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Rauchverbot auf Bahnhöfen, Bahnsteigen

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

In wie vielen Fällen wurde 2018 ein Hausverbot für eine Person, die selber nicht bei der Bahn arbeitet, ausgesprochen, weil diese Person gegen das Rauchverbot verstoßen hat?

In wie vielen Fällen ist es 2018 zu einer Abmahnung gekommen für eine Person, die selber bei der Bahn arbeitet, weil diese Person gegen das Rauchverbot verstoßen hat?

Welche Sanktion kommt zur Anwendung, wenn eine Person, die für ein anderes Bahnunternehmen arbeitet, gegen das Rauchverbot verstößt? Wie oft wurde diese Sanktion 2018 angewendet?

Welche Sanktion kommt zur Anwendung, wenn ein uniformierter Polizist, Soldat oder Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes gegen das Rauchverbot verstößt? Wie oft wurde diese Sanktion 2018 angewendet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fälle…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rauchverbot auf Bahnhöfen, Bahnsteigen [#182119]
Datum
7. März 2020 16:54
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen wurde 2018 ein Hausverbot für eine Person, die selber nicht bei der Bahn arbeitet, ausgesprochen, weil diese Person gegen das Rauchverbot verstoßen hat? In wie vielen Fällen ist es 2018 zu einer Abmahnung gekommen für eine Person, die selber bei der Bahn arbeitet, weil diese Person gegen das Rauchverbot verstoßen hat? Welche Sanktion kommt zur Anwendung, wenn eine Person, die für ein anderes Bahnunternehmen arbeitet, gegen das Rauchverbot verstößt? Wie oft wurde diese Sanktion 2018 angewendet? Welche Sanktion kommt zur Anwendung, wenn ein uniformierter Polizist, Soldat oder Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes gegen das Rauchverbot verstößt? Wie oft wurde diese Sanktion 2018 angewendet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182119
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-131698687127 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schne…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Rauchverbot auf Bahnhöfen, Bahnsteigen [#182119]
Datum
7. März 2020 16:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-131698687127 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihr Anliegen zum Rauchverbot Ihre Nachricht vom: 10. März 2020Unser Zeichen: 1-131744278354 Sehr [geschwärzt], vie…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihr Anliegen zum Rauchverbot
Datum
14. März 2020 14:42
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 10. März 2020Unser Zeichen: 1-131744278354 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail.Wir haben großes Verständnis für Ihren Wunsch nach rauchfreien Bahnhöfen. Auch uns ist es deshalb wichtig, dass das Rauchverbot außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche beachtet wird. Wir bedauern, wenn es uns nicht gelungen ist, ausreichend darauf zu achten. Für Ihren Wunsch nach völlig rauchfreien Bahnhöfen und Ihre Kritik an den Raucherinseln haben wir großes Verständnis. Der Schutz der Gesundheit unserer Gäste und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sind uns ebenso wichtig wie Ihnen. Andererseits gehören zu unseren Kunden auch Raucher, die sich während ihrer Reise bei uns wohlfühlen sollen. Neben dem selbstverständlichen völligen Rauchverbot in unseren Zügen glauben wir, mit der Einrichtung von Raucherbereichen an Bahnhöfen einen vertretbaren Kompromiss gefunden zu haben. Die gekennzeichneten Bereiche werden von der weitaus überwiegenden Zahl der Raucher akzeptiert. Sie sind zudem so knapp ausgelegt, dass alle anderen Reisenden sie mit wenigen Schritten passieren können. Damit entspricht die leider unausweichliche Belästigung ungefähr der, der Sie auch sonst im öffentlichen Raum dort ausgesetzt sein können, wo sich mehrere Raucher aufhalten. Aus diesen Gründen bitten wir Sie um Ihr Verständnis dafür, dass wir auf ein völliges, praktisch nur sehr schwer durchsetzbares Rauchverbot an unseren Bahnhöfen verzichten. Es ist uns bewusst, dass sich die Qualität unserer Serviceleistungen in der Zufriedenheit unserer Fahrgäste widerspiegelt. Aus diesem Grund haben wir Ihre Hinweise und Kritikpunkte in unserem System erfasst. Gerne bleiben wir Ihr Ansprechpartner für Anregungen, Kritik und auch für positive Rückmeldungen. Ihren zukünftigen Bahnreisen wünschen wir einen angenehmen Verlauf. Mit freundlichen [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen zum Rauchverbot [#182119] Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat dies keine meiner 4 Fragen bea…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen zum Rauchverbot [#182119]
Datum
14. März 2020 15:24
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider hat dies keine meiner 4 Fragen beantwortet. Ich wiederhole daher diese vier Fragen. Außerdem ergänze ich folgende 5. Frage: Auf wievielen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten gibt es einen gelb markierten Raucherbereich und auf wievielen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten gibt es keinen Raucherbereich? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182119
Deutsche Bahn AG
RE: Ihr Anliegen zum Rauchverbot [#182119] Vorgangsnummer: 1-131828894140 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihr Anliegen zum Rauchverbot [#182119]
Datum
14. März 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-131828894140 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Deutschen Bahn ________________________________________________________________________ Impressum ________________________________________________________________________ (c) Deutsche Bahn AG Pflichtangaben anzeigen: [geschwärzt][Service Request.DB Today Formatted Email Date] Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: http://www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie eine Anfrage per E-Mail an die Deutsche Bahn gesendet haben. Kunden Nr: [geschwärzt]
Deutsche Bahn AG
Die Antworten zu Ihren Fragen -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Die Antworten zu Ihren Fragen
Datum
18. März 2020 08:21
Status
Warte auf Antwort
-webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px 8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt 85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{ padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{ position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;} ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;} .Standard-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Standard-H{font-family:Arial;color:#000000;} .Listennummer5-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Listennummer5-H{font-family:Arial;color:#000000;} 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März 2020Unser Zeichen: 1-131828894140 Sehr [geschwärzt],  vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2020. Wir bedauern, dass Sie mit der Beantwortung nicht zufrieden sind. Ihre ersten Fragen in wie vielen Fällen im Jahr 2018 ein Hausverbot oder eine Abmahnung erteilt wurden ist nicht ermittelbar aufgrund der Vielzahl der Bahnhöfe und unterliegt zudem dem Datenschutz. Das von Ihnen angesprochene Rauchverbot ist jeweils für jeden Bahnhof in der Hausordnung verankert. Diese besagt, festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/ oder Schadensersatzforderungen. Ihre nächste Frage wie oft diese Sanktionen 2018 angewendet wurden ist ebenfalls datenschutzrechtlich geschützt. Natürlich werden Uniformierte und Soldaten, wie alle Kunden zunächst höflich aufgefordert das Rauchen zu unterlassen. Wird dem nicht Folge geleistet, wird die Hausordnung durchgesetzt. Ihre letzte Frage zur genauen Zahl der Bahnhöfe bzw. Haltepunkten, in denen es einen gelb markierten Raucherbereich gibt und in wie vielen es den Bereich nicht gibt, ist derzeit nicht zu beantworten, da die Infrastruktur sich ständig durch neue zukunftsorientierte Projekte ändert. Ihren zukünftigen Bahnreisen wünschen wir einen angenehmen Verlauf. Mit freundlichen GrüßenIm [geschwärzt] Kundendialog P.S.: Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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AW: Die Antworten zu Ihren Fragen [#182119] Sehr geehrteAntragsteller/in am 16. März um 15:04 habe ich auf dem Ba…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Die Antworten zu Ihren Fragen [#182119]
Datum
18. März 2020 20:47
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20200316_150401.jpg
5,8 MB
img_20200316_150405.jpg
5,8 MB
img_20200316_150407.jpg
5,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in am 16. März um 15:04 habe ich auf dem Bahnhof Frankfurt am Main Hbf auf dem Bahnsteig 6 Abschnitt D die beigefügten Fotos eines uniformierten Bahnmitarbeiters gemacht, der wie zu sehen ist direkt vor der offenen Tür des dort auf einsteigende Fahrgäste wartenden ICE raucht. Am selben Tag habe ich bei der Anreise in einem anderen Bahnhof beleuchtete Werbetafeln (Watson, mehrfach) gesehen, auf denen darauf hingewiesen wurde dass die Gefahr einer Ansteckung mit COVID-19 so wie die Schwere des Krankheitsverlaufs bis zum Tod durch Rauchen empfindlich erhöht wird und Raucher dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch Menschen um sich herum erheblichen Schaden zufügen. (Ein Bild der Werbetafel kann ich nachreichen). Dieses Verhalten - gerade in einer Zeit, in der drastische Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 angewendet werden - ist erschreckend und von extremer Rücksichtslosigkeit geprägt. Welche Konsequenzen wird dies haben? (Aus Datum, Ort, Uhrzeit, Fahrplan und Dienstplan läßt sich ja bestimmen, wer da geraucht hat). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_20200316_150401.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - img_20200316_150405.jpg - img_20200316_150407.jpg Anfragenr: 182119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182119
Deutsche Bahn AG
RE: Die Antworten zu Ihren Fragen [#182119] Vorgangsnummer: 1-131883856453 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Die Antworten zu Ihren Fragen [#182119]
Datum
18. März 2020 20:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-131883856453 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Nachricht vom 18. März 2020 Ihre Nachricht vom: 18. März 2020Unser Zeichen: 1-131883856453 Sehr [geschwärzt],…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Nachricht vom 18. März 2020
Datum
21. März 2020 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 18. März 2020Unser Zeichen: 1-131883856453 Sehr [geschwärzt], Wir haben großes Verständnis für Ihren Wunsch nach rauchfreien Bahnhöfen. Auch uns ist es deshalb wichtig, dass das Rauchverbot außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche beachtet wird. Wir bedauern, wenn es unserem Mitarbeiter am 15. März in Frankfurt nicht gelungen ist, sich daran zu halten. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Ihre Schilderung haben wir dem Fachbereich zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.