Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW,

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH, die den Rather See betreffen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW, Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden S…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
5. November 2019 21:12
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und UIG NRW, Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH, die den Rather See betreffen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.09112019, welches mir zur Beantwortung weiterg…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
WG: Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
20. November 2019 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.09112019, welches mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde und in dem Sie bezugnehmend auf das1 Informationsfreiheitsgesetz bzw. das Umweltinformationsfreiheitsgesetz die Übersendung sämtlicher Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH, die den Rather See betreffen. Bezugnehmend auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Sowohl grundsätzlich als auch bezugnehmend auf das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Rather See" bestehen zwischen dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und dem genannten Unternehmen keine Verträge oder vertraglichen Beziehungen. Zudem habe ich mich hinsichtlich der Abgrabung und Auskiesung zu vertraglichen Vereinigungen beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erkundigt. Nach dortiger Rückmeldung sind dort ebenfalls keine Verträge verzeichnet. Daher kann keine weitergehende Information bezüglich solcher Verträge erfolgen. Ich hoffe, Ihrem Auskunftsbegehren hiermit weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erheben. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Anfrage bezieht sich auf zwei, schon ältere A…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: WG: Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
20. November 2019 10:58
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Anfrage bezieht sich auf zwei, schon ältere Artikel des Kölner Stadtanzeigers: 1) https://www.ksta.de/rather-see-wo-eidechsen-und-karpfen-leben-12245262 2) https://www.ksta.de/koeln/kalk/stadtentwicklung-am-rather-see-draengt-die-zeit-5881440 Darin steht: »Ende 2011 läuft der Vertrag mit der Heumar Beton Knoll GmbH (HBK) aus, die seit Jahrzehnten Kies aus dem See herausbaggert. Danach bleiben dieser Firma - so ist es mit der Stadt vertraglich vereinbart - zwei Jahre für die Rekultivierung.« »Bei Vorarbeiten und bei der Herrichtung des Geländes hilft derzeit noch die Heumar Beton Knoll GmbH, die jahrzehntelang Kies aus dem See gebaggert hat. Das ist mit der Stadt vertraglich vereinbart. Allerdings läuft die Verpflichtung zur Rekultivierung nur noch bis Ende 2013.« Wenn das stimmt, müsste der Vertrag doch noch irgendwo aufzufinden sein. Haben Sie eine Idee? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ... Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 169896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169896
Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich zum Anlass genommen habe mich erneut beim z…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: WG: Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
21. November 2019 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich zum Anlass genommen habe mich erneut beim zuständigen Planungsteam zu erkundigen. Zivilrechtliche Verträge seitens des Stadtplanungsamtes bestehen, wie schon in meiner vorherigen Mitteilung vom gestrigen Tage in dieser Causa nicht. Eine entsprechende Auskunft liegt mir ja bereits auch aus dem Umweltamt vor, wie ich Ihnen mitgeteilt habe. Aufgrund der in den Artikeln genutzten Formulierung ist nach Rücksprache wohl eher davon auszugehen, dass Vereinbarungen im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung getroffen wurden, die als Nebenbestimmung in die damalige öffentlich-rechtliche Erlaubnis eingeflossen sind. Das Stadtplanungsamt ist bei solchen Verfahren nicht betroffen. Der Einfachheit hat man möglicherweise die Formulierung der "vertraglichen Vereinbarung" gewählt, was tatsächlich auf ein zivilrechtliches Binnenverhältnis schließen lässt, jedoch nicht besteht. Es ist daher erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass hier durch journalistische Ungenauigkeit ein Missverständnis verursacht wurde. Für das Stadtplanungsamt bleibt es daher beim Stand meiner gestrigen Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte<< Anrede >> mittlerweile konnte ich die Aktenzeichen der von mir bei Ihnen angefragten D…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
2. Februar 2020 15:59
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mittlerweile konnte ich die Aktenzeichen der von mir bei Ihnen angefragten Dokumente in Erfahrung bringen. Es handelt sich um die Plangenehmigung, Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 05.02.1987 und die Änderungsgenehmigungen Az.: 51.2.7-K 3/2 vom 23.08.1994, Az.: 572/66-220-8.04 vom 08.12.2009, Az.: 572/66-220-8.04 vom 25.06.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220_2014-06 vom 12.12.2014, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-15/06 vom 07.01.2016, Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-16/09 vom 29.06.2016 und Az.: 572/66-6.002_8-0587-220-17/01 vom 16.01.2017. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Dokumente in digitaler Form zusenden könnten. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 169896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169896

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Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei den von Ihnen genannten Aktenzeichen handelt es s…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: Rather See: Verträge zwischen der Stadt Köln und der Beton Knoll GmbH [#169896]
Datum
3. Februar 2020 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei den von Ihnen genannten Aktenzeichen handelt es sich, wie in meiner Mitteilung vom 21.11. vergangenen Jahres bereits mitgeteilt, um Genehmigungen für Abgrabungen. In diesen Prozess ist das Stadtplanungsamt, wie ich es ebenfalls bereits dargelegt habe, jedoch nicht eingebunden. Daher muss ich Sie in diesem Fall darum bitten, Ihre Anfrage an das zuständige Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz zu adressieren. Die dortigen Kolleginnen und Kollegen habe ich bereits in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen