Ransomware-Angriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

- sämtliche Kommunikation mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie
- alle Berichte

bezüglich des Ransomware-Angriffs auf den Sachsen-Anhalter Landkreis im Juni/Juli 2021.

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Kommu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ransomware-Angriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld [#262076]
Datum
30. Oktober 2022 21:01
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie - alle Berichte bezüglich des Ransomware-Angriffs auf den Sachsen-Anhalter Landkreis im Juni/Juli 2021. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262076/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrag…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Ransomware-Angriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld [#262076]
Datum
24. November 2022 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Sollten Sie bis zum 30.11.2022 keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Sie erreichen mich persönlich unter <<E-Mail-A…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ransomware-Angriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld [#262076]
Datum
28. November 2022 01:43
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Sie erreichen mich persönlich unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262076/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
1.) Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2.) Es werden keine Gebühren erhoben.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
AW: Ransomware-Angriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld [#262076]
Datum
28. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
1.) Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2.) Es werden keine Gebühren erhoben.