Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt?

Maßnahmen und Pläne zum Schutz von Kindern vor gesundheitlichen Schäden durch Rauchen der Eltern in der gemeinschaftlich genutzten Wohnung und während gemeinsamer Autofahrten.

Ich frage mich schon lange, wie es sein kann, dass bei uns im Land das Rauchen weiterhin erlaubt ist, wenn es doch unbestritten und sachkundig als höchst gesundheitsgefährdend bezeichnet wird.
Insbesondere die Gesundheit von Kleinkindern sehe ich im höchsten Maße als bedroht an, wenn die eigenen Eltern in der gemeinsamen Wohnung und im Familienauto rauchen.

Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf.

Ich bitte daher um Auskunft, was in den Gesundheitsämtern und Jugendämtern gegen diese Gesundheitsgefährdung, insofern auch die Gefährdung des Kindeswohls, unternommen wird.

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  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Maßnah…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt? [#291571]
Datum
2. November 2023 17:44
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Maßnahmen und Pläne zum Schutz von Kindern vor gesundheitlichen Schäden durch Rauchen der Eltern in der gemeinschaftlich genutzten Wohnung und während gemeinsamer Autofahrten. Ich frage mich schon lange, wie es sein kann, dass bei uns im Land das Rauchen weiterhin erlaubt ist, wenn es doch unbestritten und sachkundig als höchst gesundheitsgefährdend bezeichnet wird. Insbesondere die Gesundheit von Kleinkindern sehe ich im höchsten Maße als bedroht an, wenn die eigenen Eltern in der gemeinsamen Wohnung und im Familienauto rauchen. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Ich bitte daher um Auskunft, was in den Gesundheitsämtern und Jugendämtern gegen diese Gesundheitsgefährdung, insofern auch die Gefährdung des Kindeswohls, unternommen wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291571/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt?“ vom 02.11.2023 (#2915…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
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Betreff
AW: Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt? [#291571]
Datum
6. Dezember 2023 12:52
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt?“ vom 02.11.2023 (#291571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt?“ vom 02.11.2023 (#2915…
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Betreff
AW: Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt? [#291571]
Datum
6. Dezember 2023 12:53
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rauchen ist tödlich, aber trotzdem erlaubt?“ vom 02.11.2023 (#291571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>