Rahmenvertrag "Microsoft Campus Agreement" Sachsen
Der Webpräsenz der TU Dresden [1] lässt sich die Existenz eines Vertrages zwischen dem Unternehmen Microsoft und dem Bundesland Sachsen entnehmen (Bezeichnung "Microsoft Campus Agreement"). Vor diesem Hintergrund möchten wir wissen:
1. Ist der Vertrag öffentlich einsehbar? Wenn ja wo, wenn nein, warum nicht?
2. Welche Hochschulen sind von diesem Vertrag erfasst?
3. Welchen Gültigkeitszeitraum hat der Vertrag?
4. Welche Leistungen sind Gegenstand des Vertrages?
5. Wie viel Geld fließt im Rahmen des Vertrages im Gültigkeitszeitraum an Microsoft?
6. Aus welchen "Töpfen" des sächsischen Haushalts stammen die Mittel?
7. Welche Planungen gibt es für einen Nachfolgevertrag nach dem Ende des Gültigkeitszeitraumes?
8. In welcher Beziehung steht der Vertrag zum sog. "Bundesvertrag 3.0" mit Microsoft?
9. Welche ähnlichen landesweiten Rahmenverträge für Softwarelizenzen existieren mit Microsoft oder anderen Softwareunternehmen im Bereich Wissenschaft und Bildung (insbesondere in Bezug auf Schulen)?
[1] https://tu-dresden.de/zih/dienste/service-katalog/arbeitsumgebung/dir_software/softwareliste/ms
Ergebnis der Anfrage
Beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (kurz SMWK) liegt kein Vertrag mit der Bezeichnung "Microsoft Campus Agreement" oder "Microsoft Landesvertrag Sachsen" oder "Campus Sachsen" vor.
Um ihre Softwarelizenzen kümmern sich die Universitäten selbst. Der Vertrag an sich existiert (wie ja auch der Quelle in der Anfrage zu entnehmen ist) nur muss er nicht dem SMWK vorgelegt werden.
Es ist am Ende über eine kleine Anfrage im Landtag gelungen, die gewünschten Antworten zu erhalten: https://dresden.bits-und-baeume.org/ass…
Information nicht vorhanden
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Datum4. Februar 2023
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12. April 2023
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