Rauchverbot in den Feuerwehrhäusern

Bei einem Besuch mit unserere Kindergartengruppe in einem Feuerwehrhaus ist aufgefallen das in mehreren Bereichen gefüllte Aschenbecher stehen. Auch rauchten die Feuerwehrleute wie selbstverständlich vor den Kindern. Ein paar Tage ist uns Feuerwehrauto entgegengekommen wo auch drin geraucht wurde.

Frage: handelt es sich bei einem Feuerwehrhaus nicht um ein öffentliches Gebäude? Wenn doch, wieso ist das Rauchverbot nicht umgesetzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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Friedrich Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Friedrich Müller
Betreff
Rauchverbot in den Feuerwehrhäusern [#185273]
Datum
24. April 2020 19:03
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei einem Besuch mit unserere Kindergartengruppe in einem Feuerwehrhaus ist aufgefallen das in mehreren Bereichen gefüllte Aschenbecher stehen. Auch rauchten die Feuerwehrleute wie selbstverständlich vor den Kindern. Ein paar Tage ist uns Feuerwehrauto entgegengekommen wo auch drin geraucht wurde. Frage: handelt es sich bei einem Feuerwehrhaus nicht um ein öffentliches Gebäude? Wenn doch, wieso ist das Rauchverbot nicht umgesetzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedrich Müller Anfragenr: 185273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185273
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Müller
Kommunalverwaltung Bergkamen
Sehr geehrter Herr Müller, selbstverständlich erstreckt sich das Rauchverbot in allen städtischen Gebäuden auch …
Von
Kommunalverwaltung Bergkamen
Betreff
WG: Rauchverbot in den Feuerwehrhäusern [#185273]
Datum
29. April 2020 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, selbstverständlich erstreckt sich das Rauchverbot in allen städtischen Gebäuden auch auf die Feuerwehrgerätehäuser. Die Einhaltung wird bei regelmäßigen Begehungen kontrolliert. Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Feuerwehrgerätehaus und wann Sie diese Beobachtung gemacht haben, damit ich mich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen kann. Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> das war im letzten Jahr in Oberaden. Auf die Frage wieso dort geracuht wird,…
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Friedrich Müller
Betreff
AW: WG: Rauchverbot in den Feuerwehrhäusern [#185273]
Datum
30. April 2020 12:48
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das war im letzten Jahr in Oberaden. Auf die Frage wieso dort geracuht wird, kam eine sehr patzige und unfreudliche Antwort: Was mich das angehe. In Bergkamen darf und wird in allen Feuerwehrhäusern geraucht. Leider ein sehr unschönes Bild für die Kinder. Ob das Fahrzeug auch da her war, weiß ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Müller Anfragenr: 185273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185273

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Kommunalverwaltung Bergkamen
Sehr geehrter Herr Müller, danke für Ihre Information. Ich habe mit der Einheitsführung in Oberaden Kontakt aufg…
Von
Kommunalverwaltung Bergkamen
Betreff
Antwort: AW: WG: Rauchverbot in den Feuerwehrhäusern [#185273]
Datum
6. Mai 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, danke für Ihre Information. Ich habe mit der Einheitsführung in Oberaden Kontakt aufgenommen und wiederholt darauf hingewiesen, dass das Rauchverbot einzuhalten ist. Ich habe gerade unter "fragdenstaat.de" gesehen, dass Ihre Anfrage noch auf Status "Warte auf Antwort" steht. Da ich Ihnen bereits am 29.04.2020 geantwortet habe, bitte ich darum, dass Sie den Status ändern. Danke. Mit freundlichen Grüßen