Rauchwarnmelder-Pflicht

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Begründung für das Nicht-Vernichten und ja sogar das Bewerben der offenbar mehrfach paradoxen Rauchwarnmelder-Pflicht durch den Bund selbst, die folgende Frage beantwortet:

„Bedeutet die Bildung der Rauchwarnmelder-Pflicht, dass der Staat fortgesetzt und leichtfertig das Leben unschuldiger Bürger schlimm zurichtet, und sind Sie entschlossen, dieser Totsache mit allen Konsequenzen (ganz besonders auch den harten) Rechnung zu tragen?“

Indizien:
1. Destatis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fall,ppm_inhabitants,F.Rep.GERM.svg
2. GBE Bund: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg
3. Der Spiegel: http://archive.is/H8vTb
4. BundesBauBlatt: http://archive.is/LZriX
5. Frankfurter Rundschau / Frau Annamarie Doherr

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründ…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Rauchwarnmelder-Pflicht [#179264]
Datum
4. Februar 2020 15:11
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung für das Nicht-Vernichten und ja sogar das Bewerben der offenbar mehrfach paradoxen Rauchwarnmelder-Pflicht durch den Bund selbst, die folgende Frage beantwortet: „Bedeutet die Bildung der Rauchwarnmelder-Pflicht, dass der Staat fortgesetzt und leichtfertig das Leben unschuldiger Bürger schlimm zurichtet, und sind Sie entschlossen, dieser Totsache mit allen Konsequenzen (ganz besonders auch den harten) Rechnung zu tragen?“ Indizien: 1. Destatis: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fall,ppm_inhabitants,F.Rep.GERM.svg 2. GBE Bund: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg 3. Der Spiegel: http://archive.is/H8vTb 4. BundesBauBlatt: http://archive.is/LZriX 5. Frankfurter Rundschau / Frau Annamarie Doherr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 179264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179264 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Bundesamt für Justiz
Anfrage unter dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4. Februar 2020 Az.: I 5 -1530/2 - A 2 188/2020 Sehr geehrter H…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Anfrage unter dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4. Februar 2020
Datum
13. Februar 2020 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 188/2020 Sehr geehrter Herr Wörner, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 4. Februar 2020, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Beantwortung der Frage zur Rauchwarnmeldepflicht gebeten haben. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen. Die Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern ist Angelegenheit der Länder und in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gesetzlich geregelt. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre Anfrage an die für Sie zuständige Landesbehörde zu richten. Mit freundlichen Grüßen