Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Januar 2022.
Sie haben diese als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz formuliert. Die entsprechende Gesetzesgrundlage gewährt jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. „Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Tatsächlich begehren Sie jedoch nicht den Zugang zu „amtlichen Informationen“ im Sinne des Gesetzes, sondern stellen dem Auswärtigen Amt offene Fragen, die in freier Rede zu beantworten wären. Wir behandeln Ihre E-Mail daher als reguläre Bürgerinnen- und Bürgeranfrage, die wir gerne zu beantworten bereit sind.
Erlauben Sie mir vorab einen Hinweis: Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland wird seit dem 8. Dezember 2021 von der Bundesministerin des Auswärtigen, Frau Annalena Baerbock, geführt. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich auf einen „Minister“, „seine Reise“ und „seine ihn begleitenden Mitarbeiter und Beamte“. Es bleibt unklar, wen Sie damit meinen. Ich kann Ihre Fragen nur im Hinblick auf die Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, ihre Reise und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beamtinnen und Beamte beantworten. Ihren Adressangaben entnehme ich, dass Sie in Österreich wohnen. Sollten sich Ihre Fragen daher auf den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich beziehen, bitte ich Sie, sich an dessen Ministerium zu wenden.
Die Ergebnisse der Ratstagung vom 24. Januar können Sie unter folgendem Link nachlesen (inkl. Tagesordnung, Liste der A-Punkte, etc.):
https://www.consilium.europa.eu/de/me....
Die An- und Abreise erfolgte mit einem Flugzeug der Flugbereitschaft. Die Flugbereitschaft meldet sämtliche Flüge dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, welches die Emissionsdaten verarbeitet und der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt meldet. Die Berechnung des CO2-Ausstoßes sowie der Erwerb entsprechender Emissionszertifikate erfolgen dort.
Sowohl bei den Einreisen als auch bei den Maßnahmen an den Flughäfen wurden sämtliche gesetzlichen Pandemieschutzvorgaben beachtet.
Die deutsche Delegation bestand neben der Bundesministerin des Auswärtigen aus insgesamt 11 Personen (inkl. Reiseorganisation und Sicherheit der Bundesministerin).
Mit freundlichen Grüßen