Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg
Es soll kürzlich ein Rahmenvertrag des Bezirks Lichtenberg mit einem Berliner Lehrmittelbetrieb über die Lieferung von interaktiven Touchdisplays über den Zeitraum von 4 Jahren abgeschlossen worden sein.
Da kein uns bekannter Mitbewerber oder Hersteller hiervon Kenntnis hatte ist meine Frage, auf welchem Weg dieser Vertrag zustande gekommen ist. Nach unserer Recherche ist dieser Vertragsgegenstand auf keiner üblichen Vergabeplattform einsehbar gewesen.
Der Rahmenvertragspartner hat ein Rundschreiben an Schulen, Bezirksämter, Verwaltungsleitungen aller Berliner Bezirke verschickt und einen Abrufschein mit Bezug auf den Rahmenvertrag mit dem Hinweis alle Schul-und Sportämter könnten hierüber abrufen, beigefügt.
Wie wir wissen wird Schulen, die Anschaffungen in diesem Bereich planen, von Schulämtern in anderen Bezirken ( von Charlottenburg, Weißensee, Pankow und Friedrichshain/Kreuzberg wissen wir das konkret) nahe gelegt über den Abrufschein zu beschaffen, da dann keine Ausschreibung durchgeführt werden müsse.
Meine Frage ist:
Vorausgesetzt der benannte Rahmenvertrag mit dem BZA Lichtenberg ist ordnungsgemäß und wettbewerbskonform zustande gekommen, entbindet das Angebot die anderen Bezirke von den sonst üblichen Regularien nach VOL ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. September 2022
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1. November 2022
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