Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath

1. den Wortlaut der Weisung des Wirtschaftsministeriums NRW an untergeordnete Behörden (Bezirksregierung, Landkreis Heinsberg, Stadt Erkelenz, Polizei), die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen.

2. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
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Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Räumung Ortslage Erkelenz-Lützerath [#265828]
Datum
17. Dezember 2022 15:25
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den Wortlaut der Weisung des Wirtschaftsministeriums NRW an untergeordnete Behörden (Bezirksregierung, Landkreis Heinsberg, Stadt Erkelenz, Polizei), die Räumung der Ortslage Lützerath durchzuführen. 2. den dazu entstandenen Verwaltungsakt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier Anfragenr: 265828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265828/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW u. a. Sehr geehrter Herr Brustmeier, vielen Dank für Ihre …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW u. a.
Datum
26. Januar 2023 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brustmeier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.12.2022, die Sie uns über das Portal fragdenstaat.de gesendet haben. Zu Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen das gemeinsame Schreiben von Herrn Minister Reul und Frau Ministern Neubaur an die Bezirksregierung Köln vom 24. November 2022. Weisungen an die Bezirksregierung Köln, den Kreis Heinsberg oder die Stadt Erkelenz im Übrigen sind vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erfolgt, sodass dazu hier keine Verwaltungsakte vorliegen. Mit freundlichen Grüßen