Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen

Gibt es Pläne - etwa im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz 2030“ oder des Sonderprogramms „Stadt und Land“ des Bundes - die Radwege in und um Hückelhoven zu sanieren?

Gerade den mir bekannten und häufig befahrenen Radwege zwischen 1) Hilfarth und Brachelen und der 2) Sonderweg zwischen Hilfarther Korbhaus über Himmerich bis Randerath würde eine Sanierung gut tun.

Beim ersten Fall gehören beide Ortschaften noch zum Stadtgebiet Hückelhoven. Der gemeinsame Geh-/ Radweg ist trotz der Schäden über die gesamte Länge benutzungspflichtig.

Beim zweiten Fall gehören Himmerich und Randerath nicht mehr zum Stadtgebiet Hückelhoven. Da bitte ich um ein Weiterleiten an die entsprechenden Partner (Kreis Heinsberg, Straßen.NRW?), wenn dies nicht zu Ihrem Aufgabenbereich gehört.
Diese Strecke gehört zum Knotenpunktnetzwerk Heinsberg, hat aufgrund der schmalen Bauweise und Schäden aber keine Benutzungspflicht, was regelmäßig zu Konflikten mit Autofahrern führt, wenn man auf der Fahrbahn radelt. Auch hier würde eine Verbreiterung des Weges und eine Überarbeitung der Oberfläche den Radverkehr fördern.

Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.

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  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
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Betreff
Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen [#213597]
Datum
24. Februar 2021 12:05
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Pläne - etwa im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz 2030“ oder des Sonderprogramms „Stadt und Land“ des Bundes - die Radwege in und um Hückelhoven zu sanieren? Gerade den mir bekannten und häufig befahrenen Radwege zwischen 1) Hilfarth und Brachelen und der 2) Sonderweg zwischen Hilfarther Korbhaus über Himmerich bis Randerath würde eine Sanierung gut tun. Beim ersten Fall gehören beide Ortschaften noch zum Stadtgebiet Hückelhoven. Der gemeinsame Geh-/ Radweg ist trotz der Schäden über die gesamte Länge benutzungspflichtig. Beim zweiten Fall gehören Himmerich und Randerath nicht mehr zum Stadtgebiet Hückelhoven. Da bitte ich um ein Weiterleiten an die entsprechenden Partner (Kreis Heinsberg, Straßen.NRW?), wenn dies nicht zu Ihrem Aufgabenbereich gehört. Diese Strecke gehört zum Knotenpunktnetzwerk Heinsberg, hat aufgrund der schmalen Bauweise und Schäden aber keine Benutzungspflicht, was regelmäßig zu Konflikten mit Autofahrern führt, wenn man auf der Fahrbahn radelt. Auch hier würde eine Verbreiterung des Weges und eine Überarbeitung der Oberfläche den Radverkehr fördern. Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213597/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen [#213597]
Datum
26. März 2021 16:50
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen“ vom 24.02.2021 (#213597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213597/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und…
An Kommunalverwaltung Hückelhoven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen [#213597]
Datum
17. Juni 2021 16:21
An
Kommunalverwaltung Hückelhoven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen“ vom 24.02.2021 (#213597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213597/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Radwegesanierung im Stadtgebiet Hückelhoven und zu den angrenzenden Dörfen“ [#213597]
Datum
13. September 2021 09:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213597/ Auf die Anfrage wurde seit mehreren Monaten nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213597.pdf Anfragenr: 213597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213597/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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