Rauchverbot in U-Bahnhöfen

- Interne Regelungen, wie im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot verfahren wird
- Statistiken über die Anzahl der erfassten Verstöße, gefiltert nach Orten
- Entwicklung der Anzahl der erfassten Verstöße in den letzten Jahren
- Evaluation der bisherigen Maßnahmen
- Interne Überlegungen, wie ein besserer Nichtraucherschutz in Zukunft sichergestellt werden kann

Laut §1 des BNichtRSchG ist das Rauchen in Verkehrsmitteln des ÖPNV sowie in Personenbahnhöfen verboten. Mein Eindruck ist jedoch, dass dieses Rauchverbot kaum Beachtung findet. Deshalb interessiert mich der Umgang der BVG mit diesem Problem.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rauchverbot in U-Bahnhöfen [#29833]
Datum
16. Mai 2018 11:14
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Interne Regelungen, wie im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot verfahren wird - Statistiken über die Anzahl der erfassten Verstöße, gefiltert nach Orten - Entwicklung der Anzahl der erfassten Verstöße in den letzten Jahren - Evaluation der bisherigen Maßnahmen - Interne Überlegungen, wie ein besserer Nichtraucherschutz in Zukunft sichergestellt werden kann Laut §1 des BNichtRSchG ist das Rauchen in Verkehrsmitteln des ÖPNV sowie in Personenbahnhöfen verboten. Mein Eindruck ist jedoch, dass dieses Rauchverbot kaum Beachtung findet. Deshalb interessiert mich der Umgang der BVG mit diesem Problem.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich nun, wenige Stunden vor Ablauf der Frist, noch keine Antwort von I…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rauchverbot in U-Bahnhöfen [#29833]
Datum
17. Juni 2018 21:10
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich nun, wenige Stunden vor Ablauf der Frist, noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Ich bitte Sie hiermit nochmals um eine möglichst zeitnahe Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 16.05. und Ihrer Nachfrage vom 17.06.2018 weisen wir darauf hi…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Rauchverbot in U-Bahnhöfen [#29833]
Datum
18. Juni 2018 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 16.05. und Ihrer Nachfrage vom 17.06.2018 weisen wir darauf hin, dass Bescheidungen über Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz als Verwaltungsakte ergehen (vgl. § 14 f. BlnIFG). Diese können über E-Mail nicht zugestellt werden. Wir bitten daher um Angabe einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet Antragsteller/in Antragsteller/in <<Adresse>> <…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rauchverbot in U-Bahnhöfen [#29833]
Datum
18. Juni 2018 15:22
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet Antragsteller/in Antragsteller/in <<Adresse>> <<Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz; Thema: Rauchverbot in U-Bahnhöfen
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz; Thema: Rauchverbot in U-Bahnhöfen
Datum
26. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen