Az: PKII4.12017/1#1 -
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Sehr
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vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20.02.2023. Sie bitten darin das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) um Auskunft zum „Räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes“ nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ihre Anfrage wurde geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation gebeten, die abschließende Beantwortung Ihrer Zuschrift zu übernehmen. Ihr Anliegen wird wie folgt beantwortet:
Unser Haus ist grundsätzlich sehr um eine bürgerfreundliche Ausrichtung bemüht und hat zur Beantwortung der zahlreichen an das Bundesinnenministerium gerichteten Zuschriften eigens eine Bürgerkommunikation eingerichtet. Bitte aber haben Sie Verständnis, dass dem Bundesinnenministerium kein Bildungsauftrag zukommt. Auch können wir keine allgemeinen Recherche-Arbeiten (weder für Studierende und Auszubildende noch Doktoranden oder andere Personenkreise z.B. von Schulen) leisten bzw. übernehmen.
Ich darf Sie daher bitten, sich über frei verfügbare Informationsangebote zu Ihrem Anliegen zu informieren bzw. an Stellen zu wenden, denen genau dieser Bildungsauftrag zukommt und diesen explizit innehaben – wie zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung oder juristische Fakultäten an Universitäten, Fachhochschulen und andere Bildungseinrichtungen.
Bei juristischen Fragestellungen empfehle ich zudem z.B. Anwaltskanzleien oder Verbraucherschutzzentralen. Denn auch die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsberatung gehören grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums. Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen.
Zu Ihrem Anliegen finden sich grundsätzlich etliche Hinweise z.B. auch bei juristischen Portalen, wie beispielsweise dem Jura-Magazin im Internet, die man auf Anhieb finden kann:
http://www.juramagazin.de/geltungsbereich-rechtsvorschrift.html
***Geltungsbereich - sachliche, personelle, räumliche und zeitliche Abgrenzung der gesellschaftlichen Verhältnisse, die durch eine Rechtsvorschrift geregelt, sind (Anwendungsbereich der Rechtsvorschrift).
**Der Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift wird weitgehend durch sie selbst bestimmt. Der sachliche Geltungsbereich grenzt die geregelten Verhältnisse nach ihrem Gegenstand ab; der personelle Geltungsbereich bestimmt die Subjekte, für welche die Rechtsvorschrift gilt; der räumliche Geltungsbereich umfasst das Staatsgebiet oder bestimmte Teile; der zeitliche Geltungsbereich bestimmt den Beginn und das Ende der Geltung der Rechtsvorschrift. Die Regelungen über den Geltungsbereich gründen sich a) auf die Gebietshoheit des Staates. Danach gilt das Recht eines Staates für alle, die sich in seinem Gebiet aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, soweit nicht bestimmte Ausnahmen zutreffen (z. B. für Angehörige diplomatischer Vertretungen); b) auf die Personalhoheit des Staates. Nach ihr ist das Recht eines Staates für alle, die seine Staatsbürgerschaft besitzen, verbindlich. Dies gilt in bestimmtem Umfang auch für Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten. Bestehen keine international einheitlichen direkten Rechtsnormen, so wird durch Kollisionsrecht bestimmt, welches Recht auf Verhältnisse des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts mit internationalem Charakter anzuwenden ist. Dies gilt auch für die Rechtsverhältnisse des internationalen Wirtschaftsverkehrs, wobei die Partner das anzuwendende Recht im Rahmen der Parteiautonomie ohne Bindung an das Kollisionsrecht vereinbaren können.“
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Abschließend weise ich darauf hin, dass die Bürgerkommunikation des BMI sich einer andauernd außergewöhnlich hohen Anzahl an Bürgeranliegen gegenübersieht, was mitunter zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen