Radwegeplanungen im Landkreis Gießen

Anfrage an: Hessen Mobil

1) Pläne des Radwegs Lützellinden-Rechtenbach inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen
2) Pläne für den Radweg Dorf-Güll-Garbenteich inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen
3) Pläne (oder Vorentwürfe) zu allen Radwegeplanungen im Landkreis Gießen, die derzeit vorliegen.
4) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Zeichen 254 "Verbot für Radfahrer" an der L3020 Gießen-Heuchelheim
5) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt A485/L3131

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Pläne des …
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
8. Mai 2018 16:51
An
Hessen Mobil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Pläne des Radwegs Lützellinden-Rechtenbach inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen 2) Pläne für den Radweg Dorf-Güll-Garbenteich inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen 3) Pläne (oder Vorentwürfe) zu allen Radwegeplanungen im Landkreis Gießen, die derzeit vorliegen. 4) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Zeichen 254 "Verbot für Radfahrer" an der L3020 Gießen-Heuchelheim 5) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt A485/L3131
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessen Mobil
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehr…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Hessen Mobil 2018-03667: Ihre Anfrage zu Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
4. Juni 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement eingegangen. Aufgrund der Fülle von derzeit eingehenden Anfragen wird sich die Beantwortung verzögern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen bis dahin nur den Eingang Ihres Schreibens bestätigen können. Für Rückfragen steht Ihnen das Team von Hessen Mobil gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegeplanungen im Landkreis Gießen“ vom 08.0…
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hessen Mobil 2018-03667: Ihre Anfrage zu Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
9. Juni 2018 08:55
An
Hessen Mobil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegeplanungen im Landkreis Gießen“ vom 08.05.2018 (#29611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dass bei Ihnen eine Fülle von Anfragen eingeht, ist kein Grund, gegen Gesetze zu verstoßen. Anfragen gemäß dem hessischen Informationsfreiheitsgesetz müssen dann Priorität vor anderen Anfragen und Aufgaben beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessen Mobil
Sehr geehrtAntragsteller/in das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist erst mit Wirkung vom 2…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Antwort zu 2018-03667: WG: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
11. Juni 2018 19:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist erst mit Wirkung vom 25.05.2018 in Kraft getreten. Davor bestand kein Rechtsanspruch auf eine Datenauskunft im Sinne dieses Gesetzes. Wie Sie in Ihrer Mail angeboten haben, haben wir Ihre Anfrage deshalb als normale Bürgeranfrage eingestuft. Sie wird derzeit entsprechend bearbeitet. Sollten Sie speziell zu Umweltfragen nach dem UIG des Bundes bzw. analog HUIG des Landes Auskünfte wünschen, bitten wir Sie, uns detailliert mitzuteilen, zu welchen Umweltinformationen (siehe §4(2) in Verbindung mit §2(3) HUIG) Sie konkret eine Auskunft bei den einzelnen von Ihnen aufgeführten Projekten wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben völlig Recht, dass das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsg…
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu 2018-03667: WG: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
11. Juni 2018 19:29
An
Hessen Mobil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben völlig Recht, dass das hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erst mit Wirkung vom 25.05.2018 in Kraft getreten ist und davor kein Rechtsanspruch auf eine Datenauskunft im Sinne dieses Gesetzes bestand. Dies war mir damals nicht bewusst. Aus diesem Grund stelle ich mit dieser Email erneut den Antrag nach dem hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, so dass eine Auskunft bis 11.7.2018 erforderlich ist. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Pläne des Radwegs Lützellinden-Rechtenbach inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen 2) Pläne für den Radweg Dorf-Güll-Garbenteich inklusive aller eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung der Stellungnahmen 3) Pläne (oder Vorentwürfe) zu allen Radwegeplanungen im Landkreis Gießen, die derzeit vorliegen. 4) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Zeichen 254 "Verbot für Radfahrer" an der L3020 Gießen-Heuchelheim 5) Straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt A485/L3131 Mein Angebot, dass Sie meine Anfrage als normale Bürgeranfrage einstufen können, ziehe ich damit ersteinmal zurück, um eine Beantwortung innerhalb eines Monats zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessen Mobil
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Unterlagen wurden von uns zusammengestellt und können von I…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Hessen Mobil 2018-03667: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
9. Juli 2018 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Unterlagen wurden von uns zusammengestellt und können von Ihnen eingesehen werden. Dazu bieten wir Ihnen einen Termin noch in dieser Woche am Mittwoch, 11.7., in der Zeit von 10 bis 15 Uhr in unserer Außenstelle in Marburg an. Bitte teilen Sie uns mit, zu welcher Zeit wir Sie begrüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe beantragt, dass Sie mir die genannten Unterlagen ZUSENDEN. Auf den Antrag…
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hessen Mobil 2018-03667: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
9. Juli 2018 18:02
An
Hessen Mobil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe beantragt, dass Sie mir die genannten Unterlagen ZUSENDEN. Auf den Antrag der Zusendung der Unterlagen sind Sie jedoch bisher nicht eingegangen. Ich fordere Sie weiterhin auf, mir die Unterlagen bis 11.7.2018 per Post oder Email zuzusenden. Zu 2), 4) und 5) verweisen Sie mich an andere Stellen. Ich habe jedoch bei IHNEN einen Antrag gestellt. Es steht Ihnen nicht zu, den Antrag abzulehnen, weil andere Stellen die Unterlagen auch besitzen. Unabhängig, ob Sie die Stelle sind, die Pläne oder Anordnung verfasst haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen die Unterlagen vorliegen. Sofern Ihnen die Unterlagen vorliegen, sind Sie auch verpflichtet, die Unterlagen zuzusenden. Sofern Sie mir die Unterlagen weiterhin nicht zusenden, teilen Sie mir daher bis 11.7.2018 die Gründe für die Ablehnung meines Antrags mit. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich die Fachaufsicht anrufen werde, wenn mir die Unterlagen bis 11.7.2018 nicht wie beantragt zugesandt werden und Sie nur eine unvollständige Einsicht gewähren wollen. Ebenfalls werde ich die Fachaufsicht anrufen, falls Sie Verkehrszeichen ohne Vorliegen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt haben sollten bzw. eine Lichtsignalanlage ohne bei Ihnen vorliegende straßenverkehrsrechtliche Anordung betreiben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessen Mobil
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 11.06. begehren Sie Informationszugang nach dem HDSIG zu allen Radwegepl…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Antwort zu 2018-03667: WG: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
11. Juli 2018 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 11.06. begehren Sie Informationszugang nach dem HDSIG zu allen Radwegeplanungen des Landkreises Gießen. Insbesondere die Planunterlagen sind sehr umfangreich (alleine hier ca. fünf Aktenordner). Nach § 88 HDSIG sind die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort ....kostenfrei. M. E. handelt es sich bei Ihrer Aktenanfrage mit Zusendung der Akten aber nicht mehr um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Deshalb werden wir von einer Zusendung der Akten absehen und schlagen Ihnen nochmals vor, einen Termin mit uns zu vereinbaren, um vor Ort Akteneinsicht nehmen zu können (Hierzu verweise ich nochmals auf unsere vorhergehende Mail). Sie können dann selbst entscheiden, welche Akten für Sie von solcher Relevanz sind, dass Sie eine Kopie davon machen möchten. Sollten Sie nicht nur einzelne, sondern umfangreiche Kopien haben wollen, würden wir Ihnen für die Kopie bis A 3 dann gemäß des Gesetzes 0,20 Euro berechnen. Ich weise allerdings daraufhin, dass auch für den Fall der Akteneinsichtnahme vor Ort je nach Aufwand ggf. zusätzliche Kosten für Sie entstehen können. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, liegen die von Ihnen angeforderten Unterlagen nicht vollständig vor. Hessen Mobil hat für den Radweg Dorf-Güll bis Garbenteich (Ihr Punkt 2) das Unterbleiben der Planfeststellung ausgesprochen. Die Planunterlagen wurden der Gemeinde aber vollständig zurückgesendet. Wir verfügen nicht mehr über diese Unterlagen. Ich bitte Sie daher nochmals, Ihren Antrag direkt bei der Gemeinde Pohlheim, die über die von Ihnen begehrten Unterlagen verfügen dürfte, zu stellen. Ihren Antrag werden wir unsererseits nicht an die Gemeinde weiterleiten. Die von Ihnen angeforderte verkehrsrechtliche Anordnung gemäß Ihres Punktes 4 ist bei uns derzeit nicht greifbar. Wir haben sie deshalb bei der zuständigen Verkehrsbehörde angefordert. Aus diesem Grund müssen wir die Frist zur Möglichkeit einer Einsichtnahme für diesen Punkt um einen Monat verlängern. Da es sich hierbei voraussichtlich nur um wenige Seiten handelt, biete ich Ihnen an, Ihnen diese Unterlagen im Nachgang zuzusenden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Hessen Mobil
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit Herrn Reichwein ist es an beiden von Ihnen vorgeschlagenen Termi…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Hessen Mobil 2018-03667: WG: Radwegeplanungen im Landkreis Gießen [#29611]
Datum
4. September 2018 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit Herrn Reichwein ist es an beiden von Ihnen vorgeschlagenen Terminen möglich, die Unterlagen einzusehen. Bitte teilen Sie uns mit, zu welcher Zeit wir Sie begrüßen