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr. Ihre Email vom 22.08.2016 [#17656]
Datum
23. September 2016 21:55
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr.“ vom 22.08.2016 (#17656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsi…
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Von
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Betreff
AW: AW: Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr. Ihre Email vom 22.08.2016 [#17656]
Datum
15. Januar 2022 16:34
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege B8 zwischen Oberbilker Allee und Borsig-/Sonnenstr.“ vom 22.08.2016 (#17656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1941 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/17656/