Ratsinformationssystem / Neustart 2023

Im Herbst 2023 wurde ein neues Ratsinformationssystem in Betrieb genommen. Ich hätte gerne die Akte aus der Beschaffung des RIS, insbesondere den Pflichtenheften, Angeboten etc.

Zur Vermeidung von übermäßiger Arbeit bin ich einverstanden mit einer Unterstüzung und Beratung nach §6 AIG, um die AIG-Anfrage zielgenauer zu bezeichnen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 0 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Ratsinformationssystem / Neustart 2023 [#300555]
Datum
19. Februar 2024 18:01
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Herbst 2023 wurde ein neues Ratsinformationssystem in Betrieb genommen. Ich hätte gerne die Akte aus der Beschaffung des RIS, insbesondere den Pflichtenheften, Angeboten etc. Zur Vermeidung von übermäßiger Arbeit bin ich einverstanden mit einer Unterstüzung und Beratung nach §6 AIG, um die AIG-Anfrage zielgenauer zu bezeichnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300555/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird nun intern bearbeitet -…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
WG: Ratsinformationssystem / Neustart 2023 [#300555]
Datum
27. Februar 2024 08:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird nun intern bearbeitet - Sie erhalten zeitnah Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Antrag auf Akteneinsicht: Anfragenr: 300555 Sehr geehrter Herr Schindler, in der obigen Angelegenheit bitte ich S…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht: Anfragenr: 300555
Datum
26. März 2024 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, in der obigen Angelegenheit bitte ich Sie um Verständnis, dass die Vorbereitung des Termins zur Akteneinsicht noch nicht terminiert werden kann. Zu meinem Bedauern konnte der Vorgang noch nicht ausreichend priorisiert werden. Ich werde jetzt aber veranlassen, dass die betreffenden Unterlagen bereitgestellt werden. Zu einem vsl. Termin für die Akteneinsicht werden wir uns kurzfristig bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen