Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel am 24.01.2022

Welche Vereinbarungen wurden am 24. Jänner 2022 im Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel bezüglich des weiteren Vorgehens in Sachen COVID19 / Corona getroffen, bzw. welche Gespräche fanden zu dem Thema statt.
Welches Verkehrsmittel nützte der Minister, bzw. seine ihn begleitenden Mitarbeiter und Beamten für seine Reise nach Brüssel, bzw. wie viel CO2 wurde durch die Reise freigesetzt?
Wie viele Personen begleiteten den Minister auf seiner Reise?
Im Falle einer Flugreise: Wurden die Kontrollen bezüglich COVID19 / Corona am Flughafen an dem Minister bzw. an seinen Begleitern durchgeführt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Vereinbaru…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel am 24.01.2022 [#239378]
Datum
31. Januar 2022 15:29
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Vereinbarungen wurden am 24. Jänner 2022 im Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel bezüglich des weiteren Vorgehens in Sachen COVID19 / Corona getroffen, bzw. welche Gespräche fanden zu dem Thema statt. Welches Verkehrsmittel nützte der Minister, bzw. seine ihn begleitenden Mitarbeiter und Beamten für seine Reise nach Brüssel, bzw. wie viel CO2 wurde durch die Reise freigesetzt? Wie viele Personen begleiteten den Minister auf seiner Reise? Im Falle einer Flugreise: Wurden die Kontrollen bezüglich COVID19 / Corona am Flughafen an dem Minister bzw. an seinen Begleitern durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239378/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Januar 2022. Sie haben diese als Anfrage nach dem Info…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
Rat für auswärtige Angelegenheiten in Brüssel am 24.01.2022 [#239378] [2f40ab8b-d9f4-401f-a4cb-f5838902c6cf]
Datum
7. Februar 2022 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Januar 2022. Sie haben diese als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz formuliert. Die entsprechende Gesetzesgrundlage gewährt jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. „Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. Tatsächlich begehren Sie jedoch nicht den Zugang zu „amtlichen Informationen“ im Sinne des Gesetzes, sondern stellen dem Auswärtigen Amt offene Fragen, die in freier Rede zu beantworten wären. Wir behandeln Ihre E-Mail daher als reguläre Bürgerinnen- und Bürgeranfrage, die wir gerne zu beantworten bereit sind. Erlauben Sie mir vorab einen Hinweis: Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland wird seit dem 8. Dezember 2021 von der Bundesministerin des Auswärtigen, Frau Annalena Baerbock, geführt. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich auf einen „Minister“, „seine Reise“ und „seine ihn begleitenden Mitarbeiter und Beamte“. Es bleibt unklar, wen Sie damit meinen. Ich kann Ihre Fragen nur im Hinblick auf die Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, ihre Reise und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beamtinnen und Beamte beantworten. Ihren Adressangaben entnehme ich, dass Sie in Österreich wohnen. Sollten sich Ihre Fragen daher auf den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich beziehen, bitte ich Sie, sich an dessen Ministerium zu wenden. Die Ergebnisse der Ratstagung vom 24. Januar können Sie unter folgendem Link nachlesen (inkl. Tagesordnung, Liste der A-Punkte, etc.): https://www.consilium.europa.eu/de/me.... Die An- und Abreise erfolgte mit einem Flugzeug der Flugbereitschaft. Die Flugbereitschaft meldet sämtliche Flüge dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, welches die Emissionsdaten verarbeitet und der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt meldet. Die Berechnung des CO2-Ausstoßes sowie der Erwerb entsprechender Emissionszertifikate erfolgen dort. Sowohl bei den Einreisen als auch bei den Maßnahmen an den Flughäfen wurden sämtliche gesetzlichen Pandemieschutzvorgaben beachtet. Die deutsche Delegation bestand neben der Bundesministerin des Auswärtigen aus insgesamt 11 Personen (inkl. Reiseorganisation und Sicherheit der Bundesministerin). Mit freundlichen Grüßen