Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße
Anordnung von Radwegbenutzungspflichten an folgenden Straßen im Stadtgebiet Ahrensburg:
1. Große Straße zwischen Kreuzung Bei der Doppeleiche/Woldenhorn und Am Alten Markt (VZ 241)
2. Am Alten Markt (VZ 241)
3. Lübecker Straße zwischen Am Alten Markt und Kreuzung Lübecker Straße/Ostring (VZ 241)
Zu allen drei Streckenabschnitten bitte ich um Auskunft über alle für die Anordnung relevanten und vorhandenen Informationen, und zwar hinsichtlich
- der erstmaligen Anordnung,
- bei vor dem 1. September 1997 angeordneten Benutzungspflichten auch der bis zum 1. Oktober 1998 obligatorisch durchzuführenden Überprüfung anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien der reformierten StVO 1997,
- der Überprüfung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18. November 2010 entsprechend der dort festgestellten Kriterien (BVerwG 3 C 42.09)
- sowie ggf. weiterer zwischenzeitlicher Überprüfungen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. April 2019
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2. Mai 2019
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