Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188139]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188139
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188139]
Datum
9. Juni 2020 07:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. J…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188139]
Datum
9. Juni 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Juni 2020, zu dem wir zunächst weitere Klärung anregen. Sie bitten um Übersendung einer Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen). Dieser Formulierung können wir nicht entnehmen, ob sich Ihr Antrag nur auf Rahmenverträge speziell aus dem IT-Bereich bezieht oder allgemein sämtliche Rahmenverträge umfasst, die das Bundesministerium für Gesundheit für Beratungs- und Schulungsleistungen geschlossen hat. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich konkretisieren könnten. Dem Bundesministerium für Gesundheit wäre es dann möglich, die zu Ihrem Antrag erforderlichen Arbeiten zielführender aufzunehmen. Darüber hinaus bitte ich Sie, uns Ihre Postadresse zu nennen, damit wir Ihnen, falls dies erforderlich sein sollte, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Formulierung lautete "Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rahmenverträge [#188139]
Datum
14. Juni 2020 00:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Formulierung lautete "Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen)" Eine Beschränkung auf den IT-Bereich ist hier schwerlich nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188139

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. J…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188139]
Datum
29. Juni 2020 13:12
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Juni 2020, mit dem Sie um Übersendung einer Übersicht über die vom Bundesministerium für Gesundheit abgeschlossenen Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen bitten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat lediglich im Bereich „Beratungsdienstleistungen“ eine Rahmenvereinbarung zur psychologischen Begleitung bei Auswahlverfahren von neuen Führungskräften abgeschlossen. Weitere Rahmenvereinbarungen in den von Ihnen nachgefragten Bereichen bestehen nicht. Darüber hinaus werden Rahmenverträge der Bundesverwaltung für Standardprodukte und -dienstleistungen zentral im Kaufhaus des Bundes (KdB) verwaltet. Das Kaufhaus des Bundes wurde 2003 durch Beschluss der Bundesregierung zur Optimierung der öffentlichen Beschaffung des Bundes in Form einer elektronischen Bestellplattform gegründet. Die vier zentralen Beschaffungsstellen des Bundes (BeschA, GZD, BAM, BAAINBw) bündeln die Bedarfe der öffentlichen Verwaltung auf Grundlage von Bedarfserhebungen und schließen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen über Standardprodukte und -dienstleistungen mit den Unternehmen ab. Die Rahmenvereinbarungen werden im Kaufhaus des Bundes erfasst. Behörden haben so die Möglichkeit, einzelne Waren oder Dienstleistungen direkt vom Unternehmen über einen bestehenden Rahmenvertrag abzurufen. Weitere Informationen zum Kaufhaus des Bundes finden Sie unter folgendem Link: http://www.kdb.bund.de/KdB/DE/Startseit… Für die praxisnahe Fortbildung der Bundesverwaltung ist die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung des Bundes zuständig (https://www.bakoev.bund.de/DE/00_Home/h…). Ziel der Fortbildungsmaßnahmen ist insbesondere, das Leistungspotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern sowie eine breite dienstliche Verwendbarkeit zu sichern und damit die Qualität und Flexibilität der Verwaltung zu erhöhen. Organisatorisch ist die BAköV ein verselbstständigter Teil des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordneten Behörden können ebenfalls selbstständig Rahmenvereinbarungen abschließen. Mit freundlichen Grüßen