Rauchmeldepflcht nur in Wohnungen, nicht aber in Wohngebäuden?
Anfrage an:
Staatliches Bauamt München 1
Den kompletten Gesetzestext zur Rauchmeldepflicht. Ebenso hätte ich gerne eine direkte Antwort auf die im Betreff genannte Frage.
Ich frage dies da laut BayBo Art. 46 Abs. 4 das Gesetz nur für Wohnungen, nicht aber für Wohngebäude (Einfamillienhäuser z.B.) zu gelten scheint.
Information nicht vorhanden
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Datum29. Juni 2021
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31. Juli 2021
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