Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188071]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188071
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
ZII4-13002/4#2468 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postansch…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Betreff
AW: Rahmenverträge [#188071]#2468
Datum
8. Juni 2020 08:39
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2468 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang der erbetenen Daten aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188071] [#188071]
Datum
8. Juni 2020 09:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188071 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Bundesministerium fragt pauschal nach Adressdaten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine einfache Auskunft, für die eine solche Angabe bereits deshalb nicht erforderlich ist, weil hier keine Kosten anfallen. Insofern kommt die Fiktionswirkung nach dem Zustellungsrecht in Betracht, da das Bundesministerium eine solche Antwort bereits aus Gründen der Sparsamkeit auch nicht mittels amtlicher Zustellung versenden wird. Deshalb ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Adressangabe nicht erforderlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188071.pdf Anfragenr: 188071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188071
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Die pauschale Abfrage von Adressangaben i…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188071] [#188071]
Datum
8. Juni 2020 09:04
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Die pauschale Abfrage von Adressangaben ist unzulässig. Bei meiner Anfrage handelt es sich jedoch um eine einfache Auskunft, für die eine solche Angabe bereits deshalb nicht erforderlich ist, weil hier keine Kosten anfallen. Insofern kommt die Fiktionswirkung nach dem Zustellungsrecht in Betracht, da Sie eine solche Antwort bereits aus Gründen der Sparsamkeit auch nicht mittels amtlicher Zustellung versenden wird. Deshalb ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Adressangabe nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188071
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-206-4 II#0223 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Rahmenverträge“ [#188071] # 25-206-4 II#0223
Datum
9. Juni 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
470,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-206-4 II#0223 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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