Rammschall

Auf Ihrer Webseite funktioniert aktuell die Übersicht über die Ergebnisse des Rammschalls leider nicht. Deshalb bitte ich Sie hiermit mir eine tabellarische Übersicht über die dort veröffentlichten Ergebnisse zukommen zu lassen.

Des weiteren zählen Sie auf ihrer Webseite verschiedene Schallminderungs-Systeme auf:
- BBC
- HSD
- SBS
- CBBCHSD
- Other
- IHC
- HEP
Können Sie für jedes Schallminderungs-System individuell angeben, wie viele verschiedene Anbieter auf dem deutschen Markt tätig sind?
Sofern mehr als ein Anbieter tätig ist nennen Sie bitte die statistische Häufigkeit wie oft die einzelnen Anbieter tätig wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Webseite funktioniert aktue…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rammschall [#279666]
Datum
24. Mai 2023 08:59
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite funktioniert aktuell die Übersicht über die Ergebnisse des Rammschalls leider nicht. Deshalb bitte ich Sie hiermit mir eine tabellarische Übersicht über die dort veröffentlichten Ergebnisse zukommen zu lassen. Des weiteren zählen Sie auf ihrer Webseite verschiedene Schallminderungs-Systeme auf: - BBC - HSD - SBS - CBBCHSD - Other - IHC - HEP Können Sie für jedes Schallminderungs-System individuell angeben, wie viele verschiedene Anbieter auf dem deutschen Markt tätig sind? Sofern mehr als ein Anbieter tätig ist nennen Sie bitte die statistische Häufigkeit wie oft die einzelnen Anbieter tätig wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass …
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: Rammschall [#279666]
Datum
25. Mai 2023 10:38
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Portal, über das sich die Ergebnisse des Rammschalls abrufen lassen, wieder verfügbar ist. Die von Ihnen erbetenen Daten können Sie also direkt dem Portal entnehmen. Sie bitten zudem um Informationen zu den Schallminderungs-Systemen BBC, HSD, SBS, CBBCHSD, Other, ICH und HEP. Im Detail bitten Sie um individuelle Angabe, wie viele verschiedene Anbieter auf dem deutschen Markt für jedes Schallminderungs-System tätig sind. Sofern mehr als ein Anbieter tätig ist, bitten Sie um Nennung der statistischen Häufigkeit mit der die einzelnen Anbieter tätig wurden. Im BSH werden keine Informationen über Anbieter der Schallminderungs-Systeme geführt. Insofern können wir Ihnen auch keine statistischen Auswertungen zu den Anbietern zur Verfügung stellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort und die schnelle Reaktion. Gleichzeitig fordere ich …
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rammschall [#279666]
Datum
5. Juni 2023 09:46
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort und die schnelle Reaktion. Gleichzeitig fordere ich Sie noch ein mal dazu auf die fehlenden angefragten Auswertungen zu veröffentlichen. Daten zu jedem Teil der angefragten Informationen liegen dem BSH vor. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Rückfrage. Können Sie bitte k…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
AW: WG: Rammschall [#279666]
Datum
5. Juni 2023 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Rückfrage. Können Sie bitte konkretisieren, welche Auswertungen bzw. Daten fehlen? Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden kann, sofern es dem Antragsteller zumutbar ist, sich die angefragten Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen. Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, trifft darüber hinaus keine Ermittlungspflicht. Das IFG umfasst also grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Informationen zusammengestellt, ermittelt oder beschafft werden (z.B. Erstellung von Übersichten, Datenanalysen etc.). Ich kann Ihnen also nur solche Informationen gemäß § 2 IFG zur Verfügung stellen, die mir auch vorliegen. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Ablehnung entsprechend § 9 Abs. 3 IFG ist rechtens, da die angefragten Inform…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rammschall [#279666]
Datum
5. Juni 2023 11:50
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Ablehnung entsprechend § 9 Abs. 3 IFG ist rechtens, da die angefragten Informationen nicht aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen sind. Sofern eine Statistische Auswertung der Informationen nicht vorliegt bitte ich hiermit um Übermittlung aller Dokumente aus denen die Informationen für die initiale Anfrage hervorgehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Anfrage. In Ihrem ursprünglic…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
8. Juni 2023 08:32
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Anfrage. In Ihrem ursprünglich gestellten Antrag haben Sie um Herausgabe der folgenden Informationen gebeten: 1. Übersendung einer tabellarischen Übersicht über die auf der Webseite des BSH veröffentlichten Ergebnisse des Rammschalls und 2. Auskunft dazu wie viele verschiedene Anbieter auf dem deutschen Markt jeweils für die folgenden Schallminderungs-Systeme tätig sind: BBC, HSD, SBS, CBBCHSD, Other, IHC und HEP. Sofern mehr als ein Anbieter tätig ist, bitten Sie um Nennung der statistische Häufigkeit mit der die einzelnen Anbieter tätig wurden. Hinsichtlich der unter 1. erbetenen Informationen weise ich Sie darauf hin, dass sich diese zumutbar aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen lassen, nämlich über das Portal MarinEARS sowie über das europäische Schallregister beim ICES (https://www.ices.dk/data/data-portals/Pages/impulsive-noise.aspx). Ich lehne diesen Teil Ihres Antrags daher gemäß § 9 Abs. 3 IFG ab. Hinsichtlich der unter 2. erbetenen Informationen weise ich Sie darauf hin, dass mir diese nicht zur Verfügung stehen. Das BSH hält diese Informationen nicht vorrätig und führt hierzu auch keine Datenbanken. Die Aufzählung von Schallminderungssystemen hat das BSH aus dem zentralen europäischen Schallregister übernommen. Nähere Auskunft zu Ihrer Frage können eventuell die Stiftung Offshore Windenergie (<<E-Mail-Adresse>>) oder der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) geben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, einzulegen. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Die unter 1. angefragten In…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
8. Juni 2023 15:46
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Die unter 1. angefragten Informationen stehen wieder bereit. Dieser Teil der Anfrage ist damit abgeschlossen. Die unter 2. angefragten Informationen liegen dem BSH in Form von Rammschall Erfahrungsberichten / Schalltechnischen Gutachten vor. In diesen Berichten wird der Lieferant des Schallschutzsystems namentlich genannt. Des weiteren liegen diese Informationen auch in Form von Berichten über den Einsatz der Schallschutzmaßnahmen vor. Entsprechend bitte ich noch ein mal um Übersendung der Informationen entsprechend des zweiten Teils der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Den dem BSH vorlieg…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
AW: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
15. Juni 2023 10:02
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Den dem BSH vorliegenden Berichten und Gutachten lassen sich zum Teil auch Informationen zu den jeweils eingesetzten Schallminderungs-Systemen entnehmen. Ich verweise insofern auf das Portal MarinEARS, über das zu verschiedenen Windparkprojekten Gutachten und Berichte veröffentlicht wurden: https://marinears.bsh.de/FIS_SCHALL_PORTAL/pages/index.jsf (hier abrufbar unter: „Data and Downloads“ - „Data and Research Repository“ – „Project Type: Construction Project“ – „Specific Area: Windfarm“ – „Specific Project“ z.B. „Butendiek“). Aus den dem BSH vorliegenden Daten zu den verwendeten Schallschutzsystemen lässt sich der 2.te Teil Ihrer Anfrage vom 24. Mai 2023 allerdings nicht beantworten. Sie beantragen Informationen dazu, wie viele Anbieter auf dem deutschen Markt für die verschiedenen Schallminderungs-Systeme tätig sind und - sofern mehr als ein Anbieter tätig ist - mit welcher statistischen Häufigkeit die einzelnen Anbieter tätig werden. Aus den dem BSH vorliegenden Daten ergibt sich weder ein Überblick über alle Anbieter auf dem deutschen Markt, noch lässt sich den Daten entnehmen mit welcher Häufigkeit diese Anbieter auf dem deutschen Markt tätig werden. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass dem BSH nur Informationen zu den jeweils in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verwendeten Schallschutzsystemen vorliegen. Die Genehmigungsverfahren für Windparks in den deutschen Küstenmeeren werden nicht vom BSH durchgeführt. Dem BSH liegen zu diesen Windparks also auch keine Informationen zu den eingesetzten Schallschutzsystemen vor. Sofern Sie neben den über das Portal MarinEARS frei verfügbaren Daten die Herausgabe weiterer Informationen benötigen, bitte ich um Konkretisierung Ihres Antrags. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Informationen zu den einzelnen in der deutschen AWZ befindlichen Windparks z.T. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betreffen. Insofern müssten vor einer eventuellen Herausgabe dieser Informationen gemäß § 8 Abs. 1 IFG gegebenenfalls Dritte angehört werden. Zudem weise ich vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 und Teil A der Anlage der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben werden können. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG grundsätzlich kostenfrei. Laut der Gesetzesbegründung zum IFG (Deutscher Bundestag – Drucksache 15/4493 vom 14.12.2004) ist eine einfache Auskunft beispielsweise eine mündliche Auskunft ohne Rechercheaufwand. Generell kann von einer „einfachen“ Auskunft nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung der Verwaltung keinen oder nur einen sehr geringen Aufwand abverlangt. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für Ihre ausführliche Antwort. Au den von Ihnen verlinkten Daten des P…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
15. Juni 2023 11:06
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für Ihre ausführliche Antwort. Au den von Ihnen verlinkten Daten des Portal MarinEARS gehen die Daten leider nicht hervor. Generell möchte ich gern meine Anfrage noch ein mal konkretisieren: Sie bezieht sich ausschließlich auf Schallschutzmaßnahmen in der Deutschen AWZ. Ich möchte wissen: - Wie viele Firmen haben bereits in der Deutschen AWZ ein Schallschutzsystem für Rammarbeiten eingesetzt. Zu Rammarbeiten zähle ich hier: Fundamente von Offshore Windkraftanlagen, Fundamente von Offshore Plattformen, UXO Sprengungen. - Wie viele entsprechende Fundament-Rammungen oder UXO Sprengungen wurden bisher durchgeführt. - Wie oft wurde hierbei jeweils ein System der jeweiligen Anbieter eingesetzt. Um jeden Zweifel auszuschließen bitte ich des weiteren um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält das BSH für jede Rammung ein Protokoll oder Gutachten aus dem Daten zum Rammschall und dem eingesetzen Schallschutzsystemen hervorgehen? - Erhält das BSH bei dem Einsatz von Blasenschleiern Informationen zu der Anzahl und dem Typen der eingesetzten Kompressoren. (BBC Log) - Wer stellt entsprechende Informationen zum Einsatz von Kompressoren bereit - Welche Informationen erhebt das BSH generell beim Einsatz von Schallschutzsystemen - Werden die Anbieter von Schallschutzsystemen zur Dokumentation des Einsatzes Ihrer Systeme verpflichtet? - Falls die Anbieter von Schallschutzsystemen nicht zur Dokumentation des Einsatzes ihrer Systeme verpflichtet werden, bezieht sich diese und folgende Fragen auch auch auch andere Firmen, die zur Dokumentation entsprechend verpflichtet werden. - Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden bitte ich Sie um Information welche Informationen die jeweiligen Systemanbieter an das BSH übermitteln müssen. - Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden möchte ich wissen in welcher Form die Übermittlung der Informationen erfolgt. (Lose mail, Protokoll, Mit Unterschrift / ohne Unterschrift) - Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden möchte ich wissen ob von Seiten des BSH hier Dokumentenvorlagen bestehen. Beispielsweise ein Word Dokument oder eine Excel tabelle die ausgefüllt werden muss. - Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden aber von Seiten des BSH keine Dokumentenvorlagen zur Verfügung gestellt werden möchte ich wissen wie Sie sicherstellen, dass die von Ihnen benötigten Informationen übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Nachricht. Wie bereits in mei…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
21. Juni 2023 16:28
Status
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre unten stehende Nachricht. Wie bereits in meiner E-Mail vom 15. Juni 2023 angekündigt, weise ich Sie darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 IFG für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFG-GebV) erhoben werden. Die IFGGebV kann im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ abgerufen werden. Nach § 1 Abs. 1 IFGGebV i.V.m. Gebührentatbestand 2.2. der Anlage 1 Teil A der IFGGebV können Kosten bis zu EUR 500,00 erhoben werden, für die „Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.“ Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG grundsätzlich kostenfrei. Laut der Gesetzesbegründung zum IFG (Deutscher Bundestag – Drucksache 15/4493 vom 14.12.2004) ist eine einfache Auskunft beispielsweise eine mündliche Auskunft ohne Rechercheaufwand. Generell kann von einer „einfachen“ Auskunft nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung der Verwaltung keinen oder nur einen sehr geringen Aufwand abverlangt. Ich gehe davon aus, dass vorliegend durch die Zusammenstellung der Unterlagen und die (eventuell erforderliche) Beteiligung etwaig betroffener Dritter ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen wird. Voraussichtlich wird die Gebühr für Ihr Informationsbegehren im Bereich von EUR 250,00 bis 500,00 dieses Rahmens liegen. Vor dem Erlass eines gebührenpflichtigen IFG-Bescheides bitte ich daher um Rückmeldung bis zum 7. Juli 2023, dass Sie die anfallenden Gebühren übernehmen. Sofern mir bis zu diesem Tag keine Rückmeldung zugeht, weise ich Sie schon jetzt höflich darauf hin, dass das Verfahren eingestellt wird. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Einschränkung Ihres Antrages vorzunehmen und dadurch die Gebühren zu reduzieren. Eine vollständige Rücknahme des Antrages wäre gebührenfrei. Gerne können Sie mir auch die Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten. Ich bitte Sie zudem um Angabe Ihrer Postanschrift, an die der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Ich weise Sie darauf hin, dass bis zu Ihrer Rückmeldung, ob Sie zu der Kostenübernahme bereit sind und bis zur Angabe der zustellungsfähigen Adresse, keine inhaltliche Bearbeitung Ihres Antrages erfolgen kann. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die Übernahme der Kosten, sofern damit die Informationen wie…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
21. Juni 2023 16:52
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die Übernahme der Kosten, sofern damit die Informationen wie in der initialen Anfrage sowie der Konkretisierung vom 15. Juli 2023 übermittelt werden. Den Gebührenbescheid können Sie gerne schicken an: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> Ich werde Ihnen nicht alle Informationen übermitteln können, die Sie in …
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
28. Juni 2023 10:50
Status
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ich werde Ihnen nicht alle Informationen übermitteln können, die Sie in der initialen Anfrage sowie der Konkretisierung vom 15. Juli 2023 beantragt haben. Denn ich kann Ihnen nur solche Informationen zur Verfügung stellen, denen keine Versagungsgründe entgegenstehen. Versagungsgründe können z.B. die Belange Dritter bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein. Teile der beantragten Informationen können Sie zudem über das Portal MarineEARS abrufen. Im Hinblick auf diese Projekte und die eingesetzten Schallschutzsysteme (z.B. den Windpark Butendiek) kann ich Ihren Antrag nach § 9 Abs. 3 IFG ablehnen. Eine Aufbereitung der Daten, wie in Ihrer initialen Anfrage vom 24. Mai 2023 erbeten (Auflistung der einzelnen Hersteller in Bezug auf die verschiedenen Schallminderungssysteme, statistische Auswertung der Daten) ist nicht möglich. Das BSH ist nach dem IFG nicht verpflichtet, die Informationen nach den Wünschen von Antragstellern aufzubereiten (vgl. Gemeinsames Ministerialblatt 2005, 56. Jahrgang, Nr. 66, Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz, Seite 1349, Nr. 9c). Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie dennoch zur Kostenübernahme bereit sind. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir mit welche der angefragten Informationen Gebührenpflichtig be…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
28. Juni 2023 12:02
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir mit welche der angefragten Informationen Gebührenpflichtig bereitgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend sagen, welche der …
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
3. Juli 2023 11:19
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich kann Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend sagen, welche der angefragten Informationen ich Ihnen letztendlich zur Verfügung stellen kann. Dies hängt z.B. davon ab, ob gegebenenfalls zu beteiligende Dritte der Herausgabe der Informationen widersprechen. Sollte Ihr Antrag nach vertiefter Prüfung ganz oder überwiegend abgelehnt werden, entstehen für Sie allerdings auch keine Gebühren. Bei einer Zurverfügungstellung der Informationen gehe ich von dem angekündigten Gebührenrahmen von EUR 250,00 bis EUR 500,00 aus. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> da ich auf meine unten stehende Nachricht keine Rückmeldung erhalten habe…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
11. Juli 2023 10:40
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> da ich auf meine unten stehende Nachricht keine Rückmeldung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten, bitte ich um kurze schriftliche Mitteilung bis Dienstag, den 18. Juli 2023. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich die Akte schließen. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Leider haben sie meine letzte Frage nicht beantwortet. Welche Dokumente und Informationen im Bezug au…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
18. Juli 2023 21:14
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Leider haben sie meine letzte Frage nicht beantwortet. Welche Dokumente und Informationen im Bezug auf meine Anfrage werden sie liefern sollte ich zur Zahlung von Gebühren bereit sein. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine E-Mails vom 3. und 11. Juli, die ich Ihnen der Ei…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
19. Juli 2023 09:46
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awwgwgwgwgrammschall279666.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine E-Mails vom 3. und 11. Juli, die ich Ihnen der Einfachheit halber angehängt habe. Wie bereits erläutert, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt (vor Beginn einer umfangreichen gegebenenfalls gebührenpflichtigen Prüfung) nicht abschließend sagen, welche der angefragten Informationen ich Ihnen letztendlich zur Verfügung stellen kann. Dies hängt z.B. davon ab, ob gegebenenfalls zu beteiligende Dritte der Herausgabe der Informationen widersprechen. Sollte Ihr Antrag nach vertiefter Prüfung ganz oder überwiegend abgelehnt werden, entstehen für Sie allerdings auch keine Gebühren. Bei einer Zurverfügungstellung von Informationen gehe ich von dem angekündigten Gebührenrahmen von EUR 250,00 bis EUR 500,00 aus. Ich hatte Sie zudem gebeten mit mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrecht erhalten möchten. Ihrer Rückmeldung sehe ich entgegen. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Hiermit bestätige ich die Übernahme der Gebühren von EUR 250,00 bis EUR 500,00 und freue mich auf die …
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Rammschall [#279666]
Datum
19. Juli 2023 09:54
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Hiermit bestätige ich die Übernahme der Gebühren von EUR 250,00 bis EUR 500,00 und freue mich auf die Zusendung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 279666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279666/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihre E-Mail vom 19. Juli 2023 sowie Ihre am 15. Juni 2023 ges…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
Rammschall [#279666]
Datum
15. August 2023 11:24
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihre E-Mail vom 19. Juli 2023 sowie Ihre am 15. Juni 2023 gestellten Fragen, beantworte ich Ihren Antrag auf Informationen wie folgt: Allgemein teile ich Ihnen mit, dass ein breites Angebot an Informationen zu Unterwasserschall im öffentlichen Bereich von MarinEARS (https://marinears.bsh.de) frei zur Verfügung gestellt wird. Die verfügbaren Informationen umfassen auch melderelevante Informationen über die Ergebnisse des Rammschalls. Diese Informationen sind für die Öffentlichkeit im Bereich Data and Downloads, Impulsive Noise Registry, Download and Vocabulary zum Download verfügbar. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen aufgeführten Kurznamen (Codes) zur technischen Schallminderung (BBC, HSD, SBS, CBBCHSD etc.) nicht für unterschiedliche Anbieter von Schallminderungssystemen stehen. Sie entsprechen den für die Meldung gegenüber dem Schallregister regional abgestimmten Kurznamen der eingesetzten sekundären Schallminderungssysteme einzeln und in Kombination. So entspricht beispielsweise der Code "BBC" dem Typ des pfahlfernen Blasenschleier-Systems, sowie der Code "SBC" dem Typ des pfahlnahen Blasenschleiersystems. Zahlreiche Informationen zur Anwendung von Offshore-tauglichen Schallminderungssystemen sind zudem im Erfahrungsbericht Rammschall dargestellt. Die Anwendungshäufigkeit der unterschiedlichen Schallschutzsysteme BBC/DBBC, HSD und IHC-NMS beläuft sich demnach auf jeweils mehreren hundert Anwendungen in der AWZ. Der Erfahrungsbericht Rammschall ist auf der Webseite des BSH verfügbar (https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Projekte/Erfahrungsbericht-Rammschall.html;jsessionid=0DA46FCD13462C04CD79615819C7A7C2.live21304?nn=2611410). Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. Wie viele Firmen haben bereits in der Deutschen AWZ ein Schallschutzsystem für Rammarbeiten eingesetzt? Zu Rammarbeiten zähle ich hier: Fundamente von Offshore Windkraftanlagen, Fundamente von Offshore Plattformen, UXO Sprengungen. Das BSH führt keine Statistiken zu Anbietern von Schallschutzsystemen. In Baustellen ab 2011 hat jeder OWP- und Netzanbindungsbetreiber bei Rammarbeiten oder Sprengung von nicht transportfähiger Munition technische Schallminderungssysteme eingesetzt. Sprengungen, welche nicht im Rahmen von OWP oder Netzanbindungen stattgefunden haben, wurden teilweise mit Schallschutz und teilweise ohne Schallschutz durchgeführt. Für eine große Anzahl an Ereignissen ist die Information des Einsatzes von Schallschutzsystemen in MarinEARS und im Erfahrungsbericht Rammschall (https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Projekte/Erfahrungsbericht-Rammschall.html;jsessionid=0DA46FCD13462C04CD79615819C7A7C2.live21304?nn=2611410) frei online verfügbar. 1. Wie viele entsprechende Fundament-Rammungen oder UXO Sprengungen wurden bisher durchgeführt. Eine vollständige Liste aller in Deutschland stattgefundenen UXO Sprengungen liegt dem BSH nicht vor. Hier kann auf das öffentliche Portal von MarinEARS verwiesen werden. Für eine Übersicht über den Umfang von Fundament-Rammungen bis 2021 wird verwiesen auf den Erfahrungsbericht Rammschall (https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Projekte/Erfahrungsbericht-Rammschall.html;jsessionid=0DA46FCD13462C04CD79615819C7A7C2.live21304?nn=2611410). Aktuelle Daten zu weiteren Fundament-Rammungen werden voraussichtlich im vierten Quartal 2023 über MarinEARS veröffentlicht. Jeder Betreiber veröffentlicht auf seiner Webseite zudem in der Regel Informationen zu betriebenen Windparks, darunter die Anzahl von Fundamenten. Aus diesen Zahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Anzahl der Fundament-Rammungen ziehen. 1. Wie oft wurde hierbei jeweils ein System der jeweiligen Anbieter eingesetzt. Das BSH führt keine Statistiken zu Anbietern von Schallschutzsystemen. Eine Zusammenfassung der Anwendungshäufigkeiten und einiger aktiven Firmen ist im Erfahrungsbericht Rammschall (https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Projekte/Erfahrungsbericht-Rammschall.html;jsessionid=0DA46FCD13462C04CD79615819C7A7C2.live21304?nn=2611410) zu finden. 1. Erhält das BSH für jede Rammung ein Protokoll oder Gutachten aus dem Daten zum Rammschall und dem eingesetzten Schallschutzsystemen hervorgehen? Ja, in dem für das BSH für die Prüfung und Überwachung des Vollzugs notwendigen Umfang. 1. Wer stellt entsprechende Informationen zum Einsatz von Kompressoren bereit? Die Träger des Vorhabens oder ihr Auftragnehmer. 1. Welche Informationen erhebt das BSH generell beim Einsatz von Schallschutzsystemen? Informationen über den Einsatz von Schallschutzsystemen bei Fundament-Rammungen werden über das Fachinformationssystem MarinEARS erhoben. Die Informationen umfassen Angaben zum Betriebsablauf, zur Schallminderungseffizienz, zu Einsatzzeiten, sowie technische Parametern. Informationen über den Einsatz von Schallschutzsystemen bei UXO-Sprengungen werden über das Fachinformationssystem MarinEARS erhoben. Die Informationen umfassen ausschließlich die Angabe, ob Schallschutzsysteme angewendet wurden. 1. Werden die Anbieter von Schallschutzsystemen zur Dokumentation des Einsatzes Ihrer Systeme verpflichtet? Der Genehmigungsinhaber ist dem BSH gegenüber verpflichtet, die in der vorherigen Antwort beschriebene Dokumentation im Rahmen der Überwachung einzureichen. 1. Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden möchte ich wissen, in welcher Form die Übermittlung der Informationen erfolgt. (Lose mail, Protokoll, Mit Unterschrift / ohne Unterschrift)? Die oben genannte Dokumentation des Einsatzes der Schallminderungssysteme wird durch die Träger des Vorhabens über das Fachinformationssystem MarinEARS an das BSH übermittelt. Die übermittelten Daten umfassen unterschiedliche Formate (Excel, CSV, HDF5, YML oder PDF) oder sind über Webformulare in MarinEARS einzutragen. Der Datenoriginator wird in MarinEARS dokumentiert. Händisch ausgefüllte Protokolle sind für gewöhnlich mit Unterschriften des Protokollanten versehen. 1. Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden, möchte ich wissen, ob von Seiten des BSH hier Dokumentenvorlagen bestehen. Beispielsweise ein Word Dokument oder eine Exceltabelle, die ausgefüllt werden muss. Das BSH (MarinEARS) hat keine allgemeinen Vorlagen. Es werden projektspezifische Vorlagen im Rahmen des jeweiligen Vollzugs erstellt. 1. Falls die Anbieter zur Dokumentation des Einsatzes verpflichtet werden, aber von Seiten des BSH keine Dokumentenvorlagen zur Verfügung gestellt werden, möchte ich wissen wie Sie sicherstellen, dass die von Ihnen benötigten Informationen übermittelt werden. Im Rahmen von konkreten Vollzugsverfahren des BSH werden projektspezifische Vorlagen zur Dokumentation der Überwachung der Träger des Vorhabens zur Verfügung gestellt. Ich weise Sie zudem erneut auf die Stiftung Offshore Windenergie (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und den Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), bei denen Sie ggfs. näherer Informationen zu den obigen Themengebieten erfragen können. [BSH]<http://www.bsh.de/> Mit freundlichen Grüßen