Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg

Es soll kürzlich ein Rahmenvertrag des Bezirks Lichtenberg mit einem Berliner Lehrmittelbetrieb über die Lieferung von interaktiven Touchdisplays über den Zeitraum von 4 Jahren abgeschlossen worden sein.

Da kein uns bekannter Mitbewerber oder Hersteller hiervon Kenntnis hatte ist meine Frage, auf welchem Weg dieser Vertrag zustande gekommen ist. Nach unserer Recherche ist dieser Vertragsgegenstand auf keiner üblichen Vergabeplattform einsehbar gewesen.

Der Rahmenvertragspartner hat ein Rundschreiben an Schulen, Bezirksämter, Verwaltungsleitungen aller Berliner Bezirke verschickt und einen Abrufschein mit Bezug auf den Rahmenvertrag mit dem Hinweis alle Schul-und Sportämter könnten hierüber abrufen, beigefügt.
Wie wir wissen wird Schulen, die Anschaffungen in diesem Bereich planen, von Schulämtern in anderen Bezirken ( von Charlottenburg, Weißensee, Pankow und Friedrichshain/Kreuzberg wissen wir das konkret) nahe gelegt über den Abrufschein zu beschaffen, da dann keine Ausschreibung durchgeführt werden müsse.

Meine Frage ist:
Vorausgesetzt der benannte Rahmenvertrag mit dem BZA Lichtenberg ist ordnungsgemäß und wettbewerbskonform zustande gekommen, entbindet das Angebot die anderen Bezirke von den sonst üblichen Regularien nach VOL ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
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Jürgen Wallat
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Jürgen Wallat
Betreff
Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg [#259829]
Datum
28. September 2022 20:20
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es soll kürzlich ein Rahmenvertrag des Bezirks Lichtenberg mit einem Berliner Lehrmittelbetrieb über die Lieferung von interaktiven Touchdisplays über den Zeitraum von 4 Jahren abgeschlossen worden sein. Da kein uns bekannter Mitbewerber oder Hersteller hiervon Kenntnis hatte ist meine Frage, auf welchem Weg dieser Vertrag zustande gekommen ist. Nach unserer Recherche ist dieser Vertragsgegenstand auf keiner üblichen Vergabeplattform einsehbar gewesen. Der Rahmenvertragspartner hat ein Rundschreiben an Schulen, Bezirksämter, Verwaltungsleitungen aller Berliner Bezirke verschickt und einen Abrufschein mit Bezug auf den Rahmenvertrag mit dem Hinweis alle Schul-und Sportämter könnten hierüber abrufen, beigefügt. Wie wir wissen wird Schulen, die Anschaffungen in diesem Bereich planen, von Schulämtern in anderen Bezirken ( von Charlottenburg, Weißensee, Pankow und Friedrichshain/Kreuzberg wissen wir das konkret) nahe gelegt über den Abrufschein zu beschaffen, da dann keine Ausschreibung durchgeführt werden müsse. Meine Frage ist: Vorausgesetzt der benannte Rahmenvertrag mit dem BZA Lichtenberg ist ordnungsgemäß und wettbewerbskonform zustande gekommen, entbindet das Angebot die anderen Bezirke von den sonst üblichen Regularien nach VOL ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wallat Anfragenr: 259829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259829/ Postanschrift Jürgen Wallat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wallat
Jürgen Wallat
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver D…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Jürgen Wallat
Betreff
AW: Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg [#259829]
Datum
1. November 2022 13:17
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg“ vom 28.09.2022 (#259829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wallat
Jürgen Wallat
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver D…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Jürgen Wallat
Betreff
AW: Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg [#259829]
Datum
1. November 2022 13:17
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg“ vom 28.09.2022 (#259829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wallat

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Wallat, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir außerordentlich leid, dass Sie bisher …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Rahmenvertrag für die Lieferung interaktiver Displays BZA Lichtenberg [#259829]
Datum
2. November 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Wallat, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir außerordentlich leid, dass Sie bisher noch keine Antwort erhalten haben. Die Schulaufsicht Lichtenberg kann diese von Ihnen gestellten Fragen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu an das Schul- und Sportamt des Bezirks Lichtenberg. Mit freundlichen Grüßen