Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath

1. den Wortlaut der ministerialen Weisung des Landes NRW an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.

2. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.

3. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens der Bezirksregierung an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.

4. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.

5. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens des Landrates des Kreises Heinsberg an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.

6. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.

7. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens der Stadt Erkelenz an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.

8. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
17. Dezember 2022 22:29
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den Wortlaut der ministerialen Weisung des Landes NRW an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen. 2. den dazu entstandenen Verwaltungsakt. 3. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens der Bezirksregierung an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen. 4. den dazu entstandenen Verwaltungsakt. 5. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens des Landrates des Kreises Heinsberg an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen. 6. den dazu entstandenen Verwaltungsakt. 7. den Wortlaut des Vollzugshilfeersuchens der Stadt Erkelenz an das Polizeipräsidium Aachen, die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen. 8. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 265840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265840/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Uwe Brustmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath“ vom 17.12.2022 (#265840) wurd…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
22. Januar 2023 15:21
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath“ vom 17.12.2022 (#265840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, aufgrund der derzeitigen A…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
23. Januar 2023 11:56
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung verzögert sich die Antwort etwas. Ich bitte höflich um Verständnis. Einen Teil der Rückmeldungen im Hause liegt bereits vor, ich sichere Ihnen schnellstmöglich das Antwortschreiben zu. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, anbei übersende …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
8. Februar 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA/ ZA 1/ ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben inklusive Anlagen sowie das Infoblatt zum Datenschutz hinsichtlich Ihrer nachfolgend aufgeführten Anfrage nach dem IFG NRW. Der auf Seite 2 des Antwortschreibens eingefügte Link zur aktualisierten Allgemeinverfügung lässt sich aufgrund der Umwandlung in das .pdf-Format nicht mehr nutzen. Aus diesem Grund sende ich Ihnen den Link<https://www.kreis-heinsberg.de/cms/dldoc.php?dlsource=owncloud&dl=%2F%2FBekanntmachung+vom+20.12.2022+der+Allgemeinverf%C3%BCgung+des+Kreises+Heinsberg+zur+R%C3%A4umung+der+Ortslage+L%C3%BCtzerath%2F20.12.2022+Allgemeinverf%C3%BCgung+des+Kreises+Heinsberg+zur+R%C3%A4umung+der+Ortslage+L%C3%BCtzerath.pdf> in dieser E-Mail zu. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Brustmeier
Guten Tag, die Schwärzungen von Personennamen der öffentlichen Verwaltung bei überwiegenden öffentlichen Interess…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
9. Februar 2023 18:11
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Schwärzungen von Personennamen der öffentlichen Verwaltung bei überwiegenden öffentlichen Interesse an der Person ist rechtswidrig. Daher fordere ich Sie auf, mir die Dolkumente mit den ungeschwärzten Personennamen der öffentlichen Verwaltung zukommen zu lassen. Es tritt hier § 5 IFG NRW ein, indem "das Informationsinteresse der Anfragesteller:in das Interesse der betroffenen Person am Schutz ihrer Personenbezogenen Daten überwiegt." Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 265840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265840/

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, anbei erhalten Sie die gew…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265840]
Datum
24. Februar 2023 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 29/2022 Sehr geehrter Herr Brustmeier, anbei erhalten Sie die gewünschten Dokumente ohne Schwärzung der Namen der Personen der jeweiligen öffentlichen Stelle. Dies erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 a IFG NRW. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße