Ratifizierung des EU-Lissabon Vertrages durch unseren Bundespräsidenten Horst Köhler

Anfrage an: Bundespräsidialamt

hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes mir Einsicht in bei Ihnen vorliegende Unterlagen zu gewähren:

-Ratifizierungsurkunde des Bundespräsidenten zum Lissabon Vertrag.
-Verwaltungsvorgänge betreffend der Ratifizierung des Lissabon Vertrages.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Oktober 2009
  • Frist
    4. November 2009
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Stephan Weinberger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu I…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Behörde
Betreff
Ratifizierung des EU-Lissabon Vertrages durch unseren Bundespräsidenten Horst Köhler
Datum
3. Oktober 2009 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes mir Einsicht in bei Ihnen vorliegende Unterlagen zu gewähren: -Ratifizierungsurkunde des Bundespräsidenten zum Lissabon Vertrag. -Verwaltungsvorgänge betreffend der Ratifizierung des Lissabon Vertrages. Betreffend der Verwaltungsvorgänge genügt vorab die Information welche Unterlagen vorhanden sind. Auf die entsprechenden Fristen nach dem IFG wird vorsorglich hingewiesen. Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank. Freundliche Grüße
Bundespräsidialamt
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3. Oktober 2009
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3. Oktober 2009
Datum
13. Oktober 2009
Status
Warte auf Antwort
Bundespräsidialamt
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3. Oktober 2009
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 3. Oktober 2009
Datum
1. März 2010
Status
Anfrage abgelehnt
Stephan Weinberger
Antrag auf Informationszugang vom 03. Oktober 2009 (E-Mail) Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper, ge…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 03. Oktober 2009 (E-Mail)
Datum
6. März 2010 12:00
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper, gegen den ablehnenden Bescheid, der aufgrund meines Antrages auf Zugang zu Verwaltungsvorgänge betreffend die Ratifizierung des Lissabon Vertrages ergangen ist, erhebe ich hiermit Frist- und formgerecht W I DE RS P R U C H und beantrage 1. Der Bescheid vom 01.03.2010 Az. Z5 - 125 20-3-3/07 wird aufgehoben oder hilfsweise abgeändert. 2. Dem Antragsteller wird Akteneinsicht in beim Bundespräsidialamt vorhandenen Verwaltungsvorgänge und Unterlagen zur Ratifizierung des Lissabon Vertrages, auch solche, die unter öffentlich-rechtlichen Aspekten bearbeitet wurden, gestattet. Es genügt vorab eine Zusammenfassung über vorhandene Unterlagen. 3. Kosten werden nicht erhoben. Eine ausführliche Begründung für den Widerspruch wird nachgereicht. Zusätzlich wird zur weiteren Klärung des Antrages der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit in das Verfahren mit eingebunden. Ich bitte Sie daher, so lange die Abklärung mit dem Bundesbeauftragten andauert, nicht über den Widerspruch zu entscheiden. Eine Abschrift des bisherigen Schriftwechsels wird dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit zeitgleich übersandt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs schriftlich innerhalb der nächsten Tage. Freundliche Grüße
Stephan Weinberger
Bitte um Unterstützung im Widerspruchsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie um Unterstü…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Bitte um Unterstützung im Widerspruchsverfahren
Datum
6. März 2010 12:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie um Unterstützung in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten. Sie erhalten zuerst eine Übersicht über den bisherigen Verfahrensablauf: 03.10.2009 Antrag per E-Mail auf Informationszugang beim Bundespräsidialamt nach dem IFG; Verwaltungsvorgänge betreffend der Ratifizierung des Lissabon Vertrages. 13.10.2009 Zwischenbescheid des Bundespräsidialamt; Auskunftsbegehren wird geprüft; weiter Informationen folgen; 08.12.2009 Telefonische Rücksprache mit Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper; Sachverhalt in Prüfung; Bescheid folgt; 17.01.2010 Nachfrage per E-Mail nach dem aktuellen Bearbeitungstand; Keine Reaktion. 21.02.2010 Nachfrage per Email mit Hinweis auf Einschaltung Bundesbeauftragten, sollte kein Bescheid ausgestellt werden; Keine Reaktion; 01.03.2010 Telefonische Rücksprache mit dem Büro von Prof. Dr. Stefan Ulrich Pieper; Sachverhalt aufgenommen. 01.03.2010 Bescheid über Ablehnung des Antrages nach 5 Monaten. 06.03.2010 Widerspruch gegen den Bescheid. Mit Schreiben vom 06.03.2010 habe ich aktuell gegen den ablehnenden Bescheid zur Firstwahrung Widerspruch erhoben und gebeten, bis zu einer Klärung durch Sie nicht über den Widerspruch zu entscheiden. Bitte unterstützen Sie mich bei meinem Auskunftsbegehren. Mit diesem soll das Bundespräsidialamt dem Antragsteller Einsicht in die Verwaltungsvorgänge betreffend die Ratifizierung des EU Lissabon Vertrages geben. Das Bundespräsidialamt wies mit Bescheid vom 01.03.2010, nach einer Bearbeitungszeit von 5 Monaten, den Antrag durch rechtsmittelfähigen Bescheid zurück. Das Informationsfreiheitsgesetz sei auf den vorliegenden Antrag nicht anwendbar, da das Bundespräsidialamt in diesem Fall verfassungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt. Dem Antragsteller ging es aber nicht nur um solche Information die unter verfassungsrechtlicher Hinsicht erteilt werden sollten, sondern auch um solche die beim Bundespräsidialamt unter öffentlich-rechtlicher Hinsicht verwaltet werden. Es wird dazu sicherlich Bürgereingaben oder Schreiben von Vereinigungen, Vereine, Organisationen oder ähnliche Einrichtungen an das Bundespräsidialamt oder an den Bundespräsidenten gegeben haben, die das Thema Ratifizierung des EU Lissabon Vertrages betreffen bzw. betroffen/angesprochen haben. Die lange Bearbeitungszeit, die nicht den gängigen Fristen nach dem IFG entspricht, sowie der Umstand, dass der Antragssteller mehrmals von sich aus Kontakt mit dem Bundespräsidialamt aufnehmen musste, rechtfertigt nicht eine Ausstellung eines Bescheides, der neben Ablehnungsgründen sich nicht im wesentlichen bzw. inhaltlich mit dem Begehren des Antragstellers auseinandersetzt. Im Übrigen entspricht es auch nicht der von der Europäischen Union geförderten Freiheit, dass Handeln des Staates für den Bürger transparent zu machen und insbesondere auch Dokumente und Akten öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu gab es auch schon Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auf Europäischer Ebene wurde viel für die Informationsfreiheit bei den Europäischen Einrichtungen selbst sowie bei den einzelnen Mitgliedstaaten getan. Gerade bei einem solchen „europabezogenen“ Thema wie der EU Lissabon Vertrag, liegt es meiner Meinung nach nicht in dem Interesse der Europäischen Union, dass Dokumente, die eine Verbesserung des Lebens- und Rechtsstatus des Bürgers bewirken sollen, von den Mitgliedstaaten verheimlicht werden. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Unterstützung ! Gleichzeitig stelle ich folgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte freundlicherweise um positive Entscheidung: 1. Dem Antragsteller wird Akteneinsicht in die folgenden Schreiben des Informationsfreiheitsbeauftragten an das Bundespräsidialamt gestattet in Form der Übersendung der Schriftstücke. 2. Dem Antragsteller wird Akteneinsicht in die Antwortschreiben des Bundespräsidialamts an den Informationsfreiheitsbeauftragten gestattet in Form der Übersendung der Schriftstücke. Sie können auf dieses elektronische Schreiben gerne schriftlich an meine Postadresse antworten. Den Schriftwechsel erhalten Sie im Anhang zur gefälligen Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Datum
24. März 2010
Status
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Datum
9. April 2010
Status
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Datum
9. Juli 2010
Status
Stephan Weinberger
Rücknahme des Widerspruchs Sehr geehrte Damen und Herren, nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage wird der…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Rücknahme des Widerspruchs
Datum
10. Juli 2010 12:00
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage wird der erhobene Widerspruch vom 06.03.2010 zurück genommen. Eine Entscheidung über den Widerspruch bedarf es daher nicht mehr. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Rücknahme des Widerspruches. Freundliche Grüße Stephan Weinberger
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Juli 2010
Status
Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundespräsidialamt (BPrA)
Datum
16. Juli 2010
Status

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Datum
2. August 2010 12:00
Status
Sehr geehrter Herr Weinberger, mit E-Mail vom 10.07.2010 baten Sie um die Zusendung der Stellungnahme des Bundesprä- sidialamtes an den BfDI. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Ihnen die o. g. Stellungnahme zu übersenden, gebe ich statt. Das gewünschte Dokument habe ich diesem Schreiben (elektronisch) als Anlage beigefügt. 2. Für die Herausgabe der Stellungnahme/des Schriftstückes etc. werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Riemer