Rahmenverträge

Anfrage an: Bundeskartellamt
Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188128]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188128
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in beding durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Automatische Antwort: Rahmenverträge [#188128]
Datum
5. Juni 2020 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beding durch die gegenwärtige Corona-Krise kann die Bearbeitung Ihrer Nachrichten an dieses Postfach unter Umständen länger dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Bundeskartellamt: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Service/ElektronischeKommunikation/elektronischekommunikation_node.html Sobald wie möglich werden wir uns mit Ihrem Anliegen beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangi…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Rahmenverträge [#188128]
Datum
8. Juni 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
72,2 KB
image003.jpg
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht noch eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch uns weder zulässig noch möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 5. Juni 2020 teile ich Ihnen mit, dass das Bundesk…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Rahmenverträge [#188128]
Datum
22. Juni 2020 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 5. Juni 2020 teile ich Ihnen mit, dass das Bundeskartellamt selbst keine Rahmenverträge öffentlich ausschreibt und abschließt. Im Bedarfsfall nutzt das Bundeskartellamt die im Kaufhaus des Bundes bestehenden Rahmenverträge zu Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen. Federführend für Ihre Anfrage ist daher das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zuständig. Für Anfragen im Zusammenhang mit Rahmenverträgen sind unter https://www.bescha.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Beschaffungsamt zu finden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 5. Juni 2020 teile ich Ihnen mit, dass das Bundesk…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Rahmenverträge [#188128]
Datum
22. Juni 2020 12:28
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 5. Juni 2020 teile ich Ihnen mit, dass das Bundeskartellamt selbst keine Rahmenverträge öffentlich ausschreibt und abschließt. Im Bedarfsfall nutzt das Bundeskartellamt die im Kaufhaus des Bundes bestehenden Rahmenverträge zu Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen. Federführend für Ihre Anfrage ist daher das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zuständig. Für Anfragen im Zusammenhang mit Rahmenverträgen sind unter https://www.bescha.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Beschaffungsamt zu finden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe mit besten Grüßen