Ratgeber Deutsche Leichte Sprache - Publikationen

wie in der Nachricht und Kommentar dazu https://kobinet-nachrichten.org/2023/04/05/leichte-sprache-ein-ratgeber-neu-aufgelegt/ festgestellt wird, stammt der Ratgeber aus dem Jahr 2014. Inzwischen hat sich so viel in der Anwendung und Nutzung der Deutschen Leichten Sprache verändert und verbessert, dass es mehr als rätselhaft ist, warum solch ein alter Ratgeber unverändert neu gedruckt und herausgegeben wird.
Warum gibt es keine aktualisierte Version?
Warum werden nicht die jüngsten Publikationen der Anwender und der Wissenschaftler publiziert und für die öffentlichen Stellen verwendet?
Warum werden die finanziellen Mittel für den alten Ratgeber nicht für sinnvolle Zwecke zum Umsetzen der Deutschen Leichten Sprache in den Ämtern verwendet?
Welche Zusammenarbeit hat das BMAS mit den Fachleuten? Mit welchen Fachleuten wird zusammen gearbeitet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Hubertus Thomasius (kobinet) (kobinet - Kooperation Behinderter im Internet e. V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie in der Nachricht und Kommentar da…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Hubertus Thomasius (kobinet) (kobinet - Kooperation Behinderter im Internet e. V.)
Betreff
Ratgeber Deutsche Leichte Sprache - Publikationen [#274984]
Datum
5. April 2023 21:26
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie in der Nachricht und Kommentar dazu https://kobinet-nachrichten.org/2023/04/05/leichte-sprache-ein-ratgeber-neu-aufgelegt/ festgestellt wird, stammt der Ratgeber aus dem Jahr 2014. Inzwischen hat sich so viel in der Anwendung und Nutzung der Deutschen Leichten Sprache verändert und verbessert, dass es mehr als rätselhaft ist, warum solch ein alter Ratgeber unverändert neu gedruckt und herausgegeben wird. Warum gibt es keine aktualisierte Version? Warum werden nicht die jüngsten Publikationen der Anwender und der Wissenschaftler publiziert und für die öffentlichen Stellen verwendet? Warum werden die finanziellen Mittel für den alten Ratgeber nicht für sinnvolle Zwecke zum Umsetzen der Deutschen Leichten Sprache in den Ämtern verwendet? Welche Zusammenarbeit hat das BMAS mit den Fachleuten? Mit welchen Fachleuten wird zusammen gearbeitet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hubertus Thomasius (kobinet) Anfragenr: 274984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274984/ Postanschrift Hubertus Thomasius (kobinet) << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hubertus Thomasius (kobinet) (kobinet - Kooperation Behinderter im Internet e. V.)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Thomasius, das BMAS beabsichtigt, einen neuen Ratgeber zur Leichten Sprache zu erarbeiten und …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Anfragenr: 274984; Ratgeber Deutsche Leichte Sprache - Publikationen
Datum
12. April 2023 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thomasius, das BMAS beabsichtigt, einen neuen Ratgeber zur Leichten Sprache zu erarbeiten und aufzulegen, sobald die Ihnen bekannten Arbeiten an dem "Empfehlungen zur Deutschen Leichten Sprache" in der DIN SPEC 33429 abgeschlossen sind und die Empfehlungen veröffentlicht wurden. Mit der DIN SPEC 33429 sollen aus der Vielzahl bestehender Hinweise und Empfehlungen diejenigen aufgegriffen, wo möglich aktualisiert und widerspruchsfrei zusammengeführt werden, auf die sich das Konsortium zur DIN SPEC gemeinsam einigen kann. Gleichzeitig wird damit ein Regelwerk erstellt, welches als Gesamtkonzept Hinweise zur sprachlichen und visuellen Gestaltung von Leichter Sprache in Schrift und Bild sowie zu geeigneten Medienformaten, deren Gestaltung und technischen Anforderungen enthält. Dieses Vorgehen erscheint zielführender, als verschiedene einzelne Publikationen aus dem Kreis der Anwendenden und der Wissenschaft durch das BMAS zu veröffentlichen. Das BMAS finanziert diesen Prozess. Ein neuer Ratgeber zur Leichten Sprache durch das BMAS wird auf diesen Empfehlungen aufbauen. Welche Fachleute sich über das Konsortium an der Erarbeitung der DIN SPEC 33429 beteiligen, kann der entsprechenden Veröffentlichung beim DIN entnommen werden: https://www.din.de/de/wdc-beuth:din21:321488494. Die bisherige Version des Ratgebers wird schon länger nur auf ausdrückliche Nachfrage hin nachgedruckt. Dabei wird stets darauf hingewiesen, dass diese Version nicht mehr aktuell ist und bei Veröffentlichung der DIN SPEC 33429 auch überholt sein wird. Da der Ratgeber aber immer noch einen ersten und unkomplizierten Zugang zu Fragestellungen bei der Übermittlung von Informationen in Leichter Sprache darstellt, wird er auf entsprechend bekräftigte Nachfrage hin zur Verfügung gestellt. Durch die in der Verfassung verankerte föderale Gliederung und Strukturierung des Staatswesens und seiner Behörden und Ämter sind die (haushalts)rechtlichen Möglichkeiten eines Bundesministeriums, in diesem Bereich regelnd einzugreifen, begrenzt. Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Thomasius (kobinet) (kobinet - Kooperation Behinderter im Internet e. V.)
Guten Tag << Anrede >> Ihre Antwort befriedigt mich nicht. 1. "Dieses Vorgehen erscheint zielfüh…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Hubertus Thomasius (kobinet) (kobinet - Kooperation Behinderter im Internet e. V.)
Betreff
AW: Anfragenr: 274984; Ratgeber Deutsche Leichte Sprache - Publikationen [#274984]
Datum
12. April 2023 23:39
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Ihre Antwort befriedigt mich nicht. 1. "Dieses Vorgehen erscheint zielführender, als verschiedene einzelne Publikationen aus dem Kreis der Anwendenden und der Wissenschaft durch das BMAS zu veröffentlichen." Es ist nicht die Rede davon, dass das BMAS die Publikation der Fachleute übernehmen soll, aber das BMAS kann auf die Kompetenzen der Fachleute hinweisen statt so einen veralteten Ratgeber zu veröffentlichen. Oder kennen Sie die umfangreichen Veröffentlichungen gar nicht? Das hat auch nichts mit Werbung zu tun. Wissenschaftliche Arbeit beruht auf sachliche Quellenverweise. Das macht das BMAS nicht. Der moderne Wissensstand wird "gedeckelt". So werden die interessierten Stellen auf den ungenügenden Stand von 2014 gehalten. Schade. 2. "Welche Fachleute sich über das Konsortium an der Erarbeitung der DIN SPEC 33429 beteiligen, kann der entsprechenden Veröffentlichung beim DIN entnommen werden: https://www.din.de/de/wdc-beuth:din21:321488494." Das ist nicht die Antwort auf die Frage, mit welchen Fachleuten das BMAS zusammen arbeitet. Der Link verweist nicht auf die Liste der Fachleute sondern auf den Geschäftsplan DIN-SPEC von 2020. Schade. 3. "Die bisherige Version des Ratgebers wird schon länger nur auf ausdrückliche Nachfrage hin nachgedruckt." Da habe ich völlig andere Informationen, die da lauten 'bekommt das BMAS es nicht zeitnah hin, dem aktuellen Stand zu folgen...'. Interessierte, denen Sie als BMAS keine Orientierung zum aktuellen Sachstand geben, bleiben natürlich unter diesen Umständen bei 2014 stehen. Schade. Und dann gibt es so manche oder manchen emsigen Streiter in Sachen Deutscher Leichten Sprache, die sich selbst schlau machen. Aber der Vorgesetzte hält sich an den Ratgeber von 2014. Wie schief läuft das denn? Fragen: Hat das BMAS ein Konzept wie der alte, nun manifestierte Stand von 2014 nach Erscheinen des wirklich aktuellen Ratgebers, durch Schulungen und Maßnahmen korrigiert wird? Welcher Zeitraum schwebt dabei dem BMAS vor? Wie lange soll das dauern? Die einschlägigen Gesetze gelten ja jetzt schon (kein Mensch darf behindert werden...). Ich bitte Sie um Nennung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Fachleute in der Sache mit denen Sie, das BMAS zusammenarbeitet. Welche Personen, Institutionen und Hochschulen begleiten den Prozess? Mit freundlichen Grüßen Hubertus Thomasius (kobinet) Anfragenr: 274984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274984/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Tomasius, Zu 1. Ihre Frage aus Ihrer E-Mail vom 5. April 2023 lautete: "Warum werden nich…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfragenr: 274984; Ratgeber Deutsche Leichte Sprache - Publikationen [#274984]
Datum
13. April 2023 17:00
Status
Sehr geehrter Herr Tomasius, Zu 1. Ihre Frage aus Ihrer E-Mail vom 5. April 2023 lautete: "Warum werden nicht die jüngsten Publikationen der Anwender und der Wissenschaftler publiziert und für die öffentlichen Stellen verwendet?" Sollte ich Ihre Frage, warum das BMAS nicht Publikationen anderer Ersteller veröffentlicht, als Frage missverstanden haben, warum das BMAS nicht Publikationen anderer Ersteller veröffentlicht, bitte ich um Entschuldigung. Ich bitte um Verständnis, dass das BMAS daran festhält, mit dem Prozess zur DIN SPEC 33429 die Vielzahl an existierenden Hinweisen und Ausführungen zur Leichten Sprache in einer Empfehlung zusammenzuführen. Eine wesentliche Problemstellung, mit der sich das BMAS in der Vergangenheit konfrontiert sah, wenn es darum ging, die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen in öffentlichen Stellen zu unterstützen, bestand gerade aus Sicht der öffentlichen Stellen darin, dass es keine einheitliche und verbindliche Empfehlung gab, sondern verschiedene und auch teils anderslautende Empfehlungen. Diesem Umstand wollen wir mit der Erarbeitung der DIN SPEC 33429 begegnen. Der Prozess der Erarbeitung der DIN SPEC ist zwar langwierig, aber nach unserer Überzeugung der beste Weg, die vorhandenen, interessierten Akteure und ihre Sichtweisen zu berücksichtigen und einzubinden. Die veröffentlichte DIN SPEC 33429 wird die Grundlage der weiteren Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des BMAS sein, die weitere Entwicklung wollen wir darauf aufbauen. Ihre Feststellung, dass das BMAS den modernen Wissensstand deckeln würde, kann ich nicht nachvollziehen und weise ich zurück. Niemand wird durch das BMAS gehindert, sich über existierende Empfehlungen zur Leichten Sprache zu informieren. Zu 2. Der Link verweist auf den Geschäftsplan zu dem DIN-SPEC-Projekt "Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache" in der Version 4 vom 15.07.2022. In ihm sind auch alle Konsortialmitglieder genannt, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitarbeiten. Diese dürfen ganz überwiegend als Fachleute bezeichnet werden. Das BMAS ist der Initiator des DIN-SPEC-Projekts und als solcher auch daran beteiligt. Ich halte es für legitim, insoweit von einer Zusammenarbeit mit Fachleuten im Sinne Ihrer Fragestellung zu sprechen. Zu 3. Ihre Informationen sind in der Tat völlig andere, haben aber auch mit meiner von Ihnen verkürzt zitierten Aussage nichts zu tun. Kein Ratgeber zur Leichten Sprache kann beeinflussen, wie vorgesetzte Personen ihre Funktion leben oder ausführen. Ihre weiteren Fragen beantworten sich aus meiner Sicht durch die obigen Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen