Ratsinformationssystem

Dienstanweisungen, Leitfäden, Handouts und ähnliche Dokumente, die den Umgang der Verwaltung mit dem Ratsinformationssystem regeln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ratsinformationssystem [#300890]
Datum
22. Februar 2024 16:16
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen, Leitfäden, Handouts und ähnliche Dokumente, die den Umgang der Verwaltung mit dem Ratsinformationssystem regeln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300890/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW. …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Cr / Ratsinformationssystem [#300890]
Datum
29. Februar 2024 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG NRW. Bei dem Ratsinformationssystem der Stadt Köln handelt es sich um das Informationssystem SessionNet. Das Ratsinformationssystem bietet aktuelle Informationen über - die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen mit allen dazugehörigen Unterlagen des öffentlichen Teils (je nach Berechtigungen auch nicht-öffentliche Inhalte) - zu den Mitgliedern des Rates, seiner Ausschüsse, den Bezirksvertretungen und Fraktionen - sowie vielfältige Recherchemöglichkeiten. Die Daten, die im browsergestützten Informationssystem sichtbar sind, werden über das Programm Session eingepflegt. Handouts o. ä. für den Umgang mit der browsergestützten Webseite des Ratsinformationssystems existieren nicht, da es sich lediglich um eine Plattform zur Veröffentlichung von Sitzungsdokumenten die im Programm Session generiert werden, handelt. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, bitte ich um Präzisierung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Die Antwort auf meine Einwohnerfragen in einer BV wurde nicht im RIS veröffentlicht. Dazu habe ich die…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cr / Ratsinformationssystem [#300890]
Datum
29. Februar 2024 08:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Antwort auf meine Einwohnerfragen in einer BV wurde nicht im RIS veröffentlicht. Dazu habe ich die Information erhalten, dass eine Veröffentlichung von schriftliche Antworten über das RIS nicht vorgesehen seien. "Vorgesehen" bedeutet für mich, dass es Vorgaben dazu gibt, welche Informationen veröffentlicht werden und welche nicht. Unter anderem diese Vorgaben habe ich angefragt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300890/

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22.02.2024 an die Stadtverwaltung haben sie darauf hingewie…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ratsinformationssystem [#300890] (#rewwd5d422n3)
Datum
14. März 2024 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22.02.2024 an die Stadtverwaltung haben sie darauf hingewiesen, dass die Antwort auf Ihre Einwohnerfragen in einer Bezirksvertretung nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht worden sei. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Einwohnerfragen um Fragen handelt, die von Ihnen am 02.10.2023 für die Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 30.10.2023 eingereicht wurden. Das Verfahren der „Einwohnerfragestunde“ ist in § 39 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln geregelt: Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln ( https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/geschaeftsordnung-rat-und-bezirksvertretungen2020_07_01.pdf ) Die Beantwortung von Einwohnerfragen kann durch Verlesen in der Sitzung der Bezirksvertretung oder schriftlich erfolgen. Eine Vorgabe darüber, ob schriftliche Beantwortungen im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden müssen, gibt es nicht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen