Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188074]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188074
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu einer Übersicht über die Rahmenverträge der Bun…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188074]
Datum
8. Juni 2020 13:01
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu einer Übersicht über die Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von fragdenstaat.de an die Zentrale der BA geroutet, ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Damit ich Ihren Antrag bearbeiten und über diesen mit Bescheid entscheiden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, an die ein Bescheid zugestellt werden kann. Die Postanschrift können Sie gerne per Mail an <<E-Mail-Adresse>> übermitteln, dann geht es schneller. Ich habe die zuständigen Fachbereiche um Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Auskünfte gebeten. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Zusammenstellung einer Übersicht vorhandener Rahmenverträge einen Verwaltungsaufwand erfordert, der nicht mehr als "einfach" einzustufen ist. Für den Zugang zu den gewünschten Informationen werden daher Gebühren festzusetzen sein. Diese bewegen sich nach § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV und Nr. 1.2 des Gebührenverzeichnis zur IFGGebV zwischen 30, 00 und 250, 00 €, hier aber voraussichtlich im unteren Bereich (30, 00 - 50, 00 €). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung an die Ihnen bekannte Emailanschrift. Im Zeitalter der Digita…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rahmenverträge [#188074]
Datum
8. Juni 2020 13:30
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Zusendung an die Ihnen bekannte Emailanschrift. Im Zeitalter der Digitalisierung bin ich an Effizienz interessiert, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188074
Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1- 22/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auch ich bin an Effizienz interessiert, deshalb darf ich Sie noc…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188074]
Datum
10. Juni 2020 12:04
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1- 22/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auch ich bin an Effizienz interessiert, deshalb darf ich Sie nochmal bitten, eine Postanschrift mitzuteilen, an der ein Bescheid zugestellt werden kann. Für das Verfahren nach dem IFG gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Einen Bescheid kann ich Ihnen nur schriftlich bekanntgeben, eine Zustellung per E-Mail ist (noch) nicht möglich. Ich darf insoweit auf den 5. Tätigkeitsbericht 2014-2015 der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) verweisen, siehe dort S. 44 ff Ziffer 2.2.2, anbei der Link zum Tätigkeitsbericht: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.html;jsessionid=8BC6BDFA09D90EEFBD12ABC2848BA509.1_cid329?nn=5217212 Sie bitten um Zugang zu einer Übersicht über alle Rahmenverträge der BA in Bezug auf Beratung, IT-Dienstleistungen und Schulungen. Allein für Letztere hat die BA Verträge in zweistelliger Anzahl zu unterschiedlichsten Schulungsinhalten. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Zusammenstellung der gewünschten Informationen in dieser Allgemeinheit einen erheblichen zeitlichen Verwaltungsaufwand verursacht, so dass die Auskunft nicht mehr als "einfach" eingestuft und damit auch nicht gebührenfrei erteilt werden kann. Auch wenn ich über Ihren Antrag im Wege eines Bescheides (schriftlich) entscheiden werde, kann die erbetene Information gerne elektronisch zugänglich gemacht werden, wenn Sie das wünschen. Um Ihnen die Entscheidung über den Antrag und die Festsetzung der hierfür anfallenden Gebühren bekanntgeben zu können, benötige ich aber eine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188074] [#188074]
Datum
11. Juni 2020 09:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188074 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Eine schriftliche Verbescheidung ist nicht notwendig. Hier sollen Daten abgegriffen werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188074.pdf Anfragenr: 188074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188074
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-720/003 II#0301 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188074]
Datum
12. Juni 2020 12:38
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-720/003 II#0301 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihr Anliegen wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich habe mir die von Ihnen übermittelten Unterlagen angeschaut und kann Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zu beanstanden ist. Wie Ihnen die BA mitgeteilt hat, werden für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren zu erheben sein. Aus diesem Grund erachte ich die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit für zulässig. Die BA hatte Sie bereits auf meinen Beitrag in meinem 5. Tätigkeitsbericht aufmerksam gemacht, in dem nähere Ausführungen zu dieser Thematik enthalten sind. Sofern Sie eine postalische Erreichbarkeit nicht nennen möchten, könnten Sie alternativ auch um eine Bekanntgabe per De-Mail bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1- 22/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine E-Mail vom 10. Juni 202 habe ich von Ihnen nichts mehr…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188074]
Datum
7. August 2020 18:34
Status
RCE 1409.1- 22/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine E-Mail vom 10. Juni 202 habe ich von Ihnen nichts mehr gehört. Der BfDI hat Ihnen auf Ihre Vermittlungsbitte vom 11.6.2020 mit E-Mail vom 12.6.2020 mitgeteilt, dass die Bitte um Mitteilung einer Postanschrift für zulässig erachtet wird. Einen Bescheid könnte ich Ihnen auch mittels DE-Mail bekanntgeben. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung einer gültigen DE-Mail-Adresse. Sollten Sie weder eine Postanschrift noch eine DE-Mail-Adresse mitteilen wollen betrachte ich Ihre Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen