Rauchwarnmelder
Die nach derzeit anerkannter wissenschaftlicher Methodologie erarbeiteten Nachweise für die in dem BGH-Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 216/14) wiedergegebene These „Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit“ (Absatz 13, Satz 1).
Dieser These, so sie denn auf den Schutz von Menschenleben abzielt, scheinen mir (a) die Lügen des GDV (angeblich 800 Brandtote im Jahr 2000: https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/zahl-der-toten-durch-wohnungsbraende-hat-sich-halbiert-16784 ), (b) die Nicht-Nennung von Studien durch das Gericht, (c) die Möglichkeit, dass der Bürger nun vermehrt Laien-Löschversuche unternimmt und in deren Folge in einem Bett in einer Intensivstation und nicht in seinem eigenen verstirbt, und (d) eine von mir selbst angefertigte Grafik ( https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg ) zu widersprechen, was mich beunruhigt, da der Rauchwarnmelder paradox zu wirken scheint, was aber alle Welt zu Lasten der unschuldigen Nutzer eines defekten Elektrogerätes übersieht oder sogar leugnet.
Information nicht vorhanden
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Datum20. Dezember 2018
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26. Februar 2019
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