Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der nutzungspflichtige Radweg entlang der Mülheimer Straße stadteinwärts auf Höhe der Zuwege zum Kaiserberg, zwischen den Hausnummern 215-265, ist durch Schrankenzaun und Warnbaken über eine Strecke von etwa 200m voll gesperrt. Eine Freigabe für den parallel verlaufenden Gehweg existiert nicht, es ist keine Verschwenkung auf die Fahrbahn eingerichtet. Es existiert keine warnende Beschilderung, keine Aufhebung der Nutzungspflicht, der Weg endet auf dem Hochbord unvermittelt, ohne eine Möglichkeit, sich in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn einzufädeln.
Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Begründung eine der Hauptverkehrsrouten für Fahrradpendler in die Duisburger Innenstadt vollgesperrt ist. Wer hat diese Sperrung veranlasst, wurde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt? Welche Pläne für eine Umleitung wurden veranlasst? Wie lange soll die Sperrung bestehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Florian Paulsen
Anfragenr: 300725
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Florian Paulsen
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