Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße

Anfrage an: Stadt Ahrensburg

Anordnung von Radwegbenutzungspflichten an folgenden Straßen im Stadtgebiet Ahrensburg:
1. Große Straße zwischen Kreuzung Bei der Doppeleiche/Woldenhorn und Am Alten Markt (VZ 241)
2. Am Alten Markt (VZ 241)
3. Lübecker Straße zwischen Am Alten Markt und Kreuzung Lübecker Straße/Ostring (VZ 241)
Zu allen drei Streckenabschnitten bitte ich um Auskunft über alle für die Anordnung relevanten und vorhandenen Informationen, und zwar hinsichtlich
- der erstmaligen Anordnung,
- bei vor dem 1. September 1997 angeordneten Benutzungspflichten auch der bis zum 1. Oktober 1998 obligatorisch durchzuführenden Überprüfung anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien der reformierten StVO 1997,
- der Überprüfung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18. November 2010 entsprechend der dort festgestellten Kriterien (BVerwG 3 C 42.09)
- sowie ggf. weiterer zwischenzeitlicher Überprüfungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    2. Mai 2019
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Kai-Ole Fehrmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anordnung …
An Stadt Ahrensburg Details
Von
Kai-Ole Fehrmann
Betreff
Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße [#72371]
Datum
2. April 2019 17:06
An
Stadt Ahrensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnung von Radwegbenutzungspflichten an folgenden Straßen im Stadtgebiet Ahrensburg: 1. Große Straße zwischen Kreuzung Bei der Doppeleiche/Woldenhorn und Am Alten Markt (VZ 241) 2. Am Alten Markt (VZ 241) 3. Lübecker Straße zwischen Am Alten Markt und Kreuzung Lübecker Straße/Ostring (VZ 241) Zu allen drei Streckenabschnitten bitte ich um Auskunft über alle für die Anordnung relevanten und vorhandenen Informationen, und zwar hinsichtlich - der erstmaligen Anordnung, - bei vor dem 1. September 1997 angeordneten Benutzungspflichten auch der bis zum 1. Oktober 1998 obligatorisch durchzuführenden Überprüfung anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien der reformierten StVO 1997, - der Überprüfung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18. November 2010 entsprechend der dort festgestellten Kriterien (BVerwG 3 C 42.09) - sowie ggf. weiterer zwischenzeitlicher Überprüfungen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai-<< Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai-<< Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai-Ole Fehrmann
Stadt Ahrensburg
Sehr geehrter Herr Fehrmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese am…
Von
Stadt Ahrensburg
Betreff
AW: Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße [#72371]
Datum
2. April 2019 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fehrmann, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese am 02.04.2019 an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kai-Ole Fehrmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegebenutzungspflicht Große Straße; A…
An Stadt Ahrensburg Details
Von
Kai-Ole Fehrmann
Betreff
AW: Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße [#72371]
Datum
19. Januar 2021 13:40
An
Stadt Ahrensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegebenutzungspflicht Große Straße; Am Alten Markt; Lübecker Straße“ vom 02.04.2019 (#72371) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 628 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kai-<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 72371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/72371/ Postanschrift Kai-<< Adresse entfernt >> Ole Fehrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>