RAEP GS / Fortschreibung 2014

Die Fortschreibung des RAEP GS aus dem Jahre 2014

Ergebnis der Anfrage

Eine Fortschreibung des RAEP GS aus 2014 ist nicht vorhanden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Fortschreibung des RAEP GS aus…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
RAEP GS / Fortschreibung 2014 [#284074]
Datum
17. Juli 2023 09:45
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fortschreibung des RAEP GS aus dem Jahre 2014
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 284074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284074/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RAEP GS / Fortschreibung 2014“ vom 17.07.2023 (#284074) wurde von …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: RAEP GS / Fortschreibung 2014 [#284074]
Datum
16. November 2023 18:47
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „RAEP GS / Fortschreibung 2014“ vom 17.07.2023 (#284074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0252 #284074 Antwortbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, angefügten Dateianhang …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831#2023/0001-0382 Ref_22.0252 #284074 Antwortbescheid
Datum
23. Januar 2024 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, angefügten Dateianhang bitte ich zu beachten. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen