Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe / Informationen zu Meditox

Es wird bezug genommen auf den Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe. Der RAEP GS wurde zuletzt im Februar 2006 fortgeschrieben und verweist auf Meditox.

Zitat: "Alle Angaben im Alarm- und Einsatzplan sind ständig, spätestens jedoch einmal jährlich zu überprüfen." (Seite 3)

Vor diesem Hintergund frage ich das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz.

- Über welche Informationen zu Meditox verfügt das MdI und/oder die ADD?

Bitte senden Sie mir alle zu Meditox im MdI und/oder der ADD vorhandenen Dokumente zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Es wird bezug genommen auf den Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe. Der RAEP GS wurde zuletzt im Feb…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe / Informationen zu Meditox [#282394]
Datum
24. Juni 2023 11:07
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Es wird bezug genommen auf den Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe. Der RAEP GS wurde zuletzt im Februar 2006 fortgeschrieben und verweist auf Meditox. Zitat: "Alle Angaben im Alarm- und Einsatzplan sind ständig, spätestens jedoch einmal jährlich zu überprüfen." (Seite 3) Vor diesem Hintergund frage ich das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz. - Über welche Informationen zu Meditox verfügt das MdI und/oder die ADD? Bitte senden Sie mir alle zu Meditox im MdI und/oder der ADD vorhandenen Dokumente zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer Anfragenr: 282394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282394/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß Landestransparenzgesetz. Diese beantworte ich Ihn…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe / Informationen zu Meditox [#282394]
Datum
21. September 2023 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß Landestransparenzgesetz. Diese beantworte ich Ihnen wie folgt: MEDITOX war ein medizinisch- toxikologisches Informations- und Beratungssystem des Landes Baden-Württemberg. Bei Gefahrstoffunfällen, Unfällen mit Chemikalien in Laboratorien und Betrieben, bei der Gefahr der Freisetzung hochtoxischer Brandgase oder bei unbekannten Vergiftungen konnte MEDITOX die örtliche Einsatzleitung bei der medizinisch-toxikologischen Bewertung der Lage unterstützen. Es stellte dabei keine Konkurrenz zu anderen Informations- und Beratungssystemen wie z.B. TUIS dar. MEDITOX war rund um die Uhr erreichbar über die Alarmzentrale der deutschen Rettungsflugwacht (DRF). Der Betrieb von Meditox wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 eingestellt. Für weitere Informationen zu Meditox empfehle ich Ihnen, sich an die Landesregierung Baden-Württembergs zu wenden. Mit freundlichen Grüßen