Radwege und Fahrradständer in Paderborn

Anfrage an: Stadt Paderborn

seit geraumer Zeit beobachte ich einen gewissen "Enthusiasmus" in Bezug auf das Radfahren in Paderborn. Diese Beobachtung resultiert aus der Tatsache, dass z.B. an der Detmolderstraße neben den zwei existierenden Radwegen nun noch zwei weitere mitten auf die Fahrbahn gebaut wurden. Selbst wenn dies nur eine Übergangslösung sein sollte, weil vielleicht die bisherigen Radwege entfernt werden sollen, erschließt sich die Logik nicht, warum jetzt ein so gut wie gar nicht frequentierter Fußweg derartig verbreitert werden soll, indem ein ebenfalls kaum frequentierter Radweg auf die stark frequentierte Straße verlagert wird zum erheblichen Nachteil des Individualverkehrs. Das alles ohne entsprechenden Ausgleich durch verbesserten ÖPNV.
Ich bitte hier um Nennung der Rechtsgrundlage für diesen Umstand, sowie Nennung der verantwortlichen Personen zwecks Kontaktaufnahme.
Weiterhin bitte ich um Überstellung der zugrunde liegenden Planungen für die Detmolderstraße, sowie Riemekestraße auf die das Gleiche zutrifft.
Außerdem interessiere ich mich einmal für die Grundlage, auf der überall im städtischen Raum derzeit Fahrradständer errichtet werden. Beispiele dafür sind der Parkplatz am Abdinghof, von der ein grobes Drittel in Fahrradständer gewandelt wurde. Oder die Königstrasse, bei der massenhaft ohnehin schon knappe Anwohnerparkflächen gegen vereinzelte Fahrradständer getauscht wurden. Diese Fahrradständer befinden sich zum Teil an absurden Örtlichkeiten (die Mehrheit wird kein Fahrrad in der Königstrasse abstellen um zur Innenstadt zu laufen) und werden oftmals nicht einmal zu Libori Zeiten ausgelastet. Dennoch entstehen immer mehr davon.
Auch hier hätte ich gerne von Ihnen einmal die rechtliche Grundlage, Beschlüsse sowie Verantwortliche genannt. Zudem bitte ich ebenfalls um Darlegung, oder Überstellung entsprechender Planungen, sowie Beschlüssen, inwieweit gerade in der Innenstadt der Parkraum des Individualverkehrs weiter derartig reduziert werden soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: se…
An Stadt Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwege und Fahrradständer in Paderborn [#268941]
Datum
28. Januar 2023 23:53
An
Stadt Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit geraumer Zeit beobachte ich einen gewissen "Enthusiasmus" in Bezug auf das Radfahren in Paderborn. Diese Beobachtung resultiert aus der Tatsache, dass z.B. an der Detmolderstraße neben den zwei existierenden Radwegen nun noch zwei weitere mitten auf die Fahrbahn gebaut wurden. Selbst wenn dies nur eine Übergangslösung sein sollte, weil vielleicht die bisherigen Radwege entfernt werden sollen, erschließt sich die Logik nicht, warum jetzt ein so gut wie gar nicht frequentierter Fußweg derartig verbreitert werden soll, indem ein ebenfalls kaum frequentierter Radweg auf die stark frequentierte Straße verlagert wird zum erheblichen Nachteil des Individualverkehrs. Das alles ohne entsprechenden Ausgleich durch verbesserten ÖPNV. Ich bitte hier um Nennung der Rechtsgrundlage für diesen Umstand, sowie Nennung der verantwortlichen Personen zwecks Kontaktaufnahme. Weiterhin bitte ich um Überstellung der zugrunde liegenden Planungen für die Detmolderstraße, sowie Riemekestraße auf die das Gleiche zutrifft. Außerdem interessiere ich mich einmal für die Grundlage, auf der überall im städtischen Raum derzeit Fahrradständer errichtet werden. Beispiele dafür sind der Parkplatz am Abdinghof, von der ein grobes Drittel in Fahrradständer gewandelt wurde. Oder die Königstrasse, bei der massenhaft ohnehin schon knappe Anwohnerparkflächen gegen vereinzelte Fahrradständer getauscht wurden. Diese Fahrradständer befinden sich zum Teil an absurden Örtlichkeiten (die Mehrheit wird kein Fahrrad in der Königstrasse abstellen um zur Innenstadt zu laufen) und werden oftmals nicht einmal zu Libori Zeiten ausgelastet. Dennoch entstehen immer mehr davon. Auch hier hätte ich gerne von Ihnen einmal die rechtliche Grundlage, Beschlüsse sowie Verantwortliche genannt. Zudem bitte ich ebenfalls um Darlegung, oder Überstellung entsprechender Planungen, sowie Beschlüssen, inwieweit gerade in der Innenstadt der Parkraum des Individualverkehrs weiter derartig reduziert werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268941/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Paderborn
Ihre E-Mail Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die bei der Stadtverwaltung Paderborn angekommen ist. Ihr An…
Von
Stadt Paderborn
Betreff
Ihre E-Mail
Datum
28. Januar 2023 23:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail, die bei der Stadtverwaltung Paderborn angekommen ist. Ihr Anliegen wird an die zuständige Organisationeinheit weitergeleitet; von dort erhalten Sie die entsprechende Informationen bzw. Antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Paderborn
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit reagiere ich auf Ihre Anfrage "Radwege und Fahrradständer in…
Von
Stadt Paderborn
Betreff
Radwege und Fahrradständer in Paderborn [#268941]
Datum
1. März 2023 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit reagiere ich auf Ihre Anfrage "Radwege und Fahrradständer in Paderborn [#268941]". Ich teile Ihre Anfrage in drei Themenbereiche auf, die sich großenteils durch die angehängten Dokumente erklären und begründen lassen. 1. Detmolder Straße Die Grundlage für die Anordnung des Erprobungsradwegs Detmolder Straße ist ein politischer Beschluss. Das heißt, der Rat der Stadt Paderborn hat die Entwicklung und Ausführung eines Erprobungsradwegs bei der Verwaltung in Auftrag gegeben und der Realisierung der dann vorgestellten Pläne zugestimmt. Im Anhang finden Sie die Pläne des inzwischen wieder abgebauten Erprobungsradwegs und den dazugehörigen politischen Beschluss. Sie finden alle relevanten Informationen darin. 2. Riemekestraße Auch hierzu finden Sie den Lageplan zur Planung im Anhang. Hintergrund war hier ein anderer als im Fall der Detmolder Straße: Mit der Novellierung der StVO wurden die Kommunen verpflichtet, die Benutzungspflicht aller Radwege im Stadtgebiet zu überprüfen. Dies wird in Abstimmung mit der Polizei und dem Ordnungsamt durchgeführt. Bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit, so wird der Aufhebung der Benutzungspflicht zugestimmt und der Radverkehr kann auf der Straße stattfinden. In der Riemekestraße wurde außerdem ein Schutzstreifen angelegt, der den Radfahrenden einen besseren Schutz im Straßenraum ermöglicht. Dieser kann aber bei Bedarf von Kfz-Führern und Bussen mitgenutzt werden, z.B. bei Begegnungsverkehr. Zusätzlich besteht der nun nicht mehr benutzungspflichtige Radweg weiterhin baulich, das heißt, auch durch eine erkennbare Unterteilung der Verkehrsflächen für Radfahrer*innen bzw. Fußgänger*innen. Kurzfristiger Rückbau ist nicht möglich. Dies erfolgt, wenn die Riemekestraße erneuert wird. Dann kann u.U. auf einen baulichen Radweg verzichtet werden. Die Situation, dass sowohl ein nicht benutzungspflichtiger Radweg als auch die Straßenfahrbahn benutzt werden können, ist in Deutschland überaus üblich. 3. Mobile Fahrradabstellanlagen Sie fragen nach der Grundlage für die Aufstellung von mobilen Fahrradständern an einigen Stellen im Stadtgebiet. Die Maßnahme beruht auf einem politischen Antrag von CDU und Grünen vom 08.03.2021, welcher am 17.03.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion besprochen wurde. Sie finden sowohl den Antrag als auch die Niederschrift über die Diskussion und den mehrheitlichen Beschluss auf Seite 12 von 21 der Niederschrift. Die Maßnahme zielt ausdrücklich auf die Erprobung von neuen Standorten ab. Das bedeutet, dass die Nutzung der Standorte evaluiert wird um ggf. neue Flächen zu erschließen, an denen Fahrradabstellmöglichkeiten knapp sind und ein zusätzliches Angebot begrüßt wird. Mit freundlichen Grüßen